RRB Nr. 842/2024
Kindesschutzkommission, Amtsdauer 2023-2027, Ersatzwahl
21 agosto 2024Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2024
842. Kindesschutzkommission (Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl)
Erwägungen
Gemäss § 4 der Verordnung über die Kindesschutzkommission vom 28. März 2012 (LS 852.17) ernennt der Regierungsrat die Mitglieder der Kommission und bestimmt den Vorsitz. Die Kommission umfasst höchs- tens 19 Mitglieder und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Ver- tretern der Direktion der Justiz und des Innern, der Sicherheitsdirektion, der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion sowie von weiteren In- stitutionen, die mit dem Kindesschutz befasst sind. Mit Beschluss Nr. 552/2023 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kindesschutzkommission für die Amtsdauer 2023–2027. Mit RRB Nrn. 859/2023 und 1056/2023 wurde die Kindesschutzkommission durch zwei zusätzliche Mitglieder ergänzt. Infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Diana Joss bei den Sozialen Diensten, Sozialdepartement Stadt Zürich, per 31. Mai 2024, ist für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 ihre Nachfolge in der Kindes- schutzkommission festzulegen. Als neues Mitglied der Kindesschutzkom- mission ist Anastassiya Korf, Fachstab Kinder- und Jugendhilfe, Sozial- zentrum Albisriederhaus, Sozialdepartement Stadt Zürich, zu ernennen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Diana Joss wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Mai 2024 als Mitglied der Kindesschutzkommission entlassen.
II. Als Mitglied der Kindesschutzkommission wird für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 mit Wirkung ab 1. September 2024 Anastassiya Korf, Fachstab Kinder- und Jugendhilfe, Sozialzentrum Albisriederhaus, Sozialdepartement Stadt Zürich, gewählt.
III. Mitteilung an die Genannten und die Kindesschutzkommission (Versand durch die Bildungsdirektion) sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli