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Decisione

RRB Nr. 898/2016

Universitätsgesetz, Änderung, Offenlegung von Interessenbindungen, Inkraftsetzung

21 settembre 2016Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2016

898. Universitätsgesetz (Änderung vom 16. November 2015;

Erwägungen

Offenlegung von Interessenbindungen, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 16. November 2015 eine Änderung des Uni- versitätsgesetzes (Offenlegung von Interessenbindungen; ABl 2015-11- 27). Mit Verfügung vom 12. Februar 2016 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2016-02-19). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Mit Beschluss vom 29. August 2016 erliess der Universitätsrat die Wei- sung zur Offenlegung von Interessenbindungen der Professorinnen und Professoren der Universität Zürich. Die Änderung des Universitätsgeset- zes kann damit auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 16. November 2015 des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (Offenlegung von Interessenbindungen) wird auf den 1. Ja- nuar 2017 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dispo- sitiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli