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Decisione

RRB Nr. 869/2021

Kantonsschule Rychenberg Winterthur, Reinigungsdienstleistung, gebundene Ausgabe, Vergabe

25 agosto 2021Tedesco3 min

Source zh.ch

Kantonsschule Rychenberg Winterthur, Reinigungsdienstleistung, gebundene Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

869. Kantonsschule Rychenberg Winterthur, Reinigungsdienst- leistungen (Ausgabenbewilligung und Vergabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Reinigungsdienstleistungen für die Räumlichkeiten der Kantons- schule Rychenberg Winterthur, die insgesamt knapp 17 558 m² umfassen, werden gegenwärtig durch die Honegger AG, Zürich, erbracht. Das Ver- tragsverhältnis mit Honegger AG ist befristet und wird per 31. August 2021 auslaufen. Die Unterhaltsreinigung sowie die technische Hauswar- tung sollen ab Beginn des Schuljahres 2021/2022 wiederum von einem externen Dienstleister bezogen werden.

2. Ausschreibung Die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen wurde im offenen Verfahren durchgeführt. Die Publikation auf simap.ch erfolgte am 24. Fe- bruar 2021. Die Eingabefrist endete am 31. März 2021 und die Offert- öffnung fand am 1. April 2021 statt. Es wurden zehn Angebote mit einer Preisspanne von Fr. 3 187 745 einschliesslich MWSt bis Fr. 5 387 355 ein- schliesslich MWSt (berechnet auf vier Jahre einschliesslich einer Option auf Vertragsverlängerung um zwei Jahre) eingereicht. Alle zehn Ange- bote erfüllten sowohl die Teilnahmebedingungen als auch die Eignungs- kriterien und wurden zur Angebotsauswertung zugelassen.

3. Vergabe Die Auswertung anhand der in den Ausschreibungsunterlagen definier- ten Zuschlagskriterien ergab, dass das Angebot der Dussmann Service AG, Zürich, die Zuschlagskriterien mit 4,747 von 5 möglichen Punkten am besten erfüllt. Die Dussmann Service AG hat das drittgünstigste Angebot in der Höhe von Fr. 3 374 635 einschliesslich MWSt eingereicht, schneidet aber bei den restlichen Zuschlagskriterien besser ab. Sie hat die Anforderungen an die technische Hauswartung am besten umgesetzt und den Übernahmeprozess am detailliertesten beschrieben. Ausserdem wird sie bereits bei der Implementierung einen Stellvertreter hinzuzie- hen, um den Wissenstransfer bezüglich der technischen Anlagen sicher- zustellen. Der Zuschlag ist daher an die Dussmann Service AG zu ertei- len. Mit der Zuschlagsempfängerin soll ein Vertrag für eine feste Lauf- zeit von vier Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre abgeschlossen werden.

4. Finanzierung Die Kosten für die Reinigung sowie die technische Hauswartung der Räumlichkeiten betragen für ein Jahr rund Fr. 562 439 einschliesslich MWSt, für die nächsten vier Jahre einschliesslich der Option auf Ver- tragsverlängerung um zwei Jahre rund Fr. 3 374 635 einschliesslich MWSt und beruhen auf der Offerte der Dussmann Service AG vom 29. März 2021. Die Ausgabe ist gebunden im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Geset- zes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611). Die Bewilligung der Ausgabe erfolgt gestützt auf § 36 lit. b CRG durch Beschluss des Regierungsrates. Die Ausgabe erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, und ist im Budget 2021 sowie in den Planjahren 2022 bis 2024 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2021–2024 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Reinigungsdienstleistungen an der Kantonsschule Rychen- berg Winterthur ab dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 374 635 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschu- len, bewilligt.

II. Die Reinigungsdienstleistungen für die Kantonsschule Rychenberg Winterthur werden gemäss Angebot vom 29. März 2021 zu Fr. 3 374 635 einschliesslich MWSt an die Dussmann Service AG, Zürich, vergeben.

III. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Vertrag mit der Duss- mann Service AG im Rahmen der bewilligten Ausgabe abzuschliessen. Der Vertrag wird auf vier Jahre abgeschlossen. Er kann optional um wei- tere zwei Jahre verlängert werden.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli