RRB Nr. 849/2010
Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, betreffend Jugenddienst der Kantonspolizei Zürich, Beantwortung
8 giugno 2010Tedesco5 min
Source zh.ch
Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, betreffend Jugenddienst der Kantonspolizei Zürich, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 84/2010
Sitzung vom 8. Juni 2010
849. Anfrage (Jugenddienst der Kantonspolizei Zürich) Kantonsrätin Renate Büchi-Wild, Richterswil, hat am 29. März 2010 fol- gende Anfrage eingereicht: Seit 2002 gibt es einen Jugenddienst bei der Kantonspolizei Zürich. Zuerst wurde eine Zentralstelle geschaffen und seit 2006 gibt es den Jugenddienst auch in den Regionen. Der Kanton Zürich ist in fünf Regionen (Limmattal/Albis, Bülach/Dielsdorf, Andelfingen/Winterthur, Uster/Pfäffikon und Hinwil/Meilen) aufgeteilt. Bei der Zentralstelle sind sieben Mitarbeitende beschäftigt und in jeder Region ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin. Die Arbeit des Jugenddienstes ist auf den vier Säulen Ermittlung, Intervention, Vernetzung und Prävention aufgebaut. Der Jugenddienst befasst sich also mit der Aufklärung jugendspezifischer Straftaten, ist aber auch in der Prävention tätig. Die Mitarbeitenden des Jugenddienstes engagieren sich auch beim «Runden Tisch» in den Gemeinden. Sie sind wertvolle und gerngese- hene Fachleute, die Fragen von Seiten der Lehrerschaft, der Schul- pflege, der Schulsozialarbeit, der Behörden, der Jugendarbeit und der Gemeindepolizei kompetent beantworten und dank ihrer Erfahrung praktische Ratschläge erteilen können. Ausserdem lanciert der Jugend- dienst Kampagnen wie «Bliib suuber» oder «Kei Gwalt». Die Besetzung der Regionen mit einem im Jugenddienst tätigen Mit- arbeiter oder einer Mitarbeiterin ist aber zu wenig. Wie soll ein einzel- ner Mitarbeiter / eine einzelne Mitarbeiterin zum Beispiel ein Gebiet von Dietikon bis Richterswil betreuen? In der Diskussion zum Thema Gewalt unter Jugendlichen oder Gewalt von Jugendlichen gegenüber Erwachsenen wird immer wieder auf die Wichtigkeit der Prävention hingewiesen, gerade der Jugenddienst ist nahe bei den Jugendlichen und kann in der Vernetzung mit anderen Stellen wichtige Präventions- und Interventionsarbeit leisten. Aufgrund dieser Ausgangslage erlaube ich mir, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:
Erwägungen
1. Findet der Regierungsrat die Arbeit des Jugenddienstes wichtig?
2. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass eine Person pro Region ge- nügt, um die Aufgaben des Jugenddienstes wahrzunehmen?
3. Wie viele Gemeinden müssen von einem Jugenddienstmitarbeiter be- treut werden?
4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit auf den verschiedensten Ebe- nen in den Bereichen Prävention/Repression/Betreuung, damit die Schnittstellen erkannt und die Ressourcen der verschiedenen Stellen und Direktionen optimal genutzt werden können?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Die Arbeit des Jugenddienstes der Kantonspolizei ist sehr wichtig. Gestützt auf § 91 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG; LS 211.1) kann der Regierungsrat für die Oberstaatsanwaltschaft und die Polizei Schwerpunkte der Strafverfolgung festlegen. Bereits für die Jahre 2006–2009 hatte der Regierungsrat die Jugendkriminalität als einen Schwerpunkt bestimmt. Im Vordergrund stand dabei die Be- kämpfung der Gewaltdelikte, die eine ernsthafte Bedrohung der öffent- lichen Sicherheit darstellen. Die verstärkten Anstrengungen der Jugend- strafrechtspflege und der Polizeikorps, verbunden mit den präventiven Bemühungen verschiedenster anderer Behörden und Institutionen, zeitigten erste Erfolge. Im erwähnten Zeitraum wurde zudem auf Kan- tonsebene die Koordinationsgruppe «Jugendgewalt», eine eigentliche Task Force, geschaffen. Auch für den Zeitraum von 2009–2012 bildet die Jugendgewalt einen Schwerpunkt der Strafverfolgung, wie dies der Regierungsrat mit Beschluss vom 1. Juli 2009 bestimmt hat (RRB Nr. 1068/2009, www.rrb.zh.ch). Die bisher im Rahmen der Schwer- punktbildung getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Jugend- kriminalität sollen konsequent weitergeführt und optimiert werden. Zudem sollen zusätzliche Anstrengungen zur Bekämpfung der Grup- pendelinquenz von Jugendlichen unternommen werden, um eigentliche Bandenbildungen zu vermeiden. Die Vorgaben gelten für die wichtigs- ten Arbeitspartner gemeinsam, was zu verstärkter Koordination und Absprache und damit zu einer verbesserten Zusammenarbeit führen soll. Dem Jugenddienst der Kantonspolizei, dessen Arbeit auf den vier Säulen Ermittlung, Intervention, Vernetzung und Prävention aufbaut, kommt in diesem Zusammenhang eine grosse Bedeutung zu. Weiter arbeitet der Jugenddienst in der Koordinationsgruppe «Jugendgewalt» eng mit der Bildungsdirektion und weiteren Partnerorganisationen
zusammen, wobei das Augenmerk hier besonders auf die Aufklärungs- und Präventionsarbeit gegen Jugendgewalt gerichtet ist. Auch diesen Anstrengungen des Jugenddienstes kommt bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität ein hoher Stellenwert zu. Zu Fragen 2 und 3: Beim Jugenddienst sind zurzeit zwölf Mitarbeitende tätig, wobei fünf Personen ihre Tätigkeit in den Regionen in Büros der kantonalen Poli- zeiposten ausüben. Das Polizeikommando prüft derzeit, ob der Jugend- dienst mit einer zusätzlichen Stelle in der Region Limmattal/Albis ver- stärkt werden kann. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Jugend- kriminalität nicht nur von den dezentral tätigen Jugenddienst-Mitarbei- tenden bekämpft wird, vielmehr erfolgt dies in enger Zusammenarbeit mit dem zentralen Jugenddienst in Zürich und mit den stationierten Mitarbeitenden der Regionalpolizei. Gewährleistet ist zudem auch die Zusammenarbeit mit den Schul- und weiteren regionalen und örtlichen Behörden. Dazu kommt, dass die kommunalen Polizeien ebenfalls wert- volle Basisarbeit in diesem Bereich leisten. Darüber hinaus verfügen die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur über ausgebaute Jugend- dienste. Eine Zuteilung von Gemeinden auf die einzelnen Mitarbeiten- den des Jugenddienstes der Kantonspolizei findet nicht statt und wäre auch nicht sinnvoll. Zu Frage 4: Eine der vier Säulen, auf denen die Arbeit des Jugenddienstes aufbaut, ist die Vernetzung. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass die Bekämpfung der Jugendkriminalität nur erfolgreich sein kann, wenn die in die Jugend- arbeit eingebundenen Behörden und Institutionen untereinander einen intensiven Informationsaustausch pflegen und auch gemeinsame Aktio- nen durchführen. Im Rahmen dieser Vernetzung arbeitet der Jugend- dienst eng mit kommunalen Polizeien, Gemeindebehörden, Jugend- und Familienberatungsstellen, Schulen, «Runden Tischen» und weiteren Institutionen der Jugendarbeit zusammen. Dabei können Schnittstellen jeweils rasch erkannt und Zuständigkeiten geklärt werden, was schliess- lich den gezielten Einsatz der Ressourcen ermöglicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi