RRB Nr. 905/2016
Pilotprojekt Neophytenbekämpfung im Reppischtal, Auftrag, neue Ausgabe
21 settembre 2016Tedesco11 min
Source zh.ch
Pilotprojekt Neophytenbekämpfung im Reppischtal, Auftrag, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2016
905. Pilotprojekt Neophytenbekämpfung im Reppischtal
Erwägungen
A. Ausgangslage Invasive gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) beeinträchtigen in ver- schiedener Weise die menschliche und tierische Gesundheit, die Arten- vielfalt, die land- und forstwirtschaftliche Produktion sowie Infrastruktur- bauten. Zudem führen sie zu erheblichen Mehrkosten bei den Unterhalts- diensten von Gemeinden, Kanton und Bund. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1141/2009 die Baudirektion beauftragt, einen «Massnahmen- plan invasive gebietsfremde Organismen» 2009–2012 umzusetzen, um übermässige Schäden von diesen Schutzgütern abzuwenden. Die Arbei- ten werden mit dem zweiten «Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen» 2014–2017 fortgesetzt. Ein dritter Massnahmenplan 2018– 2021 ist in Vorbereitung. Die bisherigen Bemühungen waren teilweise erfolgreich. So wurden die Bestände der allergieauslösenden Ambrosia bis auf wenige Restbestände verringert, ebenfalls abgenommen hat das Vorkommen des Riesenbären- klaus, dessen Saft zu Verbrennungen führt. Insgesamt geht jedoch die Aus- breitung invasiver Arten weiter, obwohl die meisten Gemeinden und auch die Unterhaltsdienste von Kanton und Bund aktiv Bekämpfungsmassnah- men umsetzen. Die Erfahrung zeigt, dass entschlossenes Handeln invasive Neophyten eindämmen kann, beispielsweise in Naturschutzgebieten. Grossflächig fehlt es jedoch oft an der dafür notwendigen Koordination, zudem wer- den viele Bestände invasiver Neophyten gar nicht behandelt, weil die Zu- ständigkeiten vor Ort nicht geklärt sind. Somit werden Neophyten vieler- orts nur punktuell entfernt, was zwar viel Aufwand verursacht, aber nicht zum gewünschten Erfolg führt. Aus diesem Grund wurde mit Massnah- me 9 des Massnahmenplans 2014–2017 das Prüfen eines räumlich koor- dinierten Ansatzes in einem zeitlich und örtlich begrenzten Rahmen vor- geschlagen. Es sollen dabei die Grundlagen erarbeitet werden, um für den ganzen Kanton Zürich die bestmögliche Strategie im Umgang mit invasiven Neophyten zu entwickeln. Das Pilotprojekt Reppischtal ist in die nationale Strategie der Schweiz zu invasiven, gebietsfremden Arten (Bundesratsbeschluss vom 18. Mai 2016) eingebettet, die Aufgaben für den Kanton wie die Organisation und die Durchsetzung von Bekämpfungsmassnahmen sowie das Einrichten von Erfolgskontrollen umfasst. Es ist zudem als Massnahme 9 im Zürcher
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2014 bis 2017 in die kantonale Strategie eingebettet und stellt ein wesentliches Element für das Legislaturziel der Baudirektion (BD) RRZ 7.1g dar, wonach die Erfahrungen im Umgang mit Neophyten aus dem Reppischtal vorlie- gen (bis 2019).
B. Ziel Unter der Leitung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, bestehend aus Ver- tretungen des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) sowie des Tief- bauamts (TBA), ein Pilotprojekt «Neophyten im Reppischtal» erarbeitet. Das Pilotprojekt soll prüfen, ob durch eine mehrjährige, umfassende Ent- fernung aller invasiven Neophyten in einer Geländekammer die Bestände derart vermindert werden können, dass Schäden verhindert und die neo- phytenbedingten Mehrkosten im Unterhalt dauerhaft gesenkt werden können. Nach Abschluss des Projekts liegen Entscheidungsgrundlagen vor, um die geeigneten Massnahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Pflanzen im gesamten Kanton zu treffen. Es sind folgende vier Fragen zu beantworten: a) Biologiefrage: Sind die Bestände nach der vierjährigen Projektdauer tatsächlich so sehr eingedämmt, dass der Samendruck spürbar ab- nimmt? b) Organisationsfrage: Lassen sich die vielen beteiligten Unterhaltsdienste und die jeweiligen Entscheidungsträger einbinden und aufeinander abstimmen? c) Nachhaltigkeitsfrage: Sind die Unterhaltsdienste nach Abschluss der Projektdauer derart geschult, dass sie allfällige Restbestände und neu eingebrachte Neophyten im Rahmen der ordentlichen Grünpflege im Griff haben? Eine vollständige Entfernung ist weder wirtschaftlich noch biologisch sinnvoll. d) Wirtschaftlichkeitsfrage: Entsprechen die Kosten für Organisation und Eindämmungsmassnahmen den Vorhersagen und lässt sich die vermu- tete mittel- bis langfristige Kosteneinsparung beim Unterhalt aufzeigen?
C. Das Pilotprojekt 1. Perimeter Der Projektperimeter umfasst den auf Zürcher Gebiet liegenden Teil des Reppischtals vom Türlersee bei Hausen a. A. über Bonstetten, Stal- likon, Wettswil a. A. und Birmensdorf bis zum Waffenplatzgelände in Ur- dorf. Das Gebiet ist besonders geeignet, um ein solches Pilotprojekt umzu-
setzen, weil es als Geländekammer gut abgegrenzt ist. Zudem zählt das Reppischtal zu den wertvollsten Fliessgewässersystemen des Kantons. Sämtliche betroffenen Gemeinden, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) unterstützen das Pro- jekt finanziell und mit eigenen Mitteln. Zur Abschätzung der anfallenden Kosten und als Grundlage für die Er- folgskontrolle wurden die vorhandenen invasiven Neophyten nach einer einheitlichen Methode erfasst (mit Ausnahme gepflegter Bestände in pri- vaten Gärten). 2. Massnahmen Zur Umsetzung des Projekts werden folgende Massnahmen getroffen: a) Es werden zwei Koordinatoren beauftragt, welche die beteiligten Un- terhaltsdienste koordinieren. Sie übernehmen die Detailplanung, die Umsetzung und die Organisation der praktischen Arbeiten vor Ort. Sie dienen als Ansprechpersonen für Anliegen aus der Bevölkerung oder von Unterhaltsdiensten. b) Es werden sämtliche Bestände invasiver Neophyten im Projektperi- meter mit der bestmöglichen Methode zur Bekämpfung entfernt. c) Private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Inhabe- rinnen und Inhaber von Schrebergärten werden über die Problematik invasiver Neophyten informiert und aufgefordert, entsprechende Be- stände freiwillig zu entfernen. 3. Rechtliche Grundlage Art. 52 der Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911) verpflichtet den Kanton, beim Auftreten von Organismen, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder de- ren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen können, die erforderlichen Mass- nahmen zur Bekämpfung anzuordnen. Darunter fallen insbesondere die- jenigen Bestände von invasiven Neophyten (Art. 3 Abs. 1 Bst. h FrSV), die einen erheblichen Umweltschaden wie etwa Ufererosionen (asiati- sche Knöteriche) oder die Verdrängung schützenswerter Pflanzen (Gold- ruten in einem Biotop) verursachen. Für Arten, die gesundheitsgefähr- dend sind (Ambrosia, Riesenbärenklau, schmalblättriges Greiskraut), gilt für jeden einzelnen Standort die Bekämpfungspflicht. Je nach Vor- liegen eines konkreten Schutzobjektes kann auch eine private Grund- eigentümerin oder ein privater Grundeigentümer auf eigene Kosten zur Bekämpfung verpflichtet werden. In anderen Fällen, z. B. Japanknöterich in einem Privatgarten oder Goldruten entlang von Verkehrswegen, kann keine direkte Bekämpfungs- pflicht abgeleitet werden. Die Mitarbeit im Pilotprojekt erfolgt freiwillig.
4. Erfolgskontrolle Ein Jahr nach Abschluss der Massnahmen werden die noch vorhande- nen Bestände invasiver Neophyten erneut nach einheitlicher Methode erfasst. Damit lässt sich der unmittelbare Erfolg der getroffenen Massnah- men abschätzen. Fünf Jahre nach Abschluss des Pilotprojekts werden auf dem Projektgelände erneut die entsprechenden Arten erfasst, um den langfristigen Erfolg des Pilotprojekts zu beurteilen. Zum Vergleich dient eine an den Projektperimeter angrenzende Fläche mit ähnlichen Struk- turen, auf der keine besonderen Massnahmen umgesetzt werden. Der Aus- gangszustand dieser Fläche wurde ebenfalls ermittelt. Zur Abschätzung der Wirkung des Pilotprojekts auf die Eigentümerinnen und Eigentümer und Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der Grundstücke, auf die Unterhaltsdienste und die Gemeinden werden vor, während und nach dem Pilotprojekt gezielte Umfragen durchgeführt.
D. Kosten Die Umsetzung des Pilotprojekts verursacht Kosten von rund 2,162 Mio. Franken. Die Kostenschätzung für die Entfernung der massgeblichen Pflanzenbestände beruht auf der durchgeführten Bestandserhebung so- wie der Voraussetzung, dass die jeweils wirksamste Methode zur Bekämp- fung zum Einsatz kommt. Erfahrungswerte aus bisherigen Projekten wurden bei der Kostenschätzung berücksichtigt. Jahr PL KO EM KOM EK Summe 2017 25 000 150 000 536 903 30 000 741 903 2018 15 000 100 000 335 564 10 000 460 564 2019 10 000 75 000 234 895 20 000 60 000 399 895 2020 10 000 75 000 234 895 10 000 329 895 2021 20 000 20 000 80 000 120 000 2025 10 000 20 000 80 000 110 000 Total 90 000 400 000 1 342 257 110 000 220 000 2 162 257 PL: Projektleitungsunterstützung (Beträge in Franken) KO: Koordination EM: Eindämmungsmassnahmen KOM: Kommunikation EK: Erfolgskontrolle
E. Finanzierung Im Grundsatz sollen alle Kosten durch die jeweilige Grundeigentüme- rin oder den jeweiligen Grundeigentümer getragen werden. Die Kosten- übernahme kann jedoch aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht flä- chendeckend und nur für einzelne Pflanzenarten innert nützlicher Frist durchgesetzt werden. Weil für das Pilotprojekt ab 2017 die Entfernung
sämtlicher Bestände auf allen Flächen notwendig ist, fallen diese Mehr- kosten beim Kanton an. Da die Grundeigentümerinnen und Grundeigen- tümer vom Projekt ebenfalls profitieren, beteiligen sich die Gemeinden mit 40% (Gemeindegebiet und private Grundstücke) sowie die SBB mit 50% (Schienenraum) an den jeweiligen Kosten. Der Kostenteiler ist das Ergebnis aus der heutigen Rechtslage und den Verhandlungen anläss- lich der Projektvorbereitung. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zuständigkei- ten für die jeweiligen Flächen und die zu erwartenden Kosten. Es ist aller- dings davon auszugehen, dass zahlreiche Betroffene (Gemeinden, SBB, Waffenplatzverwaltung, Gewässerunterhalt) durch Einsätze mit eigenen Unterhaltsdiensten oder durch Freiwillige einen Teil dieser Aufwendun- gen bewältigen werden. Kostenträger Objekte EM Anteil Kosten (Leistungsgruppe Nr.) (4 Jahre) Kanton Kanton (in Franken) (in Franken) ALN/Wald (8800) Staatswald 84 848 100% 84 848 Natur- und Heimatschutz- Naturschutzobjekte 134 421 100% 134 421 fonds (8910) AWEL/Wasserbau (8500) Gewässerraum Kanton 167 566 100% 167 566 AMZ, Waffenplatz Zürich- Waffenplatz abzüglich 43 075 100% 43 075 Reppischtal (3400) Staatswald, Gewässerraum, Naturschutzobjekte Tiefbauamt (8400) Kantonsstrassen 25 995 100% 25 995 Gemeinden + AWEL/ Gemeindeflächen, Privat- 492 198 60% 295 319 Biosicherheit (8500) grundstücke Bundesamt für Strassen Nationalstrassen einschliesslich 283 591 0% 0 (ASTRA) ehemalige Baustellen Westring Zürich SBB + AWEL/Biosicherheit Schienenraum einschliesslich 110 563 50% 55 281 (8500) Böschungen AWEL/Biosicherheit (8500) Koordination vor Ort 400 000 100% 400 000 AWEL/Biosicherheit (8500) Projektleitung 90 000 100% 90 000 AWEL/Biosicherheit (8500) Kommunikation 110 000 100% 110 000 AWEL/Biosicherheit (8500) Erfolgskontrolle 220 000 100% 220 000 Total Finanzierung Kanton 1 626 505 Die im AWEL und im ALN anfallenden Kosten der Planjahre 2017 bis 2020 sind im Budgetentwurf 2017 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 wie folgt eingestellt und damit gedeckt: Leistungsgruppe Nr. Planjahr 2017 Planjahr 2018 Planjahr 2019 Planjahr 2020 in Franken in Franken in Franken in Franken 8500 AWEL 412 266 254 542 255 679 185 679 8800 ALN 33 940 21 212 14 848 14 848 8910 ALN 53 768 33 605 23 524 23 524
Die Werte der Planjahre 2021 (Fr. 120000 AWEL) und 2025 (Fr. 110000 AWEL) werden zu gegebener Zeit budgetiert. Die vom Tiefbauamt (Fr. 25 995) und vom Amt für Militär und Zivil- schutz (Fr. 43075) zu tragenden Kosten sind nicht budgetiert, können aber innerhalb der entsprechenden Leistungsgruppe kompensiert werden.
F. Risiken Zwar ist die derzeitige Belastungssituation im Reppischtal wie auch im ganzen Kantonsgebiet bisher noch wenig auffällig. Wie die Situation vieler- orts im angrenzenden Ausland zeigt, können sich solche Bestände jedoch stark ausbreiten und alle geeigneten Standorte monokulturartig besiedeln. Entsprechend steigen auch die Schäden und Bekämpfungskosten umso mehr an, je länger man mit Handeln zuwartet. Hauptziel des Projekts ist es deshalb, Erkenntnisse für den zukünftigen Umgang mit Neophyten im Kanton Zürich zu gewinnen. Es bildet die Grundlage für notwendige Gü- terabwägungen und hilft, die vorhandenen Mittel bestmöglich einzuset- zen. Je nach Art, betroffener Fläche und der bereits vorhandenen Belas- tung soll die bestmögliche Strategie für den Umgang mit invasiven Neo- phyten empfohlen werden können. Die auf den ersten Blick hohen Kosten können abschreckend wirken. Ein nicht unerheblicher Teil der geplanten Arbeiten würde mit der Zeit jedoch auch ohne Projekt anfallen (Projekte in Naturschutzgebieten, im Gewässer-, Schienen- und Strassenunterhalt). Bei einem Verzicht auf das Projekt würden diese Gelder jedoch wie bis anhin unkoordiniert einge- setzt und so weniger Wirkung erzielen. Eine genaue Erfassung von Nutzen und Kosten ist kaum möglich. Ins- besondere die abnehmende Biodiversität ist schwierig zu bemessen. Zu- dem werden die Mehraufwände der Unterhaltsdienste für Neophytenbe- kämpfungen bisher meist nicht separat erfasst. Es werden jedoch jährlich erhebliche Mittel für die Erhaltung und Förderung der biologischen Viel- falt eingesetzt, sei es für die rund 1000 nationalen oder überkommuna- len Naturschutzobjekte im Kanton Zürich, anlässlich von Renaturierungs- projekten oder auf den Biodiversitätsförderflächen in der Landwirtschaft oder im Wald. Die Vielfalt auf diesen Flächen ist durch wuchernde Neo- pyhten am meisten gefährdet. Je mehr invasive Neophyten an allen Stand- orten wachsen und Samen verbreiten, desto grösser wird der Aufwand, um die besonders wertvollen Flächen zu unterhalten und die gesteckten Ziele zu erreichen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, das Pilotprojekt «Neophytenbe- kämpfung im Reppischtal» umzusetzen.
II. Für das Pilotprojekt «Neophytenbekämpfung im Reppischtal» wird eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 626 505 bewilligt. Davon gehen Fr. 1338166 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Fr. 134 421 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, Fr. 84848 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, Fr. 25995 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, und Fr. 43075 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat Ende 2019 einen Zwischenbericht zum Fortschritt des Projekts zu unterbreiten.
IV. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli