RRB Nr. 861/2023
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Ersatz Sicherheitsräume, gebundene Ausgabe
5 luglio 2023Tedesco5 min
Source zh.ch
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Ersatz Sicherheitsräume, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2023
861. Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Ersatz Sicherheitsräume
Erwägungen
(gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal in Birmensdorf sind die Militärakademie der ETH Zürich sowie die Infanterie Durchdiener- schule 14 fest stationiert. Die Infrastruktur wird auch durch WK-Ver- bände genutzt. Sie umfasst in zehn grösseren Gebäuden Unterkünfte für rund 700 Personen, vielfältige Schulungsräume, Sportanlagen, Büroge- bäude und verschiedene Logistikinfrastrukturen. Das gesamte Areal mit verschiedenen weiteren Bauten erstreckt sich über rund 300 ha. Einige Anlagen werden nicht nur militärisch, sondern auch für zivile Anlässe genutzt (z. B. Sportanlässe). Die vorhandenen Sicherheitsräume in den Gebäuden D, J, K und F erfüllen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr und müssen deshalb ersetzt werden. Sie werden für die Lagerung sicherheitsrelevan- ter militärischer Ausrüstung benötigt. Gemäss Waffenplatzfinanzvertrag nutzt der Bund die Anlage, die sich im Eigentum des Kantons Zürich befindet. Im Gegenzug wird der Kanton jährlich entschädigt. Dies gilt namentlich für zusätzliche Inves- titionen im Rahmen der Bewilligung durch das Bundesamt für Rüstung (armasuisse). Dadurch sind solche Investitionen für den Kanton lang- fristig meist kostenneutral.
Projektbeschrieb Für die Umsetzung des Ersatzauftrags wurden mehrere Varianten detailliert geprüft. Aufgrund der Sicherheitsanforderungen der Armee sowie aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen ist der zentrale Ersatz in einem neuen freistehenden Gebäude am sinnvollsten. Es wird ein zu- sätzliches Gebäude erstellt, das etwa zur Hälfte in den Hang hineinge- baut und mit einer dicken Humusschicht überdeckt und begrünt wird. Der einstöckige Bau hat eine Grundfläche von rund 300 m² und ist in sechs je 50 m² grosse Lagerräume unterteilt. Diese sind ebenerdig vom Vorplatz her mit Paletthubwagen durch grosse Tore zugänglich.
Die gesamte Gebäudetechnik wird analog zum bestehenden Waffen- platz erweitert. Die Elektro- und Sicherheitsanlagen sowie die Gebäude- automation werden gemäss den Richtlinien des Bundes bzw. der arma suisse Immobilien ausgeführt. Das Gebäude wird nicht beheizt. Um Bau- schäden zu verhindern, wird eine sehr einfach gehaltene Lüftungsanlage mit Abluftventilatoren erstellt. Sanitäreinrichtungen sind nicht erforder- lich.
Finanzierung Die Kosten für den Ersatz der Sicherheitsräume des Waffenplatzes Zürich-Reppischtal belaufen sich auf Fr. 1 725 000 (Stand Kostenvoran- schlag vom 14. Februar 2023; Preisstand 1. April 2022, 1126,8 Punkte, Basis [1939], Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Ge- nauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 179 000 2 Gebäude 1 278 000 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 58 000 5 Baunebenkosten 45 000 6 Reserve 160 000 9 Ausstattung 5 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 725 000
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatz für die be- stehenden Sicherheitsräume, die den Sicherheitsanforderungen nicht mehr entsprechen. Die Gewährleistung der Sicherheit im Zusammen- hang mit militärischer Ausrüstung einschliesslich sicherheitstechnischer Infrastruktur ist zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Ver- waltungsaufgaben gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) zwingend erforderlich. Somit ist für das Projekt gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 725 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten von Fr. 1 725 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes vom 5. Oktober 2021 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 200 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe auf- zuheben.
Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vor- haben sind im Budget 2023 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 Fr. 1 200 000 gemäss Tabelle 2 eingestellt. Fr. 20 000 sind bereits 2022 angefallen, und der restliche Betrag von Fr. 505 000 (der erst 2024 anfällt) kann innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden. Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) 2022 2023 2024 Investitionen in Franken 20 000 1 200 000 0 Das Vorhaben löst keine betrieblichen und personellen Folgekosten aus. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 39 314, die sich aus Fr. 32 844 für Abschreibungen und Fr. 6470 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 1 074 269.37 62,28 80 13 428 4 029 17 457 Hochbauten Rohbau 2 323 444.11 18,75 40 8 086 1 213 9 299 Hochbauten Ausbau 75 774.05 4,39 30 2 526 284 2 810 Hochbauten Installationen 245 215.77 14,22 30 8 174 920 9 094 Hochbauten Ausstattung 6 296.70 0,36 10 630 24 654 Total 1 725 000 100 32 844 6 470 39 314
Der Bund wird seine jährliche Entschädigung an den Kanton Zürich nach der Prüfung durch armasuisse voraussichtlich um 3% des Gebäude- versicherungswertes erhöhen. Damit ist das Vorhaben für den Kanton langfristig kostenneutral.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Sicherheitsräume des Waffenplatzes Zürich- Reppischtal in Birmensdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 725 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes vom 5. Oktober 2021 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 200 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli