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Strassen, Wallisellen, 351 Weststrasse, Objekt-Nr. 069-026, Überführung SBB, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2011

820. Strassen (Wallisellen, 351 Weststrasse, Objekt-Nr. 069-026,

Erwägungen

Überführung SBB Weststrasse) Die Überführung SBB Weststrasse, Objekt-Nr. 069-026, in der West- strasse, Gemeinde Wallisellen, wurde 1968 erstellt. Die Zustandsunter- suchung hat gezeigt, dass die Fahrbahn instand gesetzt werden muss. Die vorgesehenen Instandsetzungsarbeiten umfassen den Abtrag des Risse aufweisenden Belags, den Abbruch der seitlich verlaufenden Betonbankette und der Betonverkehrsinsel. Der mit Chlorid kontami- nierte und örtlich beschädigte Konstruktionsbeton wird mittels Hoch- druckwasserstrahlen entfernt und mit einem frosttausalzbeständigen Faserbeton oder Mörtel reprofiliert. Anschliessend wird die Beton- platte mit einer Abdichtung und einem Gussasphaltbelag versehen. Die seitlichen Bankette werden neu erstellt, und die Betonwände müssen auf der ganzen Strecke gegen erneutes Eindringen von Salzwasser ge- schützt werden. Zusammen mit der baulichen Instandsetzung der Über- führung Weststrasse werden in Absprache mit der Abteilung Verkehrs- technik Strasse die bestehende Pumpenanlage sowie sämtliche elektro- mechanische Anlagen des Pumpwerks Hertistrasse ersetzt. Mit dieser Massnahme ist es möglich, die erforderlichen Verkehrsphasen und Ab- sperrungen zu verbessern. Dadurch kann die Verkehrsbehinderung während der Bauarbeiten verringert werden. Gemäss Kostenvoranschlag vom 29. April 2011 belaufen sich die er- wähnten Arbeiten auf insgesamt Fr. 4 180 000. in Franken Erwerb von Grund und Recht 0 Bauarbeiten 3 120 000 Nebenarbeiten 810 000 Technische Arbeiten 250 000 Total 4 180 000

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 180 000 zulasten der Erfolgsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung gehen Fr. 4 180 000 zulasten des Kontos 8400.3141080050 (Projekt 84B-11023) und sind gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgaben. Der Betrag ist im Budget 2011 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 2 500 000 enthalten und im KEF 2011–2014 für das Jahr 2012 mit Fr. 1 680 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung des in der Weststrasse gelegenen Objekts Nr. 069-026, Überführung SBB Weststrasse, Gemeinde Wallisellen, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 180 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 29. 4. 2011)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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