Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 888/2010

Gemeindewesen, Zweckverband, Friedhof Laufen, neue Statuten, Genehmigung

16 giugno 2010Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband, Friedhof Laufen, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Juni 2010

888. Gemeindewesen (Zweckverband, Friedhof Laufen)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Dachsen, Flurlingen und Laufen- Uhwiesen bilden seit 1881 einen Zweckverband für die Besorgung des Friedhofs- und Bestattungswesens der beteiligten Gemeinden. Die Sta- tuten aus dem Jahr 1881 erfuhren 1970 eine erste Totalrevision (RRB Nr. 1911/1970). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweck- verbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden überein- gekommen, die Zweckverbandsstatuten erneut einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 25. November und dem 3. Dezember 2009 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden den neuen Sta- tuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestal- tung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Zudem werden die Finanzbefugnisse neu geordnet, und die Friedhofkommission wird von bisher sechs auf neu drei Mitglieder verkleinert. Die Bestimmungen geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhof Laufen werden geneh- migt.

II. Mitteilung an den Friedhofverband Laufen, Friedhofkommission, c/o Gemeindeverwaltung Laufen-Uhwiesen, 8248 Laufen-Uhwiesen, an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Dachsen, Dorfstrasse 16,

8447 Dachsen, Flurlingen, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen, und Laufen- Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Laufen-Uhwiesen, den Bezirksrat Andel- fingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Gesundheits- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi