RRB Nr. 815/2015
Anfrage Jörg Mäder, Opfikon, und Daniel Hodel, Zürich, betreffend Computerkriminalität Beantwortung
26 agosto 2015Tedesco4 min
Source zh.ch
Anfrage Jörg Mäder, Opfikon, und Daniel Hodel, Zürich, betreffend Computerkriminalität Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 132/2015
Sitzung vom 26. August 2015
815. Anfrage (Computerkriminalität) Die Kantonsräte Jörg Mäder, Opfikon, und Daniel Hodel, Zürich, haben am 4. Mai 2015 folgende Anfrage eingereicht: Gestützt auf einen Beschluss des Regierungsrats wurde vor zwei Jah- ren das Kompetenzzentrum Cybercrime ins Leben gerufen. Dieses sollte unter Einbezug von Staatsanwälten, besonderen polizeilichen Ermitt- lern von Stadt- und Kantonspolizei Zürich und zivilen Informatikern Computerkriminelle lokalisieren, identifizieren und der Justiz zuführen. In diesem Zusammenhang interessiert uns der aktuelle Stand dieses Kompetenzzentrums.
Erwägungen
1. Ist das Kompetenzzentrum unterdessen voll funktionsfähig? 2. Gibt es erste Erfolge?
3. Wie ist der Personalbestand? Wie hoch sind die Fluktuationen?
4. Wem sind diese spezialisierten Fachkräfte unterstellt?
5. Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und zivi- len Informatikern?
6. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den Stellen vom Bund?
7. Gibt es internationale Zusammenarbeit?
8. Wie ist die IT-Infrastruktur im Vergleich zu anderen Städten in der Schweiz, aber auch zu vergleichbaren Städten in Europa?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jörg Mäder, Opfikon, und Daniel Hodel, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Aufgaben des bei der Kantonspolizei angesiedelten Kompetenz- zentrums Cybercrime bestehen in erster Linie in der spezialisierten und koordinierten Bekämpfung der Internetkriminalität. Dies geschieht durch enge Zusammenarbeit von Kantonspolizei, Stadtpolizei Zürich und Staats- anwaltschaft. Diese Form der Zusammenarbeit am gleichen Standort bewährt sich. Seitens der Polizei wurden im Jahr 2014 insgesamt 49 und
im laufenden Jahr bisher 15 Fälle an die Staatsanwaltschaft überwiesen. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hat seit Anfang 2014 14 Anklagen beim Gericht erhoben und 21 Strafbefehle erlassen. Die Entwicklung der letz- ten Jahre hat aufgezeigt, dass ein Grossteil der allgemeinen Straftaten einen Bezug zur Internettechnologie hat, was für die Polizei zunehmend aufwendige Auswertungen von IT-Geräten und schwierige Ermittlun- gen von entsprechenden Spuren zur Folge hat. Zu Fragen 3 und 4: Heute sind sechs polizeiliche Ermittler – wovon zwei von der Stadt- polizei Zürich –, zwei Staatsanwälte (1,7 Stellen) sowie zwei Sekretariats- mitarbeitende (1,8 Stellen) im gemeinsamen Zentrum tätig. Von den polizeilichen Ermittlern hat ein Kantonspolizist innerhalb der Kantons- polizei eine neue Aufgabe übernommen, ein weiterer hat gekündigt; die Stellen werden wieder besetzt. Die Mitarbeitenden der Staatsanwalt- schaft bleiben der Staatsanwaltschaft unterstellt und die Mitarbeitenden der Polizei dem jeweiligen Korps. Zu Frage 5: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft funk- tioniert ebenso wie in anderen spezialisierten Bereichen wie etwa der Wirt- schaftskriminalität gut; sie richtet sich im Übrigen nach den Regeln der Strafprozessordnung (SR 312.0). Zivile Informatikerinnen und Informa- tiker werden bei Bedarf von der entsprechenden Supportabteilung der Kriminalpolizei beigezogen. Zu Fragen 6 und 7: Das Bundesamt für Polizei (fedpol) betreibt die der Bundeskriminal- polizei angegliederte nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK), die von den Kantonen mitfinanziert wird. KOBIK ist die zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internetinhalte melden wollen. Die Meldungen werden nach einer ersten Prüfung und Datensicherung an die zuständigen Strafverfolgungsbehör- den in den Kantonen und im Ausland weitergeleitet, die sodann die Er- mittlungen vorzunehmen haben; eigene Ermittlungen betreibt KOBIK bis heute nur auf dem Gebiet Kinderschutz. Die im Kompetenzzentrum Cybercrime tätigen Mitarbeitenden be- suchen regelmässig Weiterbildungen und sind vernetzt mit Europol und anderen ausländischen Behörden.
Zu Frage 8: Das Kompetenzzentrum Cybercrime verfügt über eine moderne Infra- struktur. Die dynamische Entwicklung auf dem Gebiet der Informatik zwingt dazu, diese laufend anzupassen und zu erneuern. Das Kompetenz- zentrum Cybercrime ist derzeit in der Schweiz die einzige spezialisierte Organisationseinheit auf diesem Gebiet. Öffentlich zugängliche Informa- tionen über vergleichbare Institutionen im Ausland bestehen nicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi