RRB Nr. 849/2014
Viehschaukommission, Amtsdauer 20112015, Ersatzwahl
20 agosto 2014Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2014
849. Viehschaukommission (Entlassung, Amtsdauer 2011–2015)
Erwägungen
Gemäss § 31 des Landwirtschaftsgesetzes wählt der Regierungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren eine Viehschaukommission, der die Beurteilung von Tieren für die Anerkennung zur Zucht, für die Aufnahme ins Herdebuch und für die Prämierung an staatlichen oder staatlich unterstützten Schauen obliegt. Mit RRB Nr. 863/2011 wurden für die Amtsdauer 2011–2015 neben dem Kommissionspräsidenten 24 Kommis- sionsmitglieder – 15 Experten für das Grossvieh, 9 Experten für das Kleinvieh – gewählt. Auf Ende Dezember 2012 haben zwei Mitglieder ihren Rücktritt erklärt und ein Mitglied wurde neu gewählt. Nach dem nun altershalber erfolgten Rücktritt von Peter Jud (Experte für das Kleinvieh) ist – nach formeller Entlassung des Zurücktretenden – eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Zur Wahl stellt sich als Experte für das Kleinvieh Fritz Reber, Vorderthal. Damit besteht die Viehschaukom- mission neben dem Präsidenten aus 15 Experten für das Grossvieh und 8 für das Kleinvieh.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied der Viehschaukommission wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen: Peter Jud, Rieden.
II. Als Mitglied wird für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 gewählt: Fritz Reber, geboren 1979, Vorderthal.
III. Mitteilung an Peter Jud, Salenstrasse 29, 8739 Rieden, Fritz Reber, Hackrute 2, 8857 Vorderthal, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi