RRB Nr. 890/2017
Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2018
27 settembre 2017Tedesco5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. September 2017
890. Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2018
Erwägungen
1. Terminplanung Geschäftsbericht 2017 (einschliesslich Jahresrechnung 2017) Der Ablauf zur Erstellung des Geschäftsberichts 2017 bleibt gegen- über dem Vorjahr unverändert. Es ergibt sich folgender Terminplan: 22. Januar 2018 Buchungsschluss allgemeiner Geschäftsverkehr 31. Januar 2018 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 1. Februar 2018 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts 8. Februar 2018 Letzte Umsatzmeldung gebucht und Buchungs- stopp für alle Buchungskreise 15. Februar 2018 Provisorischer Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 22. Februar 2018 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 23. Februar 2018 Anträge auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2017 bewilligten Kreditüberschreitungen der Finanzverwaltung zugestellt 23. Februar 2018 Restliche Teile für den Geschäftsbericht durch Direktionen und Staatskanzlei eingegeben 28. Februar 2018 Information des Regierungsrates über den Rech- nungsabschluss 13. März 2018 Kommentierter Finanzberichtsentwurf zur Prüfung an Direktionen, Behörden, Rechtspflege und An- stalten 16. März 2018 Stellungnahmen der Direktionen, Behörden, Rechtspflege und Anstalten zum kommentierten Finanzberichtsentwurf der Finanzverwaltung zugestellt 20. März 2018 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektor und Staatskanzlei 22. März 2018 Information der Finanzkommission über den Rechnungsabschluss 23. März 2018 Information der Medien über den Rechnungs- abschluss 28. März 2018 RRB Geschäftsbericht 2017
29. März 2018 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 2017 5. April 2018 Versand der Medienmitteilung und Internet-Auf- schaltung des Geschäftsberichts 2017 13. April 2018 Versand der Druckexemplare des Geschäfts- berichts 2017
2. Terminplanung Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2019–2022 und Budget 2019 Der Ablauf zur Erstellung des KEF 2019–2022 und des Budgetentwurfs 2019 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es ergibt sich folgende Terminplanung: 26. Januar 2018 Finanzieller Projektstand (Ist) und Projektion aller Nettoinvestitionen Hochbau an das Immo- bilienamt gemeldet 7./8. März 2018 Regierungsratsklausur Richtlinien zur Erstellung des KEF 2019–2022 und des Budgets 2019 14. März 2018 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2019–2022 4. April 2018 RRB Bericht des Regierungsrates zu den Erklä- rungen des Kantonsrates zum KEF 4. Mai 2018 KEF 2019–2022 eingegeben 17.–23. Mai 2018 Budgetgespräche mit der Finanzverwaltung 6./7. Juni 2018 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2019–2022 13. Juni 2018 RRB Überarbeitung KEF 2019–2022 19. Juni 2018 Veränderungen gegenüber den Eingaben zum KEF 2019–2022 vom 4. Mai 2018 eingereicht 4. Juli 2018 RRB Materielle Festlegung KEF 2019–2022 4. Juli 2018 RRB Festlegung Realisierungsreihenfolge der Hochbauinvestitionen im KEF 2019–2022 13. Juli 2018 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 3. August 2018 Bereinigter KEF 2019–2022 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 29. August 2018 RRB Festlegung KEF 2019–2022 und Budget- entwurf 2019 30. August 2018 Information der Finanzkommission über den KEF 2019–2022 und den Budgetentwurf 2019 31. August 2018 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2019–2022 und Budgetentwurf 2019 im Internet
12. Oktober 2018 Nachträge zum Budgetentwurf 2019 eingereicht 31. Oktober 2018 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2019 (Novemberbrief) 1. November 2018 Information der Finanzkommission über den Novemberbrief 5. Dezember 2018 RRB Erklärungen zum KEF (Stellungnahme betreffend Überweisung, vorbehaltlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zum Verfahren mit den KEF-Erklärungen) 7. Februar 2019 RRB Haushaltsvollzug 2019 (bei Bedarf)
3. Terminplanung Nachtragskredite 2018 Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) sind die Anträge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat stellt spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten mit Sammelvorlagen Antrag. In dringlichen Fällen können während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtragskredite eingereicht werden. Für die Sammelvorlagen ergibt sich folgender Ter- minplan: 13. April 2018 Nachtragskredite I/2018 eingereicht 16. Mai 2018 RRB Nachtragskredite I/2018 24. Mai 2018 Information der Finanzkommission 31. Juli 2018 Nachtragskredite II/2018 eingereicht 5. September 2018 RRB Nachtragskredite II/2018 4. Oktober 2018 Information der Finanzkommission
4. Terminplanung Zwischenberichte 2018 Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion per 30. April und 31. August (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergebnis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens innert sechs Wochen nach den Stichtagen. Es ergibt sich folgender Terminplan: 14. Mai 2018 Stand 30. April 2018 von den Direktionen eingereicht 30. Mai 2018 RRB Zwischenbericht I/2018 14. Juni 2018 Information der Finanzkommission 14. September 2018 Stand 31. August 2018 von den Direktionen eingereicht 3. Oktober 2018 RRB Zwischenbericht II/2018 25. Oktober 2018 Information der Finanzkommission
5. Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2018 Im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2018 werden im Rechnungswesen vorbereitende Massnahmen durchgeführt. Diese Arbeiten umfassen neben der Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen die Überprüfung der verbuchten Rücklagen der Verwal- tungseinheiten sowie der Jahresergebnisse und Gewinnverwendung 2018 der Anstalten. Dadurch kann ein Teil der Abschlussarbeiten vorverscho- ben, der Aufwand am Jahresende vermindert und die Qualität des Ab- schlusses verbessert werden. Der Zwischenabschluss wird mit Stichtag 30. September durchgeführt.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2017 (einschliesslich Jahresrech- nung 2017), des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplanes (KEF) 2019–2022 und des Budgetentwurfs 2019, der Nachtragskredite I und II 2018 sowie der Zwischenberichte I und II 2018 richten sich nach den in den Erwägungen ausgeführten Terminplanungen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung, die Geschäftsprüfungskommis- sion und die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, den Daten- schutzbeauftragten, die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli