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Decisione

RRB Nr. 854/2016

Kulturförderung, Preise und Auszeichnungen des Regierungsrates ab 2017

7 settembre 2016Tedesco4 min

Source zh.ch

Kulturförderung, Preise und Auszeichnungen des Regierungsrates ab 2017

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. September 2016

854. Kulturförderung (Preise und Auszeichnungen

Erwägungen

des Regierungsrates) Das Kulturförderungsleitbild des Kantons Zürich dient der Fachstelle Kultur, der Kulturförderungskommission und der Direktion der Justiz und des Innern als Positionspapier für ihre Arbeit. Gleichzeitig umschreibt das Leitbild den Rahmen, innerhalb dessen kulturpolitische Entscheide getroffen werden. Mit der Festsetzung des Leitbildes Kulturförderung durch den Regierungsrat im Februar 2015 wurde die strategische Ausrich- tung der Kulturförderpolitik bestimmt. Im Rahmen dieser Neuausrichtung überprüft die Fachstelle Kultur ihre Förderinstrumente mit dem Ziel, diese den neuen Förderschwerpunkten «Strahlkraft», «Region», «Kreation» und «Teilhabe» anzupassen. Dement- sprechend hat sie in Zusammenarbeit mit der Kulturförderungskom- mission die Überarbeitung des mit RRB Nrn. 340/2009 und 202/2013 ge- regelten Förderbereichs kulturelle Auszeichnungen des Regierungsrates vorgenommen. Um die Auszeichnungen noch besser auf die Schwerpunkte der Kultur- förderung auszurichten, wurde eine breite Auslegeordnung vorgenom- men. Diese bestätigte, dass mit den Auszeichnungen nicht alle Kunst- sparten gleichermassen berücksichtigt werden und die Gewichtung der Auszeichnungen durch eine Anpassung der Preissumme und eine Präzi- sierung der Förderkriterien verbessert werden kann. Durch die Schärfung der Kriterien gewinnen die drei Auszeichnungen an Profil und Strahl- kraft. Die folgende, leicht angepasste Vergaberegelung bezweckt eine wirk- samere Unterstützung der Kulturszene und eine stärkere Sichtbarkeit der kantonalen Kulturförderung in der Öffentlichkeit.

Kulturpreis Der mit Fr. 50 000 dotierte, jährlich zu vergebende Kulturpreis zeichnet Kunstschaffende aus, die ein Werk von ausgewiesener künstlerischer Qualität und Eigenständigkeit geschaffen haben. Es soll ein künstleri- sches Lebenswerk ausgezeichnet werden, das über die Kantonsgrenzen hinaus ausstrahlt und sich innerhalb der nationalen Kulturlandschaft etabliert hat. Die Möglichkeit, bei der Vergabe des Kulturpreises alle Be- reiche des künstlerischen Schaffens sowie die Kulturvermittlung einzu- beziehen, hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.

Förderpreis Der Förderpreis ist ein zukunftsgerichtetes Förderinstrument für Per- sonen oder Gruppen, die lokal verankert sind. Ausgezeichnet werden Werke von ausgewiesener künstlerischer Qualität, die über ein vielver- sprechendes Entwicklungspotenzial verfügen. Der Förderpreis, der bisher mit Fr. 40 000 dotiert ist, kann bis heute nur Kunstschaffenden der Sparten Tanz, Theater und Musik zugesprochen werden. Im Zuge der Umsetzung des Leitbildes Kulturförderung soll die Vergabe des Förderpreises für alle Sparten und den Bereich der Kultur- vermittlung geöffnet werden. Dadurch kann eine Gleichbehandlung aller Sparten gewährleistet und der Vielfalt des zürcherischen Kulturlebens besser Rechnung getragen werden. Gleichzeitig ist der Förderpreis neu auf Fr. 30 0000 festzulegen, dafür sind im Gegenzug pro Jahr zwei För- derpreise zu vergeben. Damit erhält der Regierungsrat die Möglichkeit, im Bereich der Kreation und der Nachwuchsförderung einen klaren Ak- zent zu setzen.

Goldene Ehrenmedaille für kulturelle Verdienste Mit der Goldenen Ehrenmedaille für kulturelle Verdienste zeichnet der Regierungsrat kulturelle Institutionen oder Initiativen aus, die sich in besonderem Masse für das kulturelle Leben im Kanton Zürich verdient gemacht und dieses mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement nachhaltig geprägt haben. Diese bewährte Vergaberegelung ist grundsätzlich beizu- behalten. Künftig kann die Goldene Ehrenmedaille, sie muss aber nicht, jedes Jahr verliehen werden.

Nikolaus-Harnoncourt-Preis Aus Anlass des 70. Geburtstages von Nikolaus Harnoncourt 2000 ent- schied der Regierungsrat, dass der Kanton in Würdigung der grossen Ver- dienste des Musikers einen Preis stiftet. Der Preis wurde in unregelmäs- sigen Abständen insgesamt sechsmal an eine von Nikolaus Harnoncourt vorgeschlagene Musikerpersönlichkeit vergeben. Im März 2016 ist Niko- laus Harnoncourt verstorben. Der Preis soll daher nicht mehr vergeben werden. Der Kulturpreis, der Förderpreis und die Goldene Ehrenmedaille wer- den vom Regierungsrat auf Empfehlung der Kulturförderungskommis- sion vergeben (§ 4 Kulturförderungsgesetz, § 2 Kulturförderungsverord- nung). Alle Auszeichnungen werden im Rahmen einer würdig gestalte- ten Feier verliehen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kanton Zürich vergibt ab 2017 jährlich den Kulturpreis und zwei Förderpreise. Bei Bedarf vergibt er die Goldene Ehrenmedaille für kul- turelle Leistungen.

II. Mitteilung an die Mitglieder der Kulturförderungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanz- direktion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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