RRB Nr. 881/2024
Änderung des Patentgesetzes, Vernehmlassung
21 agosto 2024Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2024
881. Änderung des Patentgesetzes (Vernehmlassung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 22. Mai 2024 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente (Patentgesetz, SR 232.14) eröffnet. Da die Pflanzenzucht zunehmend technologischer wird, werden Pa- tentinformationen für die Züchterinnen und Züchter immer wichtiger. In diesem Bereich erweist sich die Analyse der Patentliteratur jedoch als anspruchsvoll, unter anderem auch weil in den Patentschriften in der Regel keine Sortennamen enthalten sind. Daher soll mit dieser Vorlage eine Clearingstelle am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum errichtet werden. Diese soll den Züch- terinnen und Züchtern die Möglichkeit bieten, bereits am Anfang eines Züchtungsprogramms zu überprüfen, ob eine Sorte von einem Patent betroffen ist. Diese Lösung soll die Transparenz für alle Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich und die Rechtssicherheit in Bezug auf die Vermarktung der entwickelten Sorten verbessern. Die Einführung einer solchen Clearingstelle wird begrüsst.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an Rechtsetzung@ipi.ch): Mit Schreiben vom 22. Mai 2024 haben Sie uns eingeladen, zur Än- derung des Patentgesetzes (SR 232.14) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Der Kanton Zürich ist ein wichtiger Standort für die Pflanzenzüchtung in der Schweiz. Sowohl private Betriebe als auch die Agroscope als Kom- petenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung haben ihren Sitz im Kanton Zürich. Letztere führt überdies einen Grossteil ihrer Züchtungsforschung sowie ihrer Zuchtprogramme für Obst- und Futter- pflanzen im Kanton Zürich durch.
Wir gehen davon aus, dass die vorgeschlagene Clearingstelle die Arbeit der Züchterinnen und Züchter im Kanton Zürich vereinfachen und be- schleunigen wird und begrüssen deshalb den Vorschlag zur Einrichtung einer solchen Stelle. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Zu- nahme der Patentierungen im Bereich der Pflanzenzucht durch neue gen- technische Methoden und der damit verbundenen Gefahr der Intrans- parenz sehen wir diese Anpassung im Patentgesetz als eine substanzielle Verbesserung an.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion und die Bau- direktion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli