RRB Nr. 871/2023
Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2027, Festsetzung
5 luglio 2023Tedesco19 min
Source zh.ch
Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2027, Festsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2023
871. Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 (Festsetzung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 431/2022 legte der Regierungsrat das Vorgehen zur Legislaturplanung 2023–2027 fest. Dieses umfasst die Erarbeitung des Legislaturberichts, die Anpassung der langfristigen Ziele, die Erarbeitung eines Berichts über Umfeldentwicklungen, die Lagebeurteilung und Er- arbeitung von Vorschlägen für Legislaturziele durch die Verwaltung, die Lagebeurteilung und Festsetzung von Legislaturzielen durch den Regierungsrat, die anschliessende Zusammenstellung von Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturziele sowie die Festsetzung und Veröffent- lichung der Richtlinien der Regierungspolitik. Die Staatskanzlei leitet und koordiniert gemäss § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR, LS 172.11) das Verfahren.
2. Legislaturziele des Regierungsrates und Massnahmen zu deren Umsetzung Die Legislaturziele des Regierungsrates (RRZ) für die Legislaturpe- riode 2023–2027 wurden am 14. Juni 2023 festgesetzt. Gleichzeitig wurden die Direktionen und die Staatskanzlei beauftragt, bei der Staatskanzlei Massnahmen zu deren Umsetzung einzureichen. Die Staatskanzlei hat die eingereichten Vorschläge nach den folgenden, am 14. Juni 2023 fest- gehaltenen Kriterien geprüft: – Zu jedem Ziel gibt es 3–8 Massnahmen. – Die Massnahmen sind handlungsorientiert (siehe § 5 Abs. 1 VOG RR). – Die Massnahmen leisten einen klaren, wesentlichen Beitrag zum Er- reichen eines Legislaturziels. – Die Massnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode umsetzbar. – Die Umsetzung der Massnahmen ist überprüfbar. Um die Kriterien einzuhalten und ein konsistentes Legislaturprogramm vorlegen zu können, mussten die eingereichten Massnahmen teilweise angepasst werden. Ähnliche Vorschläge wurden zusammengefasst. Bei Massnahmen, die keinen klaren, wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leisten, wird den Direktionen empfohlen, diese als Massnahmen zur Um- setzung von Legislaturzielen der Direktion umzusetzen. Die Legislatur- ziele mit den überarbeiteten Massnahmen zu deren Umsetzung sind unter Ziff. 4 ersichtlich.
3. Anpassung der langfristigen Ziele Die langfristigen Ziele (LFZ) gelten dauerhaft und leiten sich aus der Verfassung und den Gesetzen ab. Gestützt auf eine Umfrage bei den Di- rektionen Ende des vergangenen Jahres werden sie punktuell angepasst aufgrund veränderter gesetzlicher Grundlagen oder veränderter Rahmen- bedingungen. Folgende langfristige Ziele werden angepasst: LFZ 4.1 Die Bevölkerung ist in einem guten biologischen, psychischen und sozialen Gesundheitszustand und ist fähig, diesen positiv zu beeinflussen. LFZ 4.3 Die Gesundheitsversorgung ist hochstehend, wirtschaftlich tragbar und für die gesamte Bevölkerung zugänglich. LFZ 4.4 Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind für die Bevölkerung finanziell tragbar. LFZ 6.5 Die Velo-, Fuss- und Wanderwegnetze sind sicher und attraktiv für den Alltags- und Freizeitverkehr. LFZ 7.1 Natürliche Lebensgrundlagen sind dauerhaft sichergestellt. Schädliche und lästige Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie ihre natürlichen Lebensgemeinschaften und Lebensgrundlagen sind so weit wie möglich vermieden und wenn nötig beseitigt. LFZ 7.6 Der Ausstoss der Treibhausgase ist im Rahmen des Pariser Ab- kommens so weit gesenkt, dass ein Beitrag zur notwendigen Begrenzung des globalen Klimawandels geleistet wird. Die not- wendige Anpassung an den Klimawandel erfolgt stetig. LFZ 8.3 Die Land- und Forstwirtschaft ist nachhaltig und leistet einen wichtigen Beitrag zur Nahrungs- und Rohstoffproduktion sowie zur Standort- und Lebensqualität. LFZ 10.4 Der Kanton Zürich ist ein attraktiver Arbeitgeber, dessen Mit- arbeitende bedürfnisgerecht und wirtschaftlich Leistungen zugunsten der Bevölkerung und Wirtschaft erbringen. Folgende langfristige Ziele werden neu hinzugefügt: LFZ 6.6 Die Güterversorgung und -entsorgung ist effizient und um- weltverträglich sichergestellt. Die Schlüsselstandorte für den Umschlag sowie die Transportkapazitäten sind gesichert. LFZ 7.7 Stoffkreisläufe werden geschlossen. Stoffe, Materialien und Güter werden ressourcen- und umweltschonend produziert, genutzt und zurückgewonnen. Folgendes langfristige Ziel wird aufgehoben, weil es inhaltlich in den anderen langfristigen Zielen enthalten ist: LFZ 5.2 Die Institutionen der sozialen Sicherheit arbeiten koordiniert.
Die Nummerierung von LFZ 5.3, 5.4 und 5.5 wird entsprechend ange- passt. Die übrigen langfristigen Ziele bleiben gegenüber den Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 (RRB Nr. 670/2019) unverändert.
4. Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 Aufgrund der Festsetzung der Legislaturziele am 14. Juni 2023, der Zuordnung von Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturziele gemäss Ziff. 2 und der Anpassung der Langfristigen Ziele gemäss Ziff. 3 erge- ben sich die folgenden Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027: Öffentliche Sicherheit Legislaturziel RRZ 1 Die Resilienz des Kantons weiter stärken. Die Bedrohung durch überraschende Grossereignisse und Krisenlagen hat markant zugenommen. Es handelt sich um Szenarien, die durch Vola- tilität, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit gekennzeichnet sind. Die internationale Sicherheitslage löst auch im Kanton Zürich ver- mehrt akuten Handlungsbedarf aus. Es ist eine Herausforderung, gleich- zeitig den Grundauftrag im Sicherheitsbereich zu erfüllen, diesen weiter- zuentwickeln und Krisen zu bewältigen. Die Früherkennung ist deshalb zu stärken, die Krisenresilienz und -vorsorge sind zu bewahren und wei- terzuentwickeln. Mit der fortschreitenden digitalen Transformation ge- winnt zudem die Cybersicherheit an Bedeutung. Es stellen sich Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 1a Das integrale Risikomanagement des Regierungsrates wirksam SK, DS einführen und umsetzen. RRZ 1b Den Schutz von Seniorinnen und Senioren vor Delikten in enger DS, JI Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen verstärken. RRZ 1c Cyberkriminalität mit gezielter digitaler Beweisführung, nament- DS, JI lich durch Kompetenzentwicklung im Umgang mit digitalen Spuren und Kryptowährungen, konsequent bekämpfen. RRZ 1d Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt durch Umsetzung der DS, JI Istanbul-Konvention und konsequentes Bedrohungsmanagement mindern sowie Datensätze zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt aufbauen. RRZ 1e Die Entwicklung von clanartigen kriminellen Strukturen mit DS, JI vernetzter Prävention und gezielter Repression verhindern. RRZ 1f Die Bekämpfung der Pädokriminalität im Netz mit nationalen DS, JI und internationalen Kooperationspartnern intensivieren. RRZ 1g Durch stärker individualisierten Vollzug mehr Sicherheit schaffen JI und die nachhaltige Wiedereingliederung fördern.
Langfristige Ziele LFZ 1.1 Es werden möglichst wenige Straftaten begangen. LFZ 1.2 Straftaten werden zeitgerecht verfolgt und aufgeklärt. LFZ 1.3 Straftäterinnen und Straftäter werden bestraft, resozialisiert und nicht rückfällig. LFZ 1.4 Opfer von Straftaten erfahren Gerechtigkeit und gesellschaft- liche Solidarität. LFZ 1.5 Die Verkehrssicherheit ist anhaltend hoch. LFZ 1.6 Mensch und Sachwerte sind vor Naturgefahren und Störfällen geschützt. LFZ 1.7 In ausserordentlichen Lagen ist die Bevölkerung umfassend geschützt und die wesentlichen Lebensgrundlagen sowie die Handlungs- und Führungsfähigkeit bleiben auf allen Stufen erhalten. Bildung Legislaturziel RRZ 2 Bei wachsender Bevölkerung die Rahmen- bedingungen für eine hohe Qualität im Bildungswesen sichern. Im Kanton ist weiterhin mit einem starken Bevölkerungswachstum zu rechnen. Entsprechend wird die Zahl an Auszubildenden auf allen Schulstufen zunehmen. Um dieses Mengenwachstum zu bewältigen und den Qualitätsanspruch an die Ausbildung sicherzustellen, ist genügend Personal für alle Bildungsstufen zu gewinnen und ausreichend Schul- raum bereitzustellen. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 2a Genügend Lehrpersonen für alle Bildungsstufen ausbilden, indem BI zeitgemässe und praxisorientierte Ausbildungen sichergestellt, flexiblere Zugänge geprüft sowie die multiprofessionelle Zusammen- arbeit gestärkt wird. RRZ 2b Attraktive und zeitgemässe Anstellungsbedingungen für die BI Lehrkräfte, die Schulleitungen sowie weitere Führungskräfte und das Fachpersonal im Schulumfeld ermöglichen. RRZ 2c Die Begleitung der berufseinsteigenden Lehrpersonen weiter- BI entwickeln und stärken. RRZ 2d In enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Ausbildungs- BI bereitschaft von Unternehmen stärken und auf allen Stufen durch aktive Lehrstellenförderung ausreichend Ausbildungsplätze und neue Berufsfelder schaffen. RRZ 2e Erwachsenen mit ungenügenden Grundkompetenzen ausreichend BI Bildungsangebote zur Verfügung stellen. RRZ 2f Die Massnahmen aus dem nationalen Programm Berufsbildung BI 2030 umsetzen, insbesondere die Rahmenbedingungen für den allgemeinbildenden Unterricht an den Berufsfachschulen und die Berufsmaturität erneuern sowie die Finanzierung des Berufs- abschlusses für Erwachsene anpassen. RRZ 2g Für die wachsende Zahl Auszubildender im Kanton genügend BI, BD Schulraum bereitstellen und eine vorausschauende Flächensicherung vorantreiben.
Langfristige Ziele LFZ 2.1 Die Bevölkerung ist bestmöglich ausgebildet und dadurch in der Lage, in einer demokratischen und kulturell vielfältigen Gesellschaft zusammenzuleben und zu einem wettbewerbs- fähigen Wirtschaftsstandort beizutragen. LFZ 2.2 Kinder und Jugendliche erwerben während der obligatorischen Schule eine Grundbildung, welche den Zugang zur Berufs- bildung oder zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ermöglicht. LFZ 2.3 Kinder und Jugendliche können sich körperlich, geistig, emo- tional und sozial gemäss ihren Anlagen entwickeln und in die Gesellschaft integrieren. Gefährdungen und Benachteiligun- gen werden vermieden oder beseitigt. LFZ 2.4 Die Mittelschulen bereiten Jugendliche persönlich und fach- lich auf das Hochschulstudium und auf eine anspruchsvolle Aufgabe in Gesellschaft und Wirtschaft vor. LFZ 2.5 Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Aus- und Weiterbildung können sich bestmöglich in die Arbeitswelt und Gesellschaft einbringen. LFZ 2.6 Der Kanton Zürich ist ein herausragender nationaler und inter- nationaler Hochschulstandort. Lehre und Forschung an Uni- versität und Fachhochschulen sind hochstehend, wettbewerbs- fähig und innovativ. Kultur, Sport und Freizeit Legislaturziel RRZ 3 Die gesellschaftliche Beteiligung fördern, indem nichtstaatliches Engagement in Kultur, Sport, Religions- gemeinschaften und weiteren gesellschaftlichen Organisationen passend unterstützt wird. Gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften und andere Organisationen sind für die Teil- habe an der Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt wichtig. Die Freiwilligenarbeit ist für diese Organisationen unverzichtbar. Die Bereit- schaft dazu nimmt jedoch ab. Der Staat sollte für gute Rahmenbedin- gungen sorgen, damit diese gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure ihre wichtige Rolle weiterhin wahrnehmen können. Es gilt, die Zusam- menarbeit mit ihnen zu suchen und sie zu unterstützen. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 3a Die Kultur als Begegnungsort für alle stärken. JI RRZ 3b Freiwilliges Engagement im Sport unterstützen und fördern. DS RRZ 3c Gestützt auf das Anerkennungssystem die Finanzierung von JI Angeboten mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen aller etablierten Religionsgemeinschaften sicherstellen.
Langfristige Ziele LFZ 3.1 Das Kulturangebot ist vielfältig, qualitativ hochstehend und der ganzen Bevölkerung zugänglich. Es strahlt weit über die Kantonsgrenzen hinaus. LFZ 3.2 Die Bevölkerung treibt in jedem Alter Sport und bewegt sich regelmässig. Gesundheit Legislaturziel RRZ 4 Die integrierte Versorgung weiterentwickeln mit einem besonderen Fokus auf die hausärztliche, pädiatrische und psychiatrische Versorgung. Die stationäre und die ambulante Akutversorgung, die Rehabilitation und die Langzeitversorgung, die heute noch nicht optimal aufeinander abgestimmt sind, sind weiter zu verbessern. Dazu sind die Übergänge von ambulant zu stationär und zurück sowie von der Akut- zur Rehabilita- tions- und zur Langzeitversorgung zu optimieren. Im Fokus stehen zudem Massnahmen zur Verbesserung der wohnortnahen Versorgung und der Versorgung der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche sowie Betagte). Auch über die Zulassung zur ambulanten ärztlichen Leistungserbringung und eine neue Pflegeheimbettenplanung soll eine Steuerung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung er- folgen. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 4a Die von Unterversorgung betroffenen Bereiche stärken und die GD Versorgung durch ambulante, intermediäre und innovative Angebote weiter verbessern. RRZ 4b Die Pflegeinitiative erfolgreich umsetzen. GD RRZ 4c Mit einer Präventionsstrategie die Gesundheitskompetenz und die GD Eigenverantwortung der Bevölkerung stärken und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch frühzeitige Unter- stützung verbessern. RRZ 4d Durch Digitalisierung die vernetzte Zusammenarbeit zwischen den GD Leistungserbringern der ambulanten und stationären Versorgung fördern sowie die administrative Belastung senken. RRZ 4e Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachpersonen GD und die gesundheitspolizeiliche Aufsicht weiterentwickeln.
Langfristige Ziele LFZ 4.1 Die Bevölkerung ist in einem guten biologischen, psychischen und sozialen Gesundheitszustand und ist fähig, diesen positiv zu beeinflussen. LFZ 4.2 Medizinische Dienstleistungen, Heilmittel, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sind qualitativ einwandfrei. LFZ 4.3 Die Gesundheitsversorgung ist hochstehend, wirtschaftlich tragbar und für die gesamte Bevölkerung zugänglich. LFZ 4.4 Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind für die Bevölkerung finanziell tragbar. LFZ 4.5 Würde und Wohlergehen der Tiere sind gewahrt. Gesellschaft und soziale Sicherheit Legislaturziel RRZ 5 Der rasch zunehmenden Vielfalt der Gesell- schaft gerecht werden. Die Gesellschaft wandelt sich rascher als in der Vergangenheit und die gesellschaftliche Vielfalt nimmt zu. Die beschleunigte Entwicklung und das Potenzial der Pluralität sind Anlass, die erforderlichen staat- lichen Leistungen darauf auszurichten und einen einfachen und parti- zipativen Zugang am gesellschaftlichen Geschehen zu unterstützen. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 5a Zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft spezifische Mass- JI nahmen umsetzen. RRZ 5b Einen Aktionsplan zur Umsetzung von Massnahmen gegen JI Diskriminierung erarbeiten. RRZ 5c Die Gemeinden bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention DS unterstützen.
Langfristige Ziele LFZ 5.1 Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist auch für gefähr- dete Bevölkerungsgruppen möglich. LFZ 5.2 Menschen mit Behinderung können ein Leben in sozialer und wirtschaftlicher Sicherheit führen. LFZ 5.3 Die Chancengleichheit und das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund sind gewährleistet. LFZ 5.4 Frau und Mann sind einander in allen Rechts- und Lebens- bereichen gleichgestellt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gewährleistet.
Verkehr Legislaturziel RRZ 6 Die steigende Mobilität von Personen und Gütern unter Ausschöpfung von Technologiepotenzialen effizient und umweltgerecht bewältigen. Die Nachfrage nach Mobilität von Personen und Waren steigt. Gleich- zeitig sind die Verkehrsinfrastrukturen stark ausgelastet und punktuell überlastet. Mit der Verlagerung auf flächeneffiziente Verkehrsmittel lassen sich noch Potenziale ausschöpfen. Optimierungen sind unter Berück- sichtigung des Klimaschutzes und innovativer Technologien zu prüfen und Infrastrukturausbauten wo notwendig vorzusehen. Die hohe Quali- tät des Verkehrssystems sowie die sehr gute Erreichbarkeit des Wirtschafts- raums Zürich sind zu sichern. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 6a Die Erstellung von regionalen Gesamtverkehrskonzepten vorantreiben VD sowie Agglomerationsprogramme der fünften Generation erarbeiten und beim Bund einreichen. RRZ 6b Umschlagstandorte für den Güterverkehr im kantonalen Richtplan VD festsetzen, die Aufnahme in die regionalen Richtpläne vorantreiben und auf entsprechende Anpassungen der Nutzungsplanungen hinwirken. RRZ 6c Eine nachhaltigere Mobilität bei Gemeinden, Unternehmen und VD Privatpersonen mittels Mobilitätsberatungen fördern. RRZ 6d Die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs konsequent weiter- VD verfolgen. RRZ 6e Gesamtverkehrs- und Strasseninfrastrukturprojekte zur Umsetzung VD, BD bringen und Abklärungen für nachfolgende Projekte vorantreiben. RRZ 6f Bei Strassenprojekten das in den regionalen Richtplänen verankerte BD Velowegnetz konsequent umsetzen.
Langfristige Ziele LFZ 6.1 Der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Verkehr, der Güterverkehr sowie der Fuss- und Veloverkehr sind auf- einander abgestimmt, attraktiv, sicher, wirtschaftlich und um- weltgerecht. Die Verkehrsmittelwahl erfolgt wesensgerecht. LFZ 6.2 Das Strassenverkehrssystem ist funktions- und leistungsfähig unter Berücksichtigung der Umwelt, Siedlung und Landschaft. LFZ 6.3 Der öffentliche Verkehr ist leistungsfähig, zuverlässig und qua- litativ hochwertig. Er übernimmt mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses. LFZ 6.4 Der Flughafen ist konkurrenz- und leistungsfähig und unter- stützt die volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen des Kantons, wobei die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs geschützt wird. LFZ 6.5 Die Velo-, Fuss- und Wanderwegnetze sind sicher und attraktiv für den Alltags- und Freizeitverkehr. LFZ 6.6 Die Güterversorgung und -entsorgung ist effizient sowie um- weltverträglich sichergestellt. Die Schlüsselstandorte für den Umschlag sowie die Transportkapazitäten sind gesichert.
Umwelt und Raumordnung Legislaturziel RRZ 7 Zunehmende Nutzungsansprüche an den Raum wirkungsvoll lenken. Die Nutzungsansprüche an den Raum steigen. Dadurch müssen sie zu- nehmend aufeinander abgestimmt und mit Schutzinteressen abgewogen werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Nutzung der erneuer- baren Energien, der Schutz von Fruchtfolgeflächen, der Erhalt der Arten- vielfalt, die Gestaltung des öffentlichen Raums, die Flächenbeanspru- chung durch Infrastruktur, die Siedlungsentwicklung, der Erholungsdruck und der Erhalt von Kultur- und Naturlandschaft. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 7a Die Verschiebung von Bauzonen an geeignete Lagen ermöglichen BD und fördern. RRZ 7b Den Strassenraum nach den Standards für Staatsstrassen und den BD Standards Veloverkehr unter Einbezug der betroffenen Gemeinden ganzheitlich gestalten. RRZ 7c Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie zur Strom- BD erzeugung im kantonalen Richtplan festsetzen und bei konkreten Projekten die Energiewirtschaft durch günstige Rahmenbedingungen unterstützen. RRZ 7d Die Deponieplanung umfassend erneuern und im kantonalen BD Richtplan verankern. RRZ 7e Eine kantonale Biodiversitätsstrategie erarbeiten, um dem Verlust von BD Arten und Biotopen in Zusammenarbeit von Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Wasserbau und Raumplanung entgegenzuwirken. RRZ 7f Das kantonale Landwirtschaftsgesetz revidieren, um ergänzend BD zur Bundesagrarpolitik eine nachhaltige, klimaresiliente Zürcher Landwirtschaft zu fördern. RRZ 7g Den Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes umsetzen und die BD Kompensationspflicht im kantonalen Richtplan sowie im Planungs- und Baugesetz regeln.
Langfristige Ziele LFZ 7.1 Natürliche Lebensgrundlagen sind dauerhaft sichergestellt. Schädliche und lästige Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie ihre natürlichen Lebensgemeinschaften und Lebensgrundlagen sind so weit wie möglich vermieden und wenn nötig beseitigt. LFZ 7.2 Landschaften, Ortsbilder, Kulturgüter und Natur sind geschützt. LFZ 7.3 Die Energieversorgung ist ausreichend, umweltschonend, wirt- schaftlich und sicher. Der Energieverbrauch ist rationell. Ein- heimische und erneuerbare Energie wird genutzt. LFZ 7.4 Die Trinkwasserversorgung ist gesichert. Fliessgewässer, Seen und das Grundwasser sind naturnah.
LFZ 7.5 Die raumwirksamen Tätigkeiten sind aufeinander abgestimmt, die Lebensräume attraktiv und vielfältig und der Boden ist haushälterisch genutzt. LFZ 7.6 Der Ausstoss der Treibhausgase ist im Rahmen des Pariser Ab- kommens so weit gesenkt, dass ein Beitrag zur notwendigen Begrenzung des globalen Klimawandels geleistet wird. Die not- wendige Anpassung an den Klimawandel erfolgt stetig. LFZ 7.7 Stoffkreisläufe werden geschlossen. Stoffe, Materialien und Güter werden ressourcen- und umweltschonend produziert, genutzt und zurückgewonnen. Volkswirtschaft Legislaturziel RRZ 8 Den Innovationsstandort stärken durch die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Innovationen sind von grosser Bedeutung für einen konkurrenzfähi- gen Wirtschaftsstandort. Die Rahmenbedingungen für Innovationen sind aber insgesamt schwieriger geworden, und der Weg, wie Innovatio- nen entstehen und realisiert werden, verändert sich. Angesichts dieser veränderten Bedingungen braucht es vermehrt Anstrengungen, um ein innovationsfreundliches Klima zu schaffen und damit den Wirtschafts- standort Zürich zu stärken. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 8a Die Zürcher Innovation-Hubs beim Auf- und Ausbau unterstützen. VD RRZ 8b Einen geschützten Raum zur gemeinschaftlichen Entwicklung VD von Innovationen mit Fokus auf neue Technologien und Regulierungen schaffen. RRZ 8c Das digitale Angebot der kantonalen Leistungen für Unternehmen VD weiterentwickeln. RRZ 8d Die Ergebnisse eines Standortmonitorings zusammen mit Mass- VD nahmen zur Stärkung der Standortattraktivität in einem jährlichen Standortentwicklungsbericht veröffentlichen. RRZ 8e Den Dialog und die Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und VD Verwaltung fördern. RRZ 8f Den Stiftungsstandort Kanton Zürich mit gezielten Massnahmen VD stärken. RRZ 8g Für Branchen mit hoher Wertschöpfung und Innovationskraft die VD zukünftig nachgefragten Fähigkeiten identifizieren, den Handlungs- bedarf definieren sowie Programme mit Hochschulen, Verbänden und Unternehmen umsetzen. RRZ 8h Pilot- und Leuchtturmprojekte im Bereich Nachhaltiges Bauen BD projektieren.
Langfristige Ziele LFZ 8.1 Der Kanton Zürich ist ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität. LFZ 8.2 Die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt rasch und dauer- haft. LFZ 8.3 Die Land- und Forstwirtschaft ist nachhaltig und leistet einen wichtigen Beitrag zur Nahrungs- und Rohstoffproduktion sowie zur Standort- und Lebensqualität.
Finanzen und Steuern Legislaturziel RRZ 9 Steuerlich attraktiv sein sowie die Leistungs- gerechtigkeit und Kostenwahrheit im interkantonalen Verhältnis stärken. Die wirtschaftliche Entwicklung der Kantone verläuft sehr unterschied- lich. Es kommt zu einem Auseinanderdriften, infolgedessen der natio- nale Finanzausgleich an Bedeutung gewinnt. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Kostenwahrheit und Leistungsgerechtigkeit im interkantonalen Verhältnis zu verbessern. Für den Standort Zürich ist es zentral, die be- steuerbare Wertschöpfung und damit das Steuersubstrat zu erhalten und auszubauen. Im Zentrum stehen dabei die Gewinne juristischer Personen. Es gilt, die Attraktivität des Standorts Zürich für juristische und natür- liche Personen zu pflegen. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 9a Durch eine weitere Senkung der Gewinnsteuern die Attraktivität FD des Kantons für Unternehmen erhalten. RRZ 9b Eine vollkostendeckende interkantonale Leistungsabgeltung FD anstreben. RRZ 9c Die Abschöpfung im interkantonalen Ressourcenausgleich FD angesichts der wachsenden Disparitäten überprüfen. RRZ 9d Die angemessene Berücksichtigung der Ergänzungssteuern FD im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs überprüfen.
Langfristige Ziele LFZ 9.1 Der Finanzhaushalt ist gesund. LFZ 9.2 Die kantonalen Aufgaben werden sparsam und wirtschaftlich erfüllt. LFZ 9.3 Kanton und Gemeinden können im Steuerwettbewerb bestehen. Die Steuern erhalten unter Berücksichtigung der Solidarität den Leistungswillen der Pflichtigen. Allgemeine Verwaltung Legislaturziel RRZ 10 In einem vielfältigen sich rasch verändernden Umfeld Agilität der Verwaltung und Vertrauen in den Staat stärken. Die geopolitische Lage und das Umfeld verändern sich heute schneller als in der Vergangenheit, was Unsicherheit schafft. Der Finanzplatz Zü- rich erscheint weniger gefestigt als früher. Gleichzeitig gilt es, das anhal- tende Bevölkerungswachstum zu bewältigen. Die zunehmende Diversität der Gesellschaft wirkt sich positiv aus, führt aber auch zu Polarisierungen. Die klimapolitische Herausforderung verlangt vom Kanton rasches, ziel- gerichtetes Handeln und fordert ihn in seiner Vorbildfunktion heraus. Um das Vertrauen in den Kanton zu stärken, ist die Fähigkeit zu verbes- sern, Veränderungen und Unvorhergesehenes zu bewältigen. Dazu ge- hört die Weiterentwicklung des Föderalismus. Die digitale Transforma-
tion der Verwaltung ist voranzutreiben, sie findet ihren Niederschlag auch in Anpassungen der Organisationsstruktur und Führungskultur. Zudem gewinnen die Zusammenarbeit und Koordination innerhalb des Kantons wie auch mit den Gemeinden, die Nähe zur Bevölkerung, die Transparenz und der sorgfältige Umgang mit Daten und Informationen weiter an Be- deutung. Nr. Massnahme Zuständigkeit RRZ 10a Bei der Zusammenarbeit mit den Kantonen, dem Bund und den SK, JI Gemeinden die Weiterentwicklung des Föderalismus mitgestalten. RRZ 10b Die digitale Transformation vorantreiben, indem Vorhaben aus den SK, alle strategischen Initiativen und den Direktionen gebündelt und effizient realisiert werden. RRZ 10c Kantonales Recht unterstützend für die digitale Transformation SK, JI gestalten. RRZ 10d Daten als Ressource nutzen und das Prinzip der Einmalerfassung JI, SK datenschutzkonform umsetzen. RRZ 10e Die Mitarbeitenden im Umgang mit der digitalen Transformation, FD, SK Veränderungen und Unvorhergesehenem besser befähigen. RRZ 10f Den kompetenten und umsichtigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz JI, SK in der Verwaltung ausbauen und den Wissensaustausch dazu fördern. RRZ 10g Die Cybersicherheitsstrategie umsetzen, den Datenschutz und die FD, alle Informationssicherheit in die Verwaltungsprozesse integrieren. RRZ 10h Die Attraktivität des Arbeitgebers Kanton Zürich mit verschiedenen FD, alle Massnahmen erhöhen und die HR-Prozesse, -Strukturen und -Systeme vereinheitlichen. RRZ 10i Fortlaufende Sensibilisierung der Mitarbeitenden für korrektes FD Verhalten und eine auf Transparenz ausgerichtete Compliance-Kultur.
Langfristige Ziele LFZ 10.1 Der Kanton ist zweckmässig und wirtschaftlich organisiert. Er erbringt seine Dienstleistungen bürgernah. LFZ 10.2 Die Interessen des Kantons sind nach aussen gewahrt. LFZ 10.3 Der kontinuierliche Informationsaustausch zwischen Kanton, Bevölkerung und Unternehmen ist gewährleistet. Die Trans- parenz über staatliches Handeln befähigt zur freien Meinungs- bildung. LFZ 10.4 Der Kanton Zürich ist ein attraktiver Arbeitgeber, dessen Mit- arbeitende bedürfnisgerecht und wirtschaftlich Leistungen zugunsten der Bevölkerung und Wirtschaft erbringen. LFZ 10.5 Die Verwaltungsinfrastruktur ist zeitgemäss, zweckmässig und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angemessen. LFZ 10.6 Die Verwaltung wird durch eine zeitgemässe Informatik opti- mal unterstützt. LFZ 10.7 Die kantonalen Rahmenbedingungen ermöglichen den Ge- meinden, ihre Aufgaben im Interesse der Bevölkerung selbst- ständig, demokratisch, rechtmässig und wirtschaftlich zu er- füllen.
5. Weiteres Vorgehen Nach der Beschlussfassung durch den Regierungsrat überträgt die Staats- kanzlei die langfristigen Ziele, die Legislaturziele des Regierungsrates und die Massnahmen zu deren Umsetzung in das KEF-Tool. Die Direk- tionen prüfen anschliessend, ob die Legislaturziele der Direktionen und die Massnahmen zu deren Umsetzung auf die Legislaturziele des Regie- rungsrates und die Massnahmen zu deren Umsetzung abgestimmt sind (§ 7 VOG RR), und melden die allenfalls erforderlichen Anpassungen, damit diese in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) übertragen werden können. Die Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 werden der Öffent- lichkeit im Rahmen einer Medienkommunikation bekannt gegeben und dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht. Sie werden zum Zeitpunkt der Medienkommunikation über die Webseite zh.ch/legislaturziele veröffent- licht. Auf dieser Webseite erfolgt während der Legislaturperiode einmal pro Jahr eine Berichterstattung über die Umsetzung der Massnahmen, gestützt auf den Geschäftsbericht des jeweiligen Jahres. Am Ende der Legislaturperiode 2023–2027 wird der Legislaturbericht ebenfalls auf dieser Webseite veröffentlicht.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 gemäss Erwägung 4 werden festgesetzt.
II. Die langfristigen Ziele und die Legislaturziele des Regierungsrates mit den Massnahmen zu deren Umsetzung werden in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt. Die Direktionen und die Staatskanzlei stimmen ihre Aufgaben sowie ihre Legislaturziele und Massnahmen zu deren Umsetzung darauf ab.
III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Richtlinien der Regierungs- politik 2023–2027 auf der dazu bestimmten Webseite zum Zeitpunkt der Medienkommunikation zu veröffentlichen.
IV. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Mitglieder des Kantonsrates zum Zeitpunkt der Medienkommunikation über die Richtlinien der Re- gierungspolitik 2023–2027 in Kenntnis zu setzen.
V. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli