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Decisione

RRB Nr. 832/2020

Anfrage Markus Schaaf, Zell, Markus Späth-Walter, Feuerthalen, betreffend Pandemieplan und Schutzmaterial, Beantwortung

2 settembre 2020Tedesco4 min

Source zh.ch

Anfrage Markus Schaaf, Zell, Markus Späth-Walter, Feuerthalen, betreffend Pandemieplan und Schutzmaterial, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 151/2020

Sitzung vom 2. September 2020

832. Anfrage (Pandemieplan und Schutzmaterial) Die Kantonsräte Markus Schaaf, Zell, und Markus Späth-Walter, Feuer- thalen, haben am 11. Mai 2020 folgende Anfrage eingereicht: Seit über 15 Jahren haben Bund und Kantone Pandemiepläne erstellt, in denen das Vorgehen im Falle einer Pandemie beschrieben wird. Sie zeichnen ziemlich exakt das Vorgehen auf, welches Bund und Kantone in den vergangenen Wochen verfügt haben. Auf der Homepage der Gesundheitsdirektion ist als Kantonaler Pan- demieplan das Dokument «pandemieplan_kanton_zuerich.pdf» aus dem Jahre 2016 aufgeschaltet. Im Kapitel 2.7 «Personenschutzmaterial» wird beschrieben, welche Organisationen welches Schutzmaterial einlagern müssen. Auf Seite 23 steht zur Pflicht des Kantons, ein eigenes Lager an FFP2 und FFP3 Mas- ken: «Die im alten Zürcher Pandemieplan erwähnten Kantonsreserven sind wegen der abgelaufenen Haltbarkeitsdauer, vor allem der FFP2/3-­ Masken, nur noch beschränkt verfügbar. Über das Ausmass einer er- neuten kantonalen Vorratshaltung als strategisch einsetzbare Reserve kann erst entschieden werden, wenn die Bundesstrategie mit dem vom Bund angestrebten Lastenausgleich zwischen Bund, Kantonen und Lie- feranten effektiv vorliegen wird.» Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Ist auf der Homepage der Gesundheitsdirektion die aktuellste Ver- sion des Pandemieplans publiziert?

2. Wurden die offenen Fragen zur Lagerhaltung und Finanzierung von Schutzmasken aus dem Pandemieplan 2016 gelöst? a) Falls ja, wie sieht diese Lösung aus und weshalb wurde der Kanto- nale Pandemieplan nicht angepasst? b) Falls nein, welche Schritte wurden deswegen zur Klärung unter- nommen?

3. Wie gross war das Lager an FFP2 und FFP3 Masken des Kantons Zü- rich am 1. Januar 2020? Kann dieser Bestand als «strategische Reserve» bezeichnet werden?

4. Ist der Regierungsrat bereit, nach den gemachten Erfahrungen den Pandemieplan von einem unabhängigen Expertengremium überprü- fen zu lassen, ob die Vorgaben eingehalten wurden und sich der Pande- mieplan als zweckmässig und wirksam erwiesen hat?

5. Wann ist die nächste Überarbeitung des Kantonalen Pandemieplans vorgesehen, bei dem allfällige Empfehlungen aus einem Experten- bericht berücksichtigt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Markus Schaaf, Zell, und Markus Späth-Walter, Feuer- thalen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja. Zu Frage 2: Verschiedene Fragen, die im Zeitpunkt der Publikation des noch gel- tenden Pandemievorsorgeplanes noch offen waren, konnten bis Mitte 2019 geklärt werden, auch nachdem der Bund genauere Vorgaben zur Vorrats- haltung in den Institutionen des Gesundheitswesens gemacht hatte. Da- rüber informierte die Gesundheitsdirektion die Gemeinden, die Spitäler und die Pflegeheime im Kanton im September 2019 schriftlich; die ent- sprechenden Schreiben sind auf der Webseite der Gesundheitsdirektion aufgeschaltet (zh.ch/coronavirus → Weiterführende Informationen). Der Leitfaden für die Spitex-Organisationen war schon im Oktober 2018 ak- tualisiert und kommuniziert worden. Mit Schreiben vom 14. Juli 2020 erinnerte die Gesundheitsdirektion die Zürcher Gemeinden und Institu- tionen des Gesundheitswesens noch einmal an ihre Pflichten betreffend Lagerhaltung von Schutzmaterial zur Pandemievorsorge. Zu Frage 3: Eine Pflicht der Kantone zur Haltung eigener Lager für FFP2- und FFP3-Masken besteht bisher nicht. Dennoch hielt und hält der Kanton eigene Lagerbestände als Notfallreserve. Am 1. Januar 2020 betrug der Bestand an FFP2- und FFP3-Masken in kantonalen Lagern 660 000 Stück, deren Haltbarkeitsdatum allerdings abgelaufen war. Die Prüfung einer Stichprobe durch ein externes Labor hat im April 2020 ergeben, dass die Masken trotzdem noch verwendbar waren. Die Beschaffung neuer FFP2- und FFP3-Masken wurde durch die Kantonsapotheke bereits im Januar 2020 eingeleitet. Zu Fragen 4 und 5: Die geplante Aktualisierung des Pandemievorsorgeplanes 2016 wurde durch die Corona-Pandemie vereitelt. Der Zeitpunkt der Wiederauf- nahme ist noch offen, denn während der Akutphase einer Pandemie ist eine Anpassung des Vorsorgeplanes nicht sinnvoll. Sobald die Pandemie

abgeklungen ist, wird die Gesundheitsdirektion die Arbeiten aufnehmen, die aus der Corona-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse einbeziehen und insbesondere auch unabhängige Expertenberichte berücksichtigen. Die Vorsorgeplanung sowohl des Bundes als auch des Kantons Zürich waren bisher in erster Linie auf den Fall einer Grippe-Pandemie ausgerichtet. Sie umfasste auch die jährlichen Impfkampagnen. Es zeichnet sich ab, dass die künftige Pandemievorsorgeplanung viel offener bezüglich der mög- lichen Bedrohungslage sein muss.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli