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RRB Nr. 906/2021

Gleichstellungsstrategie 2030, Beitrag der Kantone zum Aktionsplan, Massnahmen

25 agosto 2021Tedesco3 min

Source zh.ch

Gleichstellungsstrategie 2030, Beitrag der Kantone zum Aktionsplan, Massnahmen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

906. Gleichstellungsstrategie 2030, Beitrag der Kantone

Erwägungen

zum Aktionsplan (Stellungnahme) Mit Schreiben vom 24. Juni 2021 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern das Generalsekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) über die Verabschiedung der Gleichstellungs- strategie 2030 durch den Bundesrat informiert. Die Strategie konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: Beruf‌liches und öffentliches Leben, Ver- einbarkeit und Familie, Geschlechtsspezifische Gewalt sowie Diskrimi- nierung. Die Strategie sieht auch die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie einen regelmässigen Dialog mit der Zivil- gesellschaft vor. Die prioritären Massnahmen sollen gemäss Gleichstellungsstrategie 2030 in einem detaillierten Massnahmenplan konkretisiert und ergänzt werden. Der Bund möchte in dieser Phase den Kantonen die Möglichkeit geben, mittels eigener Massnahmen in den Handlungsfeldern «Beruf‌li- ches und öffentliches Leben» und «Diskriminierung» zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 beizutragen. Hierzu wurden die Kantone über die KdK gebeten, Informationen zu diesen Massnahmen mittels For- mular bis am 27. August 2021 an die Direktorin des Eidgenössischen Bü- ros für die Gleichstellung von Frau und Mann zu senden. Im genannten Formular sollen unter anderem Ziele, Inhalt, Meilen- steine, gesetzliche Grundlage, allenfalls neu zu schaffende gesetzliche Grundlagen, Ressourcen sowie die betroffenen Kreise von konkreten Mass- nahmen aufgeführt werden. Es sind Massnahmen in sämtlichen Verwal- tungseinheiten des Kantons Zürich denkbar. Eine entsprechend detaillierte und alle Verwaltungseinheiten berück- sichtigende Rückmeldung nimmt viel Zeit und personelle Mittel in An- spruch. Eine inhaltlich gehaltvolle Stellungnahme ist angesichts der kur- zen Frist bis zum 27. August 2021, die zudem über die Sommerferien läuft, nicht zu leisten. Nach den Rückmeldungen der Direktionen und der Staats- kanzlei ist deshalb auf eine Stellungnahme des Kantons Zürich zu ver- zichten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann, Sylvie Durrer, Direktorin, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an sylvie.durrer@ebg.admin.ch und an paulina.grosjean@ebg.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Umsetzung der Gleichstel- lungsstrategie 2030 mittels eigener Massnahmen in den Handlungsfeldern «Beruf‌liches und öffentliches Leben» und «Diskriminierung» beizutra- gen und entsprechende Massnahmen mitzuteilen. Der Kanton Zürich misst dem Thema Gleichstellung von Frau und Mann grosses Gewicht bei und teilt die in der Gleichstellungsstrategie 2030 geäusserte Einschätzung, dass die Gleichstellung von Frau und Mann auch die Beteiligung der Kantone und Gemeinden und einen regelmässi- gen Austausch mit der Zivilgesellschaft erfordert. Der Kanton Zürich hätte daher gerne eine detaillierte, inhaltliche Stellungnahme zu den Massnah- men in den genannten Handlungsfeldern abgegeben. Dies umso mehr als in den sieben Direktionen und der Staatskanzlei und den zahlreichen selbstständigen Institutionen mit den insgesamt über 35 000 Angestellten sehr viele Projekte in Sachen Gleichstellung laufen. Leider ist es innert der gesetzten Frist und während der Sommerferien nicht möglich, all diese Vorhaben in der gewünschten Sorgfalt zusammen- zutragen und zusätzlich das Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft darzustellen. Aufgrund der ungünstig definierten Rahmenbedingungen ist eine seriöse Auseinandersetzung in diesem wichtigen Anliegen nicht machbar. Wir kommen daher nicht umhin, auf eine Stellungnahme zu den Mass- nahmen des Kantons Zürich zu verzichten.

II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, diese Stel- lungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen zuzustellen.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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