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Decisione

RRB Nr. 827/2013

Regionaler Richtplan Zürcher Unterland, Teilrevision Kapitel Versorgung, Entsorgung, Verschiebung Bauabfallanlage, Festsetzung

10 luglio 2013Tedesco5 min

Source zh.ch

Regionaler Richtplan Zürcher Unterland, Teilrevision Kapitel Versorgung, Entsorgung, Verschiebung Bauabfallanlage, Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2013

827. Regionaler Richtplan Zürcher Unterland (Teilrevision Versorgung, Entsorgung: Verschiebung Bauabfallanlage)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Planungsgruppe Zürcher Unterland (PZU) beantragt, gestützt auf den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 29. März 2012 und den Antrag der Gemeinde Glattfelden vom 8. August 2011, den regio- nalen Richtplan im Bereich Versorgung, Entsorgung zu ändern. Die Toggenburger AG, Winterthur, betreibt auf dem Gebiet «Unterer Boden» an der Aarütistrasse in Glattfelden eine Bauschuttzwischen- lagerung und -aufbereitung. Für diese Anlage sind keine planungsrecht- lichen Grundlagen für eine Sicherung des heutigen Betriebsstandortes vorhanden, der Standort befindet sich in der Landwirtschaftszone. Als Ersatzstandort für diese Anlage, die aus gewässerschutzrechtlichen Gründen zu schliessen ist, war ursprünglich der Standort des kantona- len Gestaltungsplans Rütifeld (Gemeinde Stadel) vorgesehen. Dieser Standort ist mit einem entsprechenden Standort im regionalen Richt- plan gesichert. Die Toggenburger AG beabsichtigt nun jedoch, die Bau- abfallanlage in das Gebiet des rechtskräftigen Gestaltungsplans Büel in Glattfelden zu verlegen. In diesem Gebiet betreibt die Firma bereits heute ein Kies- und Betonwerk. Der Gestaltungsplan Büel wurde daher in Absprache mit den kantonalen Fachstellen einer Teilrevision unter- zogen, wobei für den revidierten Teil gleichzeitig eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Gemäss kantonalem Richtplan sind Anlagen für die Behandlung und das Reziklieren von Siedlungs- und Betriebsabfällen grundsätzlich in- nerhalb des Siedlungsgebiets einzurichten. Daher muss für eine Bau- abfallanlage ausserhalb des Siedlungsgebiets eine Ausnahme gewährt werden. Als planungsrechtliche Voraussetzung ist hierfür ein Eintrag im regionalen Richtplan notwendig. Aus raumplanerischer Sicht ist die Verlegung des Richtplaneintrags von Stadel nach Glattfelden zu be- grüssen, da eine widerrechtliche Situation am bisherigen Standort be- hoben werden und die Bauabfallanlage in einem Verbund mit weiteren Anlagen am Standort Büel konzentriert werden kann. Es sind zudem keine öffentlichen Interessen ersichtlich, die einer entsprechenden Fest- legung widersprächen.

Mit der Teilrevision des privaten Gestaltungsplans Büel, in den die Bauabfallablage integriert wurde, liegt nun ein umweltverträgliches Vorhaben vor, das die Gemeindeversammlung Glattfelden am 11. De- zember 2012 beschlossen hat. Daher kann die Verschiebung der Richt- planfestlegung der Bauabfallanlage nun festgesetzt werden. Damit ist auch der kantonale Gestaltungsplan Rütifeld durch die Baudirektion aufzuheben, der auf der bisherigen Festlegung für eine Bauabfallanlage im regionalen Richtplan beruht. Dieser Gestaltungsplan ist nie umge- setzt worden und es wurde nie ein entsprechendes Baugesuch einge- reicht.

B. Änderung Die Teilrevision umfasst die Verschiebung der Richtplanfestlegung einer Bauabfallanlage von Stadel (Rütifeld) nach Glattfelden (Büel).

C. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung und die öffentliche Auflage der Teilrevision des regio- nalen Richtplans Zürcher Unterland fanden vom 29. August 2011 bis 27. Oktober 2011 statt. Während der Auflagefrist gingen keine Einwen- dungen ein. Die Delegiertenversammlung der PZU stimmte am 29. März 2012 der Teilrevision des regionalen Richtplans zu und beantragte dem Regierungsrat die entsprechende Änderung. Gegen diesen Beschluss wurde gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates Dielsdorf vom 8. Juni 2012 kein Rechtsmittel ergriffen.

D. Festsetzung Der Festsetzung der Teilrevision des regionalen Richtplans Zürcher Unterland steht nichts entgegen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Teilrevision des regionalen Richtplans Zürcher Unterland, Kapitel Versorgung, Entsorgung, Verschiebung der Festlegung einer Bauabfallanlage von Stadel nach Glattfelden, wird festgesetzt.

II. Die Teilrevision des regionalen Richtplans steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raument- wicklung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.

III. Dispositiv I und II sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.

IV. Mitteilung unter Beilage von je einem Exemplar der Vorlage Teil- revision Regionaler Richtplan Zürcher Unterland an: – die Planungsgruppe Zürcher Unterland, c/o Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau – den Stadtrat Bülach, Management Dienste Bülach, Marktgasse 28, 8180 Bülach, – die Gemeinderäte der Gemeinden: – Bachenbülach, Gemeinderatskanzlei Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach – Bachs, Gemeindeverwaltung Bachs, Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs – Dielsdorf, Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Mühlestrasse 4, Postfach 222, 8157 Dielsdorf – Eglisau, Gemeinderatskanzlei Eglisau, Postfach, 8193 Eglisau – Embrach, Gemeinderatskanzlei Embrach, Dorfstrasse 9, Postfach, 8424 Embrach – Freienstein-Teufen, Gemeindeverwaltung Freienstein-Teufen, Dorfstrasse 7, 8427 Freienstein – Glattfelden, Gemeinderatskanzlei Glattfelden, Dorfstrasse 74, Postfach, 8192 Glattfelden – Hochfelden, Gemeindeverwaltung Hochfelden, Gemeindehaus- strasse 4, 8182 Hochfelden – Höri, Gemeindeverwaltung Höri, Wehntalerstrasse 46, 8181 Höri – Hüntwangen, Gemeinderatskanzlei Hüntwangen, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen – Lufingen, Gemeindeverwaltung Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen – Neerach, Gemeinderatskanzlei Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach – Niederglatt, Gemeinderatskanzlei Niederglatt, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt – Niederhasli, Gemeinderatskanzlei Niederhasli, Dorfstrasse 17, Postfach, 8155 Niederhasli – Niederweningen, Gemeinderatskanzlei Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen – Oberembrach, Gemeindeverwaltung Oberembrach, Pfungener- strasse 11, 8425 Oberembrach – Oberglatt, Gemeinderatskanzlei Oberglatt, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt – Oberweningen, Gemeinderatskanzlei Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen – Rafz, Gemeindeverwaltung Rafz, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz

– Regensberg, Gemeinderatskanzlei Regensberg, Unterburg 54, 8158 Regensberg – Rorbas, Gemeindeverwaltung Rorbas, 8427 Rorbas – Schleinikon, Gemeindeverwaltung Schleinikon, Dorfstrasse 16, Postfach, 8165 Schleinikon – Schöfflisdorf, Gemeinderatskanzlei Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf – Stadel, Gemeinderatskanzlei Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel – Steinmaur, Gemeindeverwaltung Steinmaur, Hauptstrasse 22, Postfach 17, 8162 Steinmaur – Wasterkingen, Gemeindeverwaltung Wasterkingen, Vorwiesenstrasse 172, 8195 Wasterkingen – Weiach, Gemeinderatskanzlei Weiach, Postfach 18, 8187 Weiach – Wil, Gemeindeverwaltung Wil, Postfach, 8196 Wil – Winkel, Gemeinderatskanzlei Winkel, Dorfstrasse 2, 8185 Winkel – das Verwaltungsgericht – das Baurekursgericht – die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi