RRB Nr. 816/2012
Veterinäramt, Heimtiereinrichtung Bülach, Stellenplan
15 agosto 2012Tedesco5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. August 2012
816. Veterinäramt (Heimtiereinrichtung Bülach, Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Veterinäramt (VETA) muss im Rahmen des Vollzugs des Tier- schutzgesetzes und des Hundegesetzes regelmässig Tiere beschlagnahmen und geeignet unterbringen (Art. 24 Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005; [SR 455] und §§ 18 und 19 Hundegesetz vom 14. April 2008; [LS 554.5]). Auch sind regelmässig Tiere, die im Flughafen Zürich an- kommen und aus unterschiedlichen Gründen nicht weitertransportiert werden können, zu übernehmen. Da zunehmend geeignete Tierheim- plätze fehlen, hat der Regierungsrat zur Sicherstellung der erforderli- chen Kapazitäten dem Erstellen einer Heimtiereinrichtung auf dem Kasernenareal Bülach zugestimmt (RRB Nr. 1761/2010), in der auch Büroräumlichkeiten für den Stützpunkt der regionalen Amtstierärztin- nen und Amtstierärzte geschaffen werden (RRB Nr. 952/2010). Die Finanzierung der Betriebskosten erfolgt im Wesentlichen durch Über- binden der Unterbringungskosten an die Verursacherinnen und Ver- ursacher bzw. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie durch Ein- nahmen aus der Hundeabgabe. Hinsichtlich Betrieb des Tierheims war geplant, diesen an einen privaten Dritten zu vergeben. Die Heimtierein- richtung wird im Herbst 2012 bezugsbereit sein.
2. Abklärungen zur Externvergabe der Tierpflege Die Bemühungen zur Externvergabe der Tierpflege gestalteten sich schwierig. Mit den veranschlagten Kostensätzen pro Stunde und den sehr hohen Planwerten an Pflegeaufwand pro Tier würden die in RRB Nr. 1761/2010 ausgewiesenen Betriebsaufwendungen um rund 50% überschritten. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Heimtier- einrichtung, analog den Versuchstierhaltungen der Universität Zürich, dem stationären Klinikbetrieb des Tierspitals und der Heimtiereinrich- tung des Kantons Genf, mit eigenem Personal betrieben werden soll.
3. Vergleich Externvergabe und Betrieb mit eigenem Personal Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte ist mit einer durchschnitt- lichen Belegung von zehn bis 20 Hunden, fünf bis zehn Katzen und zehn anderen Heimtieren zu rechnen. Für die Pflege der Tiere, die Reinigung der Boxen und Ausläufe, die Erfassung der Tierpflegedaten sowie die
allgemeinen Arbeiten wie die Bewirtschaftung der Futterlager usw. ist nach den u. a. auf Erfahrungswerten anderer Heimtiereinrichtungen be- ruhenden Schätzungen des VETA von einem Personalbedarf von rund 900 Arbeitstagen auszugehen, was unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge für Ferien, Fortbildungen und krankheitsbedingter Ausfälle vier Vollzeitstellen entspricht. Das VETA geht bei dieser Schätzung z. B. von einem durchschnittlichen Pflegebedarf pro Hund und Tag von 70 Minu- ten aus, was angemessen erscheint. Es liegt damit aber um rund einen Drittel tiefer als die im Rahmen der Evaluation der Externvergabe geprüfte Offerte. Auch der Stundenansatz fällt bei einem Betrieb mit eigenem Personal tiefer aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass externe Anbieter einer- seits verhältnismässig hohe Overheadkosten und anderseits eine Sicher- heitsmarge für Bedarfsschwankungen in der Nachfrage einrechnen müssen. Schwankungen beim Arbeitsanfall infolge unterschiedlich starker Belegung der Heimtiereinrichtung können beim Betrieb mit eigenem Personal (sei es durch vorübergehenden Beizug von in ande- ren Bereichen beschäftigten Mitarbeitenden des VETA oder durch temporäre Beschäftigung des Personals der Heimtiereinrichtung in anderen Bereichen des VETA) aufgefangen werden. Was die Over- headkosten anbelangt, so fallen diese beim VETA deshalb tiefer aus, weil z. B. die Administration der vier zusätzlich anzustellenden Perso- nen mit den bestehenden Mitteln bewältigt werden kann. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass beim Be- trieb mit eigenem Personal die Betriebskosten deutlich tiefer liegen als bei einer Externvergabe und sich im Rahmen der in RRB Nr. 1761/2010 angegebenen Werte bewegen. Die Heimtiereinrichtung ist deshalb durch eigenes, beim VETA angestelltes Personal zu betreiben.
4. Auswirkungen auf den Stellenplan des VETA Somit soll die Heimtiereinrichtung Bülach durch angestelltes Personal betrieben werden, wozu im Stellenplan des VETA die erforderlichen vier Vollzeitstellen zu schaffen sind. Zum Betrieb der Heimtiereinrich- tung werden eine Leitung Tierpflege, zwei weitere Stellen mit Berufs- abschluss in Tierpflege und eine angelernte Hilfskraft benötigt. Andere personelle Aufwendungen sind nicht zu erwarten. Der Stellenplan des VETA ist deshalb auf 1. September 2012 um 4,0 Stellen zu ergänzen LK VVO 1,0 Tierpflegerin oder Tierpfleger (Leiterin oder Leiter Tierpflege) 12 2,0 Tierpflegerin oder Tierpfleger 10 1,0 Tierpflegergehilfin oder Tierpflegergehilfe 06
5. Finanzielle Auswirkungen Die 400 Stellenprozente verursachen Personalkosten von insgesamt Fr. 385 000, einschliesslich der Arbeitgeberaufwendungen von 25% und der Zuschläge für Arbeiten ausserhalb der Regelzeiten. Für Futter und Verbrauchsmaterial fallen jährlich rund Fr. 60 000 an. Da im Gebäude neben der Heimtiereinrichtung auch der amtstier- ärztliche Stützpunkt untergebracht ist, sind die weiteren Aufwendungen entsprechend auszuscheiden. Dem Tierheim werden dabei 90% der Kosten des übrigen Sachaufwandes (u. a. Heizung, Wasser), des Bau- rechtszinses sowie der Abschreibungen und Zinsen belastet. Da die Informatikinfrastruktur vorwiegend dem amtstierärztlichen Stützpunkt dient, werden deren Aufwendungen nur zu 10% der Heimtiereinrich- tung zugerechnet. Insgesamt betragen die Betriebskosten der Heimtiereinrichtung Fr. 495 000. Die Finanzierung erfolgt über Gebühreneinnahmen für die Unterbringung (Fr. 300 000) und über Einnahmen aus der Hundeabgabe (Fr. 195 000). Der Betrieb der Heimtiereinrichtung kann damit kosten- deckend erfolgen. Tabelle 1: Tierheim Bülach: Jährlicher Aufwand und Ertrag Konto Heimtiereinrichtung Amtstierärztlicher Total Stützpunkt Lohnaufwand 301.. 295 000 295 000 Zuschläge 301.. 15 000 15 000 AG-Beiträge 305.. 75 000 75 000 Personalaufwand 385 000 385 000 Kosten Futter und 310/311 60 000 60 000 Verbrauchsmaterial Informatikaufwand 313 1 000 7 000 8 000 Übrige Sachkosten 313 36 000 4 000 40 000 (Heizung, Wasser, Abfall …) Sachaufwand 97 000 11 000 108 000 Baurechtszins 316 13 000 2 000 15 000 Total Betriebskosten 495 000 13 000 508 000 Gebühreneinnahmen 426 –300 000 –300 000 Hundeabgaben 461.. –195 000 –195 000 Total Einnahmen –495 000 –495 000 Saldo Betrieb 0 13 000 13 000 Abschreibungen und Zinsen 330/394.. 179 000 20 000 199 000 Die Aufwendungen und Erträge fallen in der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen, an und sind im KEF 2012–2015 eingestellt oder können innerhalb der Leistungs- gruppe kompensiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan des Veterinäramtes wird auf den 1. September 2012 wie folgt ergänzt: LK VVO 1,0 Tierpflegerin oder Tierpfleger (Leiterin oder Leiter Tierpflege) 12 2,0 Tierpflegerin oder Tierpfleger 10 1,0 Tierpflegergehilfin oder Tierpflegergehilfe 06
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi