RRB Nr. 863/2025
KdK, Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU», 1. Phase, Konsultation
27 agosto 2025Tedesco7 min
Source zh.ch
KdK, Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU», 1. Phase, Konsultation
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. August 2025
863. Konferenz der Kantonsregierungen, Paket «Stabilisierung und
Erwägungen
Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU», Konsultation Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat am 13. Juni 2025 die Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» (Paket Schweiz–EU) eröffnet. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erarbeitete zu dieser Vorlage eine gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierun- gen und konsultierte die Kantone mit Schreiben vom 11. Juli 2025 zu einem entsprechenden Entwurf. Die Konsultation der KdK wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt, wobei die zweite Phase am 8. September 2025 ausgelöst wird. Die Stellungnahme soll von der Ple- narversammlung der KdK an einer ausserordentlichen Sitzung am 24. Ok- tober 2025 verabschiedet werden. Am 24. März 2023 verabschiedeten die Kantonsregierungen einstim- mig ihre aktuelle europapolitische Standortbestimmung (RRB Nr. 350/ 2023). Am 2. Februar 2024 bekräftigten die Kantonsregierungen mit ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Verhandlungsmandates ihre Unterstützung für die Absicht des Bundesrates, Verhandlungen mit der EU aufzunehmen (RRB Nr. 107/2024). Gemäss dieser Einschätzung der Kantonsregierungen liegt das Verhandlungsmandat innerhalb der Grundsätze der europapolitischen Standortbestimmung vom 24. März 2023. Der Entwurf der Stellungnahme der KdK «Stabilisierung und Wei- terentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU: Verhandlungsergebnisse und innerstaatliche Umsetzung» vom 11. Juli 2025 ist in sieben Kapitel gegliedert und umfasst die Ausgangslage, allgemeine Erwägungen, die Mitwirkung der Kantone (sowohl in den Verhandlungen als auch in den innerstaatlichen Umsetzungsarbeiten), Erwägungen zum innerstaatli- chen Genehmigungsverfahren (mit den Unterkapiteln Paketierung und Referendum), Erwägungen zu den Verhandlungsergebnissen und der innerstaatlichen Umsetzungsgesetzgebung des Stabilisierungspakets (mit den Unterkapiteln Institutionelle Elemente, Staatliche Beihilfen, Zuwanderung, Studiengebühren, Lohnschutz, Landverkehr, Luftver- kehr, Programmbeteiligungen, Schweizer Beitrag und Gegenseitige An- erkennung von Konformitätsbewertungen), Erwägungen zu den Ver- handlungsergebnissen und der innerstaatlichen Umsetzungsgesetzge- bung des Weiterentwicklungsteils (mit den Unterkapiteln Strom, Lebens- mittelsicherheit und Gesundheit) sowie weitere Verhandlungsergebnisse (mit dem Unterkapitel Hochrangiger Dialog).
Inhaltlich lässt sich die Stellungnahme wie folgt zusammenfassen: Die Kantone begrüssen das erzielte Verhandlungsergebnis, da es eine Stabilisierung sowie Weiterentwicklung der bestehenden bilateralen Beziehungen zur EU ermöglicht. Die Ergebnisse der Verhandlungen mit der EU und deren Umsetzung in der Schweiz entsprechen den Erwar- tungen und Rahmenbedingungen, welche die Kantone in ihrer Stand- ortbestimmung vom 24. März 2023 sowie in ihrer gemeinsamen Stellung- nahme vom 2. Februar 2024 zum Verhandlungsmandat formuliert haben. Die Kantonsregierungen unterstützen das Gesamtpaket und stimmen den institutionellen Elementen des Abkommens zu. Auch die vorge- schlagene Lösung im Bereich der staatlichen Beihilfen findet Zustim- mung, unter der Erwartung, dass kantonale Anliegen bei der innerstaat- lichen Umsetzung wie geplant berücksichtigt werden. Die Kantone be- fürworten die Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens sowie die vorgesehenen Massnahmen zum Lohnschutz. Die einzelnen oder die Gesamtheit der Kantone können den Bundesrat um Prüfung einer Ak- tivierung der Schutzklausel ersuchen und regionale oder kantonale Schutzmassnahmen verlangen und vorschlagen, wenn die Personenfrei- zügigkeit zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen sollte. Den Anpassungen im Bereich des Land- und Luftverkehrs wird zugestimmt. Die Kantone begrüssen ausdrücklich die wieder mög- liche Teilnahme an EU-Programmen sowie die neue Regelung im Be- reich der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Die Kantone unterstützen das vorgesehene Stromabkommen und spre- chen sich für eine pragmatische innerstaatliche Umsetzung aus. Auch das Gesundheitsabkommen findet Zustimmung, insbesondere mit Blick auf eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesund- heitswesen. Die Kantone verweisen auf die zwischen dem Bund und den Kantonen getroffene Vereinbarung zur Mitwirkung bei der Gestaltung von Rechtsentwicklungen und unterstreichen deren Bedeutung für eine frühzeitige und substanzielle Einbindung in die europapolitischen Pro- zesse. Die Kantonsregierungen bestätigen die Zweckmässigkeit der vorgesehenen Paketstruktur, welche die Gesetzesänderungen mit den entsprechenden Abkommen vorlegt. Die Kantone unterstützen den Ent- scheid des Bundesrates, das Paket dem fakultativen Staatsvertragsrefe- rendum zu unterstellen, insbesondere auch deswegen, weil dadurch Ab kommen und Umsetzungsmassnahmen gemeinsam dem Volk zur Ge- nehmigung vorgelegt werden können. Auf eine eigene Stellungnahme des Kantons Zürich zum Paket Schweiz–EU wird grundsätzlich verzichtet. Findet die Stellungnahme der KdK in der Schlussabstimmung an der Plenarversammlung vom 24. Oktober 2025 keine qualifizierte Mehrheit oder werden die Interes- sen des Kantons Zürich in der besagten Stellungnahme nicht genügend berücksichtigt, kann am 29. Oktober 2025 Beschluss über eine allfällige Stellungnahme des Kantons Zürich gefasst werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kan- tone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 11. Juli 2025, mit dem Sie uns zum Entwurf der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregie- rungen (KdK) zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Bezie- hungen Schweiz–EU: Verhandlungsergebnisse und innerstaatliche Um- setzung» konsultieren. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stel- lungnahme. Ebenfalls danken wir den Generalsekretariaten der KdK und der Direktorenkonferenzen sowie der Europakommission der KdK für ihre Arbeit im Rahmen der Verhandlungen mit der EU, bei der Er- arbeitung der Botschaft des Bundesrates und für die Erstellung des er- wähnten Entwurfs der Stellungnahme. Wir unterstützen das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» und teilen die Einschätzung, dass die im Verhandlungsmandat festgelegten Ziele grossmehrheitlich erreicht wur- den. Die Schweiz ist als verhältnismässig kleines Land mit einer offenen Volkswirtschaft auf langfristig geregelte Beziehungen mit ihren wich- tigsten Exportzielländern angewiesen. Die Zunahme protektionistischer Tendenzen bzw. die Abwendung von Freihandel und Multilateralismus in den internationalen Handelsbeziehungen lässt dieses Prinzip umso wichtiger erscheinen. Neben diesen wirtschaftlichen Interessen verbin- den uns mit der EU und ihren Mitgliedstaaten insbesondere auch grund- legende Werte wie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Für den Kanton Zürich als Forschungs- und Innovationsstandort, Schweizer Wirtschaftsmotor mit international ausgerichtetem Arbeits- markt und Teil einer eng verflochtenen Grenzregion sind stabile Bezie- hungen zur EU besonders wichtig. 54% der ins Ausland exportierten Waren des Kantons Zürich gingen 2024 in die EU. Im selben Jahr im- portierte der Kanton Zürich 64% seiner Güter aus der EU (jeweils ohne Edelmetalle). Die Weiterführung des heutigen Zustands wäre für die Schweiz und den Kanton Zürich hingegen die schlechtere Option, denn die bestehenden Verträge zwischen der Schweiz und der EU würden wegen mangelnder Aktualisierung weiter schleichend erodieren. Nach- teile für die Schweizer und Zürcher Wirtschaft und für die Zusammen- arbeit mit der EU nähmen unweigerlich zu. Die Paketierung des Geschäfts wird unterstützt. Sie erlaubt nicht nur die Stabilisierung bestehender Abkommen, sondern auch eine Weiter- entwicklung in den ausgewählten Bereichen Strom, Lebensmittelsicher-
heit und Gesundheit. Die Aufteilung ermöglicht weiter eine vom Stabi- lisierungsteil unabhängige Entscheidung der eidgenössischen Räte und der Stimmberechtigten über den Weiterentwicklungsteil. Gegenüber dem institutionellen Rahmenabkommen stellt das vorliegende Paket mit sei- nem sektoriellen Ansatz eine klare Verbesserung dar. Hervorzuheben ist dabei der Umstand, dass eine allfällige Kündigung eines der neuen Binnenmarktabkommen nicht automatisch zur Beendigung der be- stehenden Binnenmarktabkommen führen würde. Der neue Ansatz verrechtlicht zudem die Streitbeilegung und ver- hindert somit politische, nichtbinnenmarktbezogene Retorsionsmass- nahmen, wie in Vergangenheit der erfolgte Verzicht der EU auf eine Fortführung der Börsenäquivalenz und die Herabstufung der Schweiz zum nicht assoziierten Drittstaat bei Horizon Europe. Als Standort he- rausragender Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind wir er- freut, dass die Beteiligung der Schweiz an den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe ab 2025 sichergestellt werden konnte. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung erachten wir grund- sätzlich als ausgewogen. Das Paket Schweiz–EU wird die administrative Belastung in den Kantonsverwaltungen in einigen Bereichen erhöhen. Bei der Umsetzung ist konsequent darauf zu achten, die Mehrbelastung für die Kantone möglichst gering zu halten.
II. Dieser Beschluss ist nicht öffentlich.*
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli
* Mit RRB Nr. 1056/2025 wurde festgelegt, dass dieser Beschluss nach der ausseror- dentlichen Plenarversammlung vom 24. Oktober 2025 öffentlich gemacht wird.