RRB Nr. 808/2021
Gemeindewesen, Friedhofzweckverband Bülach, neue Statuten, Genehmigung
14 luglio 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2021
808. Gemeindewesen (Friedhofzweckverband Bülach)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bülach, Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel bilden seit 1927 einen Zweckverband für das Friedhof und Bestattungswesen (RRB Nr. 1514/1927). Anlässlich der Urnenabstim- mung vom 7. März 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsge- meinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechts- mittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Friedhofzweckverbands Bülach enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin gelten- den Statuten vom 1. Mai 2010.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Friedhofzweckverbands Bülach werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Friedhofzweckverband Bülach, Solistrasse 63, 8180 Bülach, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach, – Hochfelden, Gemeindehausstrasse 4, 8182 Hochfelden, – Höri, Wehntalerstrasse 46, 8181 Höri, – Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, – den Stadtrat der Politischen Gemeinde – Bülach, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach, – den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli