RRB Nr. 855/2012
Limmattalbahn AG, Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen, Bewilligung
22 agosto 2012Tedesco12 min
Source zh.ch
Limmattalbahn AG, Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen, Bewilligung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2012
855. Limmattalbahn AG; Infrastrukturkonzession und Bewilligung der Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 28. Februar 2012 reichte die Limmattalbahn AG beim Bundesamt für Verkehr (BAV) das Infrastrukturkonzessionsgesuch (IKG) für die Limmattalbahn ein. Das Limmattal gehört zu den am stärksten wachsenden Regionen im Raum Zürich. In den nächsten Jahren wird hier ein starker Anstieg der Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzahlen erwartet. Die Limmattalbahn soll einen Grossteil des zukünftigen Mehrverkehrs übernehmen und das Limmattal bestmöglich erschliessen. Gemäss Art. 6 Abs. 4 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG) müssen für Strassenbahnen die nach kantonalem Recht erforder- lichen Bewilligungen zur Benützung der öffentlichen Strassen erteilt oder zugesichert sein, damit eine Konzession erteilt werden kann. Ge- mäss § 37 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) hat der Eigentümer einer öffentlichen Strasse die Verlegung von öffentlichen Verkehrsanlagen einer Unternehmung, die öffentliche Aufgaben erfüllt, zu dulden, sofern die Zweckbestimmungen und die technischen Anla- gen der Strasse dies gestatten.
2. Projektbeschreibung Die Limmattalbahn wird als schneller Feinverteiler als Ergänzung zur S-Bahn von Zürich-Altstetten nach Killwangen geführt. An die Lim- mattalbahn werden betreffend Zuverlässigkeit hohe Anforderungen gestellt werden, weshalb ein möglichst grosser Anteil an Eigentrassee von 92% angestrebt wird. Die Linienführung und Haltestellenlagen sollen so angeordnet werden, dass eine möglichst grosse Zahl von Fahr- gästen erreicht werden kann und dass die Anschlüsse an das übrige öV- Netz bestmöglich sichergestellt werden können. Mit insgesamt 27 Hal- testellen auf der 13,4 km langen Strecke werden Altstetten sowie die Gemeinden Schlieren, Urdorf, Dietikon, Spreitenbach und Killwangen sehr gut erschlossen und verbunden. Der durchschnittliche Haltestellen- abstand beträgt 515 m. Es wird mit einer durchschnittlichen Geschwin- digkeit von 22 km/h gerechnet.
Das Trassee führt zunächst vom Bahnhof Zürich Altstetten in die Hohlstrasse bis zum Farbhof und soll in Mittellage der Strasse zu liegen kommen. Weiter ist die Linienführung in der Badenerstrasse/Zürcher- strasse Richtung Zentrum Schlieren vorgesehen. Bis zum Stadtplatz in Schlieren, in den die Limmattalbahn im Zuge der Neugestaltung inte- griert wird, fährt sie ebenfalls in Mittellage. Nach einem Verschwenker über die zum Teil neu zu erstellende Ringstrasse kehrt die Limmattal- bahn auf die Badenerstrasse zurück und biegt nach der Haltestelle Reit- men in einen etwa 260 m langen Tagbautunnel zum Spital Limmattal ein. Sie wird in Seitenlage durch die Spitalstrasse und das Industrie- gebiet «In der Luberzen» in Urdorf weitergeführt. Über die Birmens- dorfer- und Zürcherstrasse wird die Limmattalbahn in Mittellage in das Zentrum von Dietikon geführt, um über die Poststrasse an den Bahnhof Dietikon zu gelangen. Über den Kirchplatz, die Zentralstrasse und die Badenerstrasse wird das Entwicklungsgebiet Niderfeld erreicht und danach durchquert. In Seitenlage passiert die Limmattalbahn die Kan- tonsgrenze und wird auf der Industriestrasse von Spreitenbach bis zur Sandäckerstrasse geführt, wo sie in einem Verschwenker in den geplan- ten Neubau des Shoppi Tivoli mündet. Auf der Landstrasse führt die Linie in Mittellage bis in die Zürcherstrasse, wo sie zum Linienende am Bahnhof Killwangen-Spreitenbach auf Boden der Gemeinde Killwan- gen in einer Unterführung abtaucht. Die Limmattalbahn erschliesst die SBB-Bahnhöfe Zürich Altstetten, Schlieren, Dietikon und Killwangen-Spreitenbach direkt. Zudem wird der Bahnhof Glanzenberg mit einer kurzen Gehdistanz ebenfalls er- schlossen. Somit ist eine sehr gute Anbindung an das übergeordnete S-Bahn- und Fernverkehrsnetz gewährleistet. Zudem wird die Limmat- talbahn an bestimmten Umsteigestationen zur Feinerschliessung mit dem Busnetz verknüpft. In Zürich Altstetten bzw. Schlieren Geissweid erhält die Limmattalbahn Anschluss an das Tramnetz der Stadt Zürich sowie in Dietikon an die Bremgarten-Dietikon-Bahn der BDWM Trans- port AG.
3. Bewilligung zur Inanspruchnahme kantonaler Strassen
3.1. Vorbemerkungen Die Limmattalbahn AG gab dem Amt für Verkehr, der Kantonspoli- zei und dem Tiefbauamt Ende 2011 (Teilprojekte ausserhalb der Stadt Zürich) bzw. im Frühjahr 2012 (Teilprojekt in der Stadt Zürich) Gele- genheit, sich zum Vorprojekt zu äussern. Gleichzeitig reichte die Lim- mattalbahn AG das Gesuch um Bewilligung zur Benützung des öffent- lichen Strassenraums ein. Die Prüfung dieses Gesuchs erfolgte auf der Grundlage der Vorprojektpläne. Die Limmattalbahn AG prüfte die Aus-
wirkungen auf den Strassenverkehr im Rahmen des Querschnittman- dats Verkehr. Der Kanton war in die Erarbeitung der Verkehrsgrund- lagen und die Ermittlung der geeigneten Massnahmen zur Bewältigung des Verkehrs im Strassenraum im Rahmen des Vorprojekts eng ein- bezogen. Die Methodik zur Ermittlung der für den Strassenverkehr be- deutsamen Verkehrszahlen wurde von der Limmattalbahn AG gemein- sam mit dem Kanton entwickelt. Sie beruht auf Knotenstromzählungen, die mittels der Prognosegrundlagen aus dem Gesamtverkehrsmodell für jeden einzelnen Knoten auf den Prognosezustand 2030 hochgerech- net wurden, und bietet die bestmögliche Genauigkeit. Bei der Beurteilung des Gesuchs sind die Planungen das Kantons zum Hauptverkehrsstrassennetz im Limmattal zu berücksichtigen. Mit verschiedenen Massnahmen strebt der Kanton an, die Zentren von Schlieren und Dietikon vom Durchgangsverkehr zu entlasten, indem der Ost-West- bzw. West-Ost-Verkehr von der Achse Zürcher-/Badener- strasse auf die Bern- und Ueberlandstrasse verlagert wird. Damit sollen die Zentren von Dietikon und Schlieren vom motorisierten Individual- verkehr (MIV) entlastet werden und zugunsten des öffentlichen Ver- kehrs (öV), insbesondere der Limmattalbahn, des Langsamverkehrs und schliesslich der Aufenthaltsqualität aufgewertet werden. Diese Verlage- rung führt dazu, dass auf den heutigen Durchgangsstrassen im Zentrum von Dietikon und Schlieren trotz der grossen Siedlungsentwicklung ins- künftig ein geringeres Verkehrsaufkommen als heute zu bewältigen sein wird. In Schlieren ist dazu eine Verlagerung des Verkehrs aus dem Zentrum unter Nutzung der verschiedenen Querverbindungen zwischen Bernstrasse und Zürich-/Badenerstrasse vorgesehen. Um die entspre- chende Verlagerung des MIV erzielen zu können, sind Ausbauten an einzelnen Knoten auf der Ueberlandstrasse in Dietikon und der Bern- strasse in Schlieren notwendig. Um die sich heute auf der Achse Zürich-/Badenerstrasse befindliche Ausnahmetransportroute nach wie vor aufrechterhalten zu können, wird diese neu über die Bernstrasse geführt werden. Mit Verfügung vom 8. Juni 2012 setzte die Volkswirtschaftsdirektion die fragliche Ausnah- metransportroute über die Bernstrasse als geplant fest. Eine endgültige Festsetzung der Ausnahmetransportroute wird erfolgen, sobald die er- forderlichen Anpassungen an der Strasse erfolgt sind. Die erwähnte Verlagerung der Hauptverkehrsachse auf die Bern-/ Ueberlandstrasse ermöglicht es grundsätzlich, die Limmattalbahn auf der Achse Zürich-/Badenerstrasse zu führen. Insbesondere bei den Knoten können Auswirkungen der Limmattalbahn auf die Leistungsfähigkeit der Strassenachsen dennoch nicht ausgeschlossen werden. Diese Aus- wirkungen wurden für sämtliche Knoten im Perimeter der Limmattal-
bahn mit Leistungsfähigkeitsprüfungen beurteilt. In kritischen Berei- chen wurden diese Prüfungen mit Simulationen ergänzt. Auf diese Ab- schnitte ist nachfolgend einzugehen.
3.2. Beurteilung einzelner Abschnitte a) Abschnitt auf dem Gebiet der Stadt Zürich Die Stadt Zürich ist Eigentümerin der vom Vorhaben betroffenen Strassen von überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Der Stadt- rat von Zürich hat mit Schreiben vom 11. Juli 2012 an die Limmattal- bahn AG die Bewilligung für ihre Inanspruchnahme erteilt. Das kan- tonale Interesse an der Leistungsfähigkeit dieser Strassen auch für den MIV und die Verantwortung des Kantons für diese Strassen machen es indes erforderlich, dass sich der Regierungsrat mit dem Vorhaben und seinen Auswirkungen auch in diesem Abschnitt auseinandersetzt. Das dem Konzessionsgesuch zugrunde liegende Projekt setzt voraus, dass die Tramlinie 2 der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) im Abschnitt zwischen der Altstetterstrasse und dem Farbhof wie vorgesehen neu über die Altstetter- und die Hohlstrasse umgelegt und von dort über das Trassee der Limmattalbahn bis nach Schlieren fahren wird. Diese von der Stadt Zürich angestrebte Tramverlegung und die Trasseebenützung sind auch Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Volkswirtschafts- direktor sowie Stadträtin Ruth Genner und Stadtrat Andreas Türler vom 20. September 2011. Der dannzumal noch offene Entscheid des Standorts der Endhaltestelle der Limmattalbahn wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2012 durch die Volkswirtschaftsdirektion festgelegt. Ge- stützt auf die massgeblichen Argumente, insbesondere die nachgewie- sene Leistungsfähigkeit der Strasse und die tieferen Betriebskosten, wurde die Variante Hohlstrasse bevorzugt. Das für die Tramverlegung und die Trasseebenützung erforderliche Infrastrukturkonzessionsgesuch der VBZ sowie die erforderlichen Entscheide der zuständigen städti- schen Organe stehen indes noch aus. Ziff. 7.2 des Grundlagenberichts des IKG erwähnt zwar diese Abhängigkeiten und hält fest, dass die bei- den Projekte eng miteinander koordiniert würden. Für den Fall, dass die Tramlinie 2 entgegen der Absicht nicht verlegt werden kann und am Farbhof eine Endhaltestelle für die Linie 2 bestehen bleibt, konnte bis- her keine Lösung mit genügender Leistungsfähigkeit für den MIV, den öV und den Langsamverkehr am Farbhof gefunden werden. Dies zeigt sich auch in den statischen Berechnungen der Limmattalbahn AG, die mit einer Auslastung von 103% eine Überlastung ausweisen. Auch eine dynamische Simulation hat bisher keine Erfolg versprechende Lösung aufzeigen können. Die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Strassen setzt somit voraus, dass die Tramwendeschlaufe nicht mehr für den Regelbetrieb am Farbhof genutzt wird. Alternativ muss eine andere
Lösung gefunden werden, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit für den MIV am Farbhof zu gewährleisten. Auf diese Problematik ist im Rah- men der Stellungnahme zum IKG (RRB Nr.856/2012) einzugehen. b) Stadtplatz Schlieren Im Bereich des Stadtplatzes Schlieren plant der Kanton zusammen mit der Stadt eine Neugestaltung mit einem Grosskreisel. Hierfür wur- den Simulationen durchgeführt, welche die verkehrstechnische Machbar- keit unter Berücksichtigung der Limmattalbahn aufzeigen. Das heutige Projekt für den Kreisel erlaubt eine spätere Integration der Limmattal- bahn. Die Bewilligung zur Benützung der Staatsstrasse kann in diesem Bereich mit der vorliegenden Lösung erteilt werden. c) Knoten Bern-/Birmensdorferstrasse (Herweg) beim Autobahnanschluss Urdorf Nord Dieses eigentliche Knotensystem besteht aus dem Knoten Bern-/ Birmensdorferstrasse sowie den westlich bzw. östlich davon liegenden Knoten des Autobahnanschlusses Urdorf Nord. Im Zusammenhang mit der Übernahme der alleinigen Zuständigkeit für die Nationalstrassen beabsichtigt der Bund, auch das Eigentum an den Anschlüssen zu über- nehmen. Das Bundesamt für Strassen nimmt daher zuhanden des Bun- desamtes für Verkehr gesondert Stellung. Da aber die Übertragung des Eigentums noch nicht stattgefunden hat, ist der Kanton zum heutigen Zeitpunkt für die Erteilung der Bewilligung zur Inanspruchnahme der öffentlichen Strasse zuständig. Für diesen Bereich liegt ebenfalls eine Simulation vor. Die gesamte Konzeption des Knotensystems muss, wie schon in der von Bund und dem Kanton Zürich erstellten MIV-Studie Limmattal vom 13. September 2010 festgestellt, überprüft und im Hinblick auf das Verkehrsmana- gement verbessert werden. Das ASTRA hat bereits entsprechende Pro- jektierungsarbeiten vorgenommen. Auch für diesen Bereich ist anzu- nehmen, dass eine Lösung gefunden werden kann. Die Bewilligung zur Inanspruchnahme der öffentlichen Strassen kann daher zugesichert werden. d) Abschnitt Zentrumsbereich, Dietikon Für den heute an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit liegenden Ab- schnitt im Zentrumsbereich in Dietikon (Bunker bis und mit Zentrum) wurden mittels einer Simulation der Zusammenhang zwischen den ver- schiedenen Knoten, die Verkehrsabwicklung im Mischtrassee und die notwendige Steuerung überprüft. Unter Berücksichtigung der erwähn- ten angestrebten Verkehrsverlagerung auf die Achse Bern-/Ueberland- strasse zeigte sich, dass das prognostizierte Verkehrsaufkommen in diesen Bereich bewältigt werden kann. Die Bewilligung zur Benützung
der Staatsstrasse kann zugesichert werden, unter dem Vorbehalt, dass der Durchgangsverkehr auf die Achse Bern-/Ueberlandstrasse verla- gert wird. e) Knoten Industrie-/Mutschellenstrasse, Dietikon Der Knoten Industrie-/Mutschellenstrasse wird mit einem zweiten Linksabbiegefahrstreifen von der Industriestrasse in die Mutschellen- strasse Richtung Autobahn sowie mit einem zweiten Geradeausstreifen in Richtung Ueberlandstrasse ausgebaut werden. Damit kann im Hin- blick auf den Betrieb der Limmattalbahn eine ausreichende Kapazität gewährleistet werden. Im Falle einer niveaugleichen Querung der Lim- mattalbahn bestehen aufgrund der zahlreichen Fahrstreifen und der verhältnismässig hohen Geschwindigkeiten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Betriebs. Es werden deshalb im Rahmen des Aus- baus des Knotens Industrie-/Mutschellenstrasse auch niveaufreie Lösun- gen zu prüfen sein. Insgesamt steht indessen ausser Zweifel, dass eine Lösung gefunden werden kann, die den Anforderungen genügt. Deshalb kann unter Vorbehalt, dass eine Lösung gefunden wird, die der Sicher- heit und der Leistungsfähigkeit Rechnung trägt, auch für diesen Bereich die Bewilligung zugesichert werden. f) Übrige Abschnitte auf Staatsstrassen Für alle übrigen Abschnitte der Strassen im Eigentum des Kantons kann die Bewilligung zur Benutzung der öffentlichen Strasse vorbehalt- los zugesichert werden.
3.3 Fazit und Auftrag an die Volkswirtschaftsdirektion Zusammenfassend ergibt sich somit, dass die Bewilligung an die Lim- mattalbahn AG für die Inanspruchnahme der öffentlichen Strassen durch die Limmattalbahn unter den in den Erwägungen angeführten Vorbe- halten zugesichert werden kann. Die Volkswirtschaftsdirektion wird be- auftragt, die Bewilligung für die Benutzung der öffentlichen Strassen gemäss Art. 6 Abs. 4 EBG zu erteilen, sobald die Vorbehalte beseitigt sind. Mit der Bewilligung werden auch die Eigentumsverhältnisse, die Kostentragung und die Haftung zu regeln sein.
3.4 Benützung von Gemeindestrassen Die Bewilligungen zur Benützung der kommunalen Strassen wurden von den betreffenden Gemeinden erteilt. Die entsprechenden Be- schlüsse liegen dem IKG bei (Anhang 1 A, Duldungen).
3.5 Raumsicherung Die Linienführung der Limmattalbahn ist grösstenteils innerhalb des Strassenraumes von Staatsstrassen in Mittel- oder Seitenlage vorgesehen. Die Duldung der Limmattalbahn im Strassenraum und insbesondere
der erweiterte Raumbedarf hat Auswirkungen auf die bestehenden Ver- kehrsbaulinien an Staatsstrassen. Der Regelabstand zur Strasse im End- ausbau beträgt ausserhalb von Kern- und Zentrumszonen 6 m (Bahn in Mittellage) oder allenfalls 3,5 m (Bahn in Seitenlage mit angrenzendem Trottoir). Die Abstände sind nötig, um Bauten vom Strassenraum fern- zuhalten (Wohnhygiene). Zudem bewirken sie, dass die Verkehrssicher- heit bei Einfahrten und Parkplätzen gewährleistet ist. Wo der bestehende Abstandsbereich nun durch den Bau der Limmat- talbahn konsumiert werden soll, sind die Baulinien zu überprüfen und gegebenenfalls durch die Volkswirtschaftsdirektion anzupassen. Abwei- chungen vom Regelabstand sind im Auflageprojekt aufzuführen. Die Limmattalbahn AG hat darauf zu achten, dass die Grundeigentümerin- nen und Grundeigentümer diesbezüglich rechtzeitig und korrekt infor- miert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bewilligung für die Benützung der öffentlichen Strassen wird unter Vorbehalten im Sinne der Erwägungen zugesichert.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, die Bewilligung für die Benutzung der öffentlichen Strassen gemäss Art. 6 Abs. 4 EBG zu erteilen, sobald die Vorbehalte gemäss den Erwägungen beseitigt sind.
III. Mitteilung an das Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern (unter Angabe der Geschäftsnummer BAV 2012/0084; Zustelladresse: bw II, z. H. Herrn Urs Rohrer), Zürcher Planungsgruppe Limmattal ZPL, Otto Müller, Präsident, Narzissenstrasse 5, 8953 Dietikon, Stadtrat Dietikon, Bremgartenstrasse 22, 8953 Dietikon, Stadtrat Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, Stadtrat von Zürich, Stadthausquai 17, 8022 Zürich, Ge- meinderat Urdorf, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf, die Limmattalbahn AG, Hofwiesenstrasse 370, 8050 Zürich, sowie an die Sicherheitsdirek- tion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi