RRB Nr. 880/2015
Natur- und Heimatschutzfonds, Bäretswil, Spinnerei Neuthal, Sanierung, gebundene Ausgabe
15 settembre 2015Tedesco5 min
Source zh.ch
Natur- und Heimatschutzfonds, Bäretswil, Spinnerei Neuthal, Sanierung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. September 2015
880. Natur- und Heimatschutzfonds, Spinnerei Neuthal, Bäretswil, Sanierung (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das ehemalige Spinnereigebäude im Neuthal bei Bäretswil ist Teil eines zwischen 1827 und 1890 entstandenen Fabrikensembles, das mit RRB Nr. 5113/1979 ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzob- jekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeu- tung aufgenommen wurde. Das Ensemble ist ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c und f sowie § 204 Abs. 1 des Planungs- und Bauge- setzes (PBG). Ihm ist kantonale Bedeutung zuzumessen. Die Liegenschaft ist im Eigentum des Kantons, wird im Inventar des Natur- und Heimat- schutzfonds geführt und befindet sich dort im Portfolio der kantonalen Denkmalpflege. Das Ensemble ist in seiner Authentizität einmalig. Nirgends sonst in der Schweiz gibt es ein derart umfassendes und gut erhaltenes Industrie- ensemble in intakter Umgebung. Die Anlage mit Arbeitsstätten, Lager- und Ökonomiegebäuden, Wasserkraftanlagen, Kosthäusern und dem Fabrikantenwohnhaus präsentiert sich noch heute als bemerkenswerte Einheit, eindrücklich überspannt vom Viadukt der früheren Uerikon- Bauma-Bahn. Die Liegenschaft, zu der die Spinnerei mit Anbau, das Kohlenmagazin, die Schlosserei «Kapelle», das Baumwollmagazin und die Wasserkraft- anlagen gehören, wurde 1988–1990 vom Kanton Zürich über den Natur- und Heimatschutzfonds erworben. Das viergeschossige Spinnereigebäude beherbergt seit 1993 die Ausstellung der Museumsspinnerei und seit 2010 eine europaweit einzigartige Webmaschinensammlung. Das vierte Ober- geschoss und die Dachgeschosse sind fremdvermietet. An den Fassaden des Spinnereigebäudes und des Anbaus sind ver- schiedene Schäden und Mängel sichtbar. Besonders augenfällig sind die Schäden an den Dachuntersichten im Bereich der Quergiebel, wo der Putz in grossen Bereichen abgefallen ist. Ein Untersuchungsbericht der BWS Labor AG vom Dezember 2012 zeigt auf, dass die ganze Fassade zahlreiche Risse und Hohlstellen aufweist und dass Handlungsbedarf be- steht. Zudem ist ein Grossteil der Bauteile in Sandstein gezeichnet von Abplatzungen, Auswaschungen und Schalenbildung. Diese Schadensbil- der zeigen auf, dass die Substanz angegriffen und eine umfassende Sanie- rung notwendig ist.
B. Ziele Die Fassaden des Spinnereigebäudes und des Anbaus sollen instand gestellt und die Substanz des historischen Industrieensembles gesichert werden. Bei allen Arbeiten ist deshalb eine enge Begleitung durch die kan- tonale Denkmalpflege Voraussetzung.
C. Massnahmen und Kosten Die vorgesehenen Baumassnahmen sind im Sinne der Zielsetzung in erster Linie auf die nachhaltige Substanzerhaltung und eine zurückhal- tende Instandstellung ausgerichtet. Der Verputz wird gemäss dem Untersuchungsbericht der BWS Labor AG renoviert. Besondere Aufmerksamkeit kommt dabei den Befunden der historischen Bausubstanz zu. Gemeinsam mit der kantonalen Denk- malpflege sollen die geeigneten Massnahmen bestimmt und von ausge- wiesenen Unternehmungen ausgeführt werden. Ein neuer Anstrich soll den Verputz schützen. Bei der Dachuntersicht liegt die Schadensursache im Bereich der Kehle zwischen Hauptdach und Quergiebel sowie beim Unterdach. Dort dringt bei einem Rückstau Wasser ein. Dieser fehlerhafte Aufbau muss fach- gerecht korrigiert werden. Die schadhaften Sandsteine sind entweder zu verfestigen, aufzuprofi- lieren oder zu ersetzen. Die Fenster des Spinnereigebäudes stammen aus unterschiedlichen Generationen und weisen Schäden am Fensterkitt und am Anstrich auf. Ein Fensterersatz wurde zurückgestellt, die bestehenden Fenster sollen vorerst belassen und, wo dringend nötig, instand gestellt werden. An den Fenstergewänden bestehen Kloben. Anzunehmen ist, dass diese ursprünglich Fensterläden gehalten haben. Fensterläden fehlen jedoch, ebenso die Rückhalter. Aus Kostengründen und mangels dringenden Handlungsbedarfs wurde vorerst auf eine Rekonstruktion der Fenster- läden verzichtet. Der Blitzschutz wird geprüft und je nach Ergebnis neu erstellt oder ergänzt. Für die Ausführung der Fassadenarbeiten ist ein vollständiges Fassaden- gerüst notwendig.
Die im Kostenvoranschlag vom 19. Juni 2015 erfassten Beträge enthal- ten die zu erwartenden Baukosten mit einer Kostengenauigkeit von +/–10%, einschliesslich des am 18. Mai 2015 verfügten Projektierungs- kredits von Fr. 40 000. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Objektkredit in Franken Vorbereitungsarbeiten 0 Gebäude einschliesslich Honorare 1 229 000 Umgebung 0 Baunebenkosten und Übergangskonten 21 000 Reserve und Unvorhergesehenes 200 000 Total Anlagekosten einschliesslich 8% MWSt 1 450 000 Die Projektleitung erfolgt durch das Hochbauamt. Die baulichen und denkmalpflegerisch wesentlichen Entscheidungen erfolgen in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege. Der Kostenanteil für die Reserve begründet sich durch den noch nicht zu quantifizierenden Umfang des Unvorhersehbaren. Ausgehend vom Kostenvoranschlag sind für das Projekt für die Sanie- rung der Liegenschaft Fr. 1 450 000 zu bewilligen. Die Liegenschaft be- findet sich im Eigentum des Kantons und wird im Inventar des Natur- und Heimatschutzfonds geführt. Die Sanierung kann gestützt auf § 2 lit. c des Gesetzes über die Finanzierung von Massnahmen für den Natur- und Heimatschutz und für Erholungsgebiete (LS 702.21) mit Mitteln des Natur- und Heimatschutzes finanziert werden. Andere Finanzierungs- quellen stehen für das Sanierungsprojekt des Spinnereigebäudes, das dem Verwaltungsvermögen im Natur- und Heimatschutzfonds zugeordnet ist, nicht zur Verfügung. Die Ausgaben erfolgen zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, und werden sofort und vollständig abgeschrieben. Der Betrag ist im Budget 2015 und im KEF 2015–2018 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt Instandsetzung der Fassade des Spinnereigebäudes mit Anbau im Neuthal, Parzelle Kat.-Nr. 5969 in Bäretswil, wird eine ge- bundene Ausgabe von Fr. 1 450 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2015)
III. Die Verfügung der Baudirektion vom 18. Mai 2015 (BDV 0824/2015) wird bezüglich der Kreditbewilligung aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi