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Decisione

RRB Nr. 914/2023

Digitalisierung und digitale Transformation, Stellenpläne

12 luglio 2023Tedesco38 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023

914. Digitalisierung und digitale Transformation, Stellenpläne

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat treibt die Digitalisierung und die digitale Trans­ formation der Verwaltung voran. Am 25. April 2018 hat er mit der Stra­ tegie «Digitale Verwaltung 2018–2023» die Basis hierfür gelegt (RRB Nr. 390/2018). Mit Beschluss Nr. 1362/2021 hat der Regierungsrat die Ambition fest­ gelegt, dass der Kanton Zürich seinen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher wahrzunehmen. Auch in der digitalen Welt ist das kantonale Leistungsangebot konsequent auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Diese Ambition setzt voraus, dass die kantonale Verwaltung gemeinsam rechtliche, organisatorische und technische Rahmenbedin­ gungen erarbeitet, damit digitale Leistungen erbracht werden können. Die Verwaltung soll nach aussen konsequent «digital first» und nach innen «digital only» handeln. Diese Zielsetzung wird, gestützt auf RRB Nr. 1362/2021, mit zwei verschiedenen Arten von Vorhaben umgesetzt: Einerseits mit Vorhaben der Direktionen, anderseits mittels fünf stra­ tegischen Initiativen mit Querschnittcharakter, mit denen die digitale Transformation der kantonalen Verwaltung ganzheitlich angegangen wird. Mit Beschluss Nr. 1331/2022 hat der Regierungsrat per 1. Januar 2023 und 1. Juli 2023 für die Digitalisierung und die digitale Transformation der kantonalen Verwaltung insgesamt 95,55 Stellen für direktionale Vorhaben und die strategischen Initiativen bewilligt. Mit RRB Nr. 1331/2022 konnten nicht alle ausgewiesenen Vorhaben und Bedarfe im Bereich der Digitalisierung und der digitalen Transfor­ mation berücksichtigt werden. Angesichts der Geschwindigkeit der tech­ nologischen Entwicklungen und der gesellschaftlichen Anforderungen zeigt sich, dass die mit RRB Nr. 1331/2022 vorerst nicht berücksichtigten personellen Mittel zur wirksamen und zeitlich angemessenen Umsetzung der direktionalen Vorhaben sowie der strategischen Initiativen erforder­ lich sind.

B. Strategische Initiativen Mit RRB Nr. 1331/2022 wurden insgesamt 42 Stellen für die Umsetzung der fünf strategischen Initiativen bewilligt. Stellen mit Aufbaucharakter und Querschnittaufgaben wurden priorisiert. Zur mittelfristigen erfolg­ reichen Umsetzung wurde auf den Bedarf für zusätzliche Stellen ab 2024 für die direktionalen Umsetzungen sowie Weiterentwicklungen hinge­ wiesen (RRB Nr. 1331/2022, S. 14). Nachfolgend wird der zusätzliche Stellenbedarf für die Umsetzung aufgezeigt. Per 1. September 2023 werden 9,0 Stellen und per 1. Januar 2024 10,0 Stellen benötigt. Der Stellenbedarf wird in Anlehnung an RRB Nr. 1331/2022 nach strategischer Initiative und pro betroffenes Handlungsfeld dargelegt. 1. Stellenbedarf a. Strategische Initiative Leistungen Handlungsfeld 1: Leistungen für externe Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger Mit den Stellen, die mit RRB Nr. 1331/2022 bewilligt wurden, werden Leistungen der kantonalen Verwaltung identifiziert, katalogisiert sowie beschrieben, um eine Priorisierung und Synchronisierung der digitalen Umsetzung vorzunehmen. Dies betrifft Leistungen für verschiedene Anspruchsgruppen wie beispielsweise die Bevölkerung, Unternehmen oder Schulen. Mit der Bewilligung des noch nicht berücksichtigten Stellen­ bedarfs werden die laufenden Arbeiten im Bereich der Business-Analyse flankiert und die Realisierung des digitalen Angebots an Leistungen weiter beschleunigt. 0,5 Stellen sind mit Wirkung ab 1. September 2023 in der Staatskanzlei zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

Handlungsfeld 2: Basis für die digitale Leistungserbringung Grundlage für eine optimierte Leistungserbringung nach aussen sind funktionierende, optimierte und datenbasierte Leistungen innerhalb der Verwaltung. So soll beispielsweise in Zusammenarbeit mit den strate­ gischen Initiativen Daten und Infrastruktur eine Daten-Drehscheibe auf­ gebaut werden, welche die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungs­ einheiten und über die föderalen Ebenen hinweg digital und datenbasiert ermöglicht.

Um die internen Leistungen zu optimieren, ist ein kantonsweites Enter­ prise Service Management sowie der Einsatz eines Customer Relation­ ship Management erforderlich. 1,0 Stellen sind mit Wirkung ab 1. September 2023 im Amt für Infor­ matik (AFI) zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

Handlungsfeld 3: Querschnittthemen für die Leistungserbringung Die ideale Leistungserbringung an externe Zielgruppen bedingt, dass Aktivitäten im föderalen Umfeld verfolgt, abgestimmt und mitgestaltet werden. Aus dem Projekt «Partizipation neu denken» ist ein Partizipations­ baukasten entstanden, der in der partizipativen Gestaltung von Behörden­ leistungen Unterstützung bietet. Dieser Baukasten soll in der Gestaltung von Leistungen zum Einsatz kommen. Er muss etabliert, gepflegt, weiter­ entwickelt und vermittelt werden. Dadurch kann dem Anspruch entspro­ chen werden, dass die Anforderungen der Nutzenden berücksichtigt und ins Zentrum gerückt werden und sich die Verwaltung zu einer kunden­ orientierten Leistungserbringerin entwickelt. Um die Aktivitäten verwirklichen zu können, ist im Generalsekretariat der Direktion der Justiz und Innern mit Wirkung ab 1. September 2023 folgende Stelle zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

b. Strategische Initiative Recht Handlungsfeld 6: Direktionsübergreifende und interdisziplinäre Zu­ sammenarbeit Die rechtlichen Fragen, die sich im Rahmen der digitalen Transfor­ mation stellen, sind komplex. Mit den mit RRB Nr. 1331/2022 hierfür bewilligten Stellen wird mittels Grundlagen- und Konzeptarbeit die Grundlage gelegt. In der weiteren Begleitung der digitalen Transforma­ tion braucht es die Fachexpertise aus den einzelnen Direktionen und die Nähe zum Tagesgeschäft und zu den in den Direktionen erbrachten Leistungen. Die Erweiterung und Etablierung des Kompetenzzentrums über alle Direktionen gewährleistet den Überblick über die laufenden Vorhaben der digitalen Transformation mit rechtlichem Bezug in der kantonalen Verwaltung sowie aller Staatsebenen und sichert den Wissens­ transfer. Das Kompetenzzentrum begleitet und berät die laufenden Vor­ haben der Direktionen und der Staatskanzlei im Hinblick auf die strate­ gischen Ziele.

Dazu sind dezentral Stellen in den Direktionen und der Staatskanz­ lei zu schaffen, welche die einzelnen Vorhaben (einschliesslich Recht­ setzungsprojekten) mit Bezug zur digitalen Transformation juristisch sowie in Bezug auf die interdisziplinäre Kooperation unterstützen. Dazu gehören unter anderem die rechtliche Einschätzung und Unterstützung in datenschutzrechtlichen Fragen, um die digitale Transformation unter Wahrung der Privatsphäre der Einwohnerinnen und Einwohner voran­ zutreiben (juristische Beratung). Pro Direktion braucht es eine Stelle als Bindeglied zwischen dem Kompetenzzentrum und dem «Business» in den Direktionen. Der Stellenbedarf beträgt für jede Direktion und die Staatskanzlei je 1,0 Stellen. Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sind folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 8,0 Juristische/r Sekretär/in 20

c. Strategische Initiative Organisation Handlungsfeld 4: Transformation der Verwaltung Die Organisations- und die Führungsstruktur des Kantons Zürich sind zurzeit stark prozessual gesteuert und unterliegen einer Fachlogik. Sie unterstützen Zusammenarbeit, Flexibilität und Durchlässigkeit, wie es die digitale Transformation erfordert, in ungenügender Weise. Die kantonale Verwaltung muss heute und in Zukunft verlässlich und gleich­ zeitig agil sein, um angemessen auf Entwicklungen reagieren zu können. Die Mitarbeitenden sind mit der digitalen Transformation mit ver­ schiedenen Veränderungsvorhaben konfrontiert. Ob eine Veränderung erfolgreich ist, hängt wesentlich von der Kommunikation und vom Ein­ bezug wie Umgang mit den Mitarbeitenden ab. Ein systematisches und angemessenes Change Management unterstützt solche Veränderungs­ prozesse und ist ein bedeutender Faktor in der erfolgreichen Umsetzung von Projekten. Um die laufenden und anstehenden Vorhaben der digitalen Trans­ formation zielgerichtet und wirksam begleiten zu können, sind die mit RRB Nr. 1331/2022 pro Direktion bewilligten 0,5 Stellen um zusätzliche 0,5 Stellen pro Direktion zu erweitern. Mit Wirkung ab 1. September 2023 sind folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

d. Strategische Initiative IKT-Infrastruktur Handlungsfeld 3: IT-Architekturmanagement Damit die kantonale Verwaltung effektiv und effizient arbeiten kann, sind Richtlinien und Instrumente nötig, welche die Zusammenarbeit in der IKT-Planung und -Steuerung regeln und die Erkennung von Synergien erleichtern. Die Verwaltung soll gemeinsam an unterschiedlichen Be­ reichen arbeiten: Geschäfts-, Informationssystem- und Technologie­ architektur, systematische Architekturdokumentation für Transparenz und Übersicht, Governance Schnittstellendefinitionen, Standardisierung Fachapplikationen. Um die laufenden Vorhaben im Bereich der Digitalisierung und der digitalen Transformation passend und zeitgerecht mit der nötigen IT-In­ frastruktur bedienen und die Anforderungen im Bereich des IT-Architek­ turmanagements gewährleisten zu können, sollen die mit RRB Nr. 1331/2022 bewilligten Stellen erweitert werden. Für jede Direktion sind je 0,5 Stellen zu schaffen. Zusätzlich werden für die Kantonspolizei 1,0 Stellen benötigt. Mit Wirkung ab 1. September 2023 sind folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 ist folgende Stelle in der Kantonspoli­ zei zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

Handlungsfeld 5: Service Center «Digitale Innovation» Die Verwaltung ist gefordert, über modernsten Technologieeinsatz wie bespielweise Künstliche Intelligenz, Robotics und Internet of Things Innovationen voranzutreiben. Mit dem Service Center «Digitale Inno­ vation» kommt der Kanton Zürich diesem Bedürfnis nach, in dem er die nötigen Fähigkeiten für den erfolgreichen Einsatz modernster Tech­ nologien bündelt und deren Transfer in die Verwaltungseinheiten sicher­ stellt. Im Service Center werden neue Technologien gemeinsam erforscht, pilotiert und realisiert. Die strategische Initiative IKT-Infrastruktur definiert Services, die mit spezifischer Infrastruktur unterstützt werden sollen, und stellt sicher, dass diese nötige Infrastruktur als Grundlage für Umsetzungen zeitgerecht bereit ist. Die mit RRB Nr. 1331/2022 im AFI bewilligten 3,5 Stellen sollen um 1,0 Stellen erweitert werden. Da­ mit sollen die lancierten Arbeiten flankiert und das Service Center in der Erfüllung seines Auftrages in einem sich rasch entwickelnden Um­ feld gestärkt werden.

Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 ist folgende Stelle im Amt für Infor­ matik zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

2. Finanzen Die anfallenden Personalkosten lassen sich wie folgt zusammenfassen: Zusätzliche Stellen (Beträge in Franken) ab 1. September 2023* ab 1. Januar 2024* LG Nr. 1000, Regierungsrat und 29 000 262 500 Staatskanzlei LG Nr. 2201, Generalsekretariat 29 000 87 500 Direktion der Justiz und des Innern LG Nr. 3100, Kantonspolizei 0 175 000 LG Nr. 4610, Amt für Informatik 58 000 350 000 Direktionen (noch keiner LG zugeordnet) 406 000 2 450 000 Total 525 000** 3 325 000 * Für die anfallenden Personalkosten werden Fr. 175 000 pro Vollzeitstelle berechnet, unabhängig von der Lohnklasse. ** Summe Fr. 522 000 auf Fr. 525 000 gerundet.

Die erwähnten Personalkosten werden 2023 aus Kreditresten finan­ ziert. Die benötigten Mittel für 2024 sind in der Ersteingabe zum Bud­ get 2024 der Leistungsgruppen nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammel­ positionen, eingestellten Mittel finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2025 sind durch die Direktionen und die Staatskanzlei in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 auf­ zunehmen. Es handelt sich bei sämtlichen Stellen um Stellenaufstockungen, wes­ halb es keiner weiteren Einreihungsüberprüfung bedarf.

C. Digitalisierungsvorhaben der Direktionen und der Staats- kanzlei 1. Staatskanzlei a. Stellenbedarf Der Bereich Stab ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Fach- und Kantonsapplikationen der Staatskanzlei zuständig und nimmt die Schnittstelle zum AFI im Bereich der IKT-Grundversorgung wahr. Das Applikationsportfolio umfasst über 50 Fach- und Kantonsapplika­ tionen, unter anderem die Geschäftsverwaltungslösungen des Regie­ rungsrates (axiomaRR) und der Staatskanzlei (axiomaSK), die Termin­ verwaltung des Regierungsrates (RR-Kalender) sowie weitere digitale Lösungen wie beispielsweise für den KEF und den Geschäftsbericht.

Die Applikationen müssen teilweise erneuert und zudem hinsichtlich der Erfüllung der Besonderen Informationssicherheitsrichtlinien über­ prüft werden. Wo nötig müssen entsprechende Massnahmen definiert und umgesetzt werden. Für die in den Applikationen bearbeiteten Daten wird ein Konzept benötigt, wie diese Daten verwaltet werden sollen, und zwar von der Erstellung bis zur digitalen Archivierung. Hierzu ist eine Stelle einer oder eines Datenbeauftragten zu schaffen, die mit RRB Nr. 1331/2022 nicht berücksichtigt worden ist. Mit RRB Nr. 1331/2022 wurde ein Bedarf von 2,0 Stellen ausgewiesen (S. 18 f.), 1,0 Stellen wur­ den bewilligt. Die Staatskanzlei koordiniert die strategischen Initiativen in der kan­ tonalen Verwaltung, leitet Projekte im Bereich der Digitalisierung und der digitalen Transformation oder beteiligt sich an diesen, verantwortet die Transaktionsplattform ZHservices und entwickelt mit egovpartner die Zusammenarbeit zwischen Städten, Kantonen und Gemeinden im Bereich der digitalen Transformation weiter. Die Vielfalt und Komple­ xität der Aufgaben, die Abhängigkeiten untereinander sowie die quer­ schnittübergreifende Koordination in der Verwaltung erfordern zu­ sätzliche Führungsunterstützung. Diese soll mit einer Aufstockung um 0,8 Stellen sichergestellt werden. Im Stellenplan der Staatskanzlei sind mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,8 Informatikspezialist/in 20 0,8 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 19 Es handelt sich bei den Stellen um Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsüberprüfung bedarf. b. Finanzen Für die 1,6 Stellen wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von jährlich Fr. 280 000 gerechnet. Die benötigten Mittel für 2024 sind in der Erst­ eingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, nicht enthalten und werden über die von der Finanz­ direktion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2025 sind in den KEF 2025–2028, Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungs­ rat und Staatskanzlei, aufzunehmen.

2. Direktion der Justiz und des Innern a. Stellenbedarf Die Hauptabteilung Digital Solutions stellt alle IKT-Dienstleistungen für die Direktion der Justiz und des Innern (JI) zentral sicher und agiert als Kompetenzzentrum für die Digitalisierung in der Direktion. Für die Digitalisierungsvorhaben der JI wurden mit RRB Nr. 1331/2022 fünf Stellen bewilligt. Um laufende Digitalisierungsprojekte, wie beispielsweise das Projekt Aktenmanagement bei der Staatsanwaltschaft oder das Vorhaben Sicher­ heit und Support im Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung in der JI wirksam und ohne externe personelle Mittel vorantreiben zu können, bedarf es zusätzlich 2,1 Stellen. Im Stellenplan des Generalsekretariats der JI sind für die Hauptab­ teilung Digital Solutions mit Wirkung ab 1. Januar 2024 zusätzlich fol­ gende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA (ICT-Architekt/in) 22 1,1 Informatikspezialist/in (ICT-Businessanalyst/in) 20 Es handelt sich bei den Stellen um Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsüberprüfung bedarf. b. Finanzen Für die 2,1 Stellen wird 2024 mit Kosten von Fr. 367 500 gerechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für 2024 sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, nicht ent­ halten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leis­ tungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2025 sind in den KEF 2025–2028, Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, aufzunehmen. 3. Sicherheitsdirektion a. Stellenbedarf Die akute und zunehmend sich akzentuierende Bedrohung der In­ formationssicherheit (u. a. durch Cyberangriffe) erfordert zusätzliche personelle Mittel für zeit- und risikogerechte Sicherheitsmassnahmen. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Amtsstellen beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagements, die Entlastung bei amtsübergreifenden Informationssicherheitsprojekten, die Unterstützung bei projekt- oder applikationsspezifischen Schutzbe­ darfsfeststellungen, bei der Erstellung von fachapplikationsspezifischen ISDS-Konzepten (Umschreibung von Massnahmen im Rahmen der

Informationssicherheit und des Datenschutzes), bei der Bewertung von Informationssicherheitsrisiken oder Bedrohungslagen, einschliesslich des Festlegens bzw. Durchsetzens von angemessenen Schutzmassnahmen (auch bei Lieferantinnen und Lieferanten). Um die vorgenannten Aufgaben ausreichend erfüllen zu können, sind im Stellenplan des Generalsekretariats / Zentrale Vollzugsaufgaben und Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,4 Informatikspezialist/in mbA 21 Bei diesen Stellen handelt es sich um eine Stellenaufstockung, weshalb es keiner weiteren Einreihungsüberprüfung bedarf. b. Finanzen Für die 1,4 Stellen wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von jähr­ lich Fr. 245 000 gerechnet. Die benötigten finanziellen Mittel sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 3000, General­ sekretariat / Zentrale Vollzugsaufgaben und Rekursabteilung, nicht ent­ halten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leis­ tungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Ab 2025 sind sie im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 3000, Generalsekretariat / Zentrale Vollzugsaufgaben und Rekursabteilung, einzustellen. 4. Finanzdirektion a. IT-Service-Management, Amt für Informatik aa. Stellenbedarf Das AFI benötigt für den Betrieb der Kundensupport-Anwendung per 1. September 2023 zusätzliche 3,0 Informatikspezialistinnen bzw. -spezia­ listen. Um die ServiceNow-Plattform mit dem IT-Servicemanagement- Tool wirksam betreiben, unterstützen und weiterentwickeln zu können, wird im AFI die Gruppe Business Services IT aufgebaut. Wie in RRB Nr. 1331/2022 dargelegt, werden für diese Gruppe mindestens 10,0 Stellen benötigt (S. 22f.). Mit RRB Nrn. 873/2022 und 1331/2022 wurden insge­ samt 7,0 Stellen geschaffen. Um die Gruppe Business Services IT zu vervollständigen, sind im AFI weitere 2,0 Stellen als Applikationsbetreiber/in (Informatikspezia­ list/in, Lohnklasse 20) und 1,0 Stellen als Applikationsengineer (Infor­ matikspezialist/in, Lohnklasse 20) zu schaffen. Bei den drei zusätzlichen Stellen handelt es sich um ordentliche Aufstockungen von im Stellenplan bereits bestehenden Stellen. Die Leistungen werden den nutzenden Ver­ waltungseinheiten gemäss RRB Nr. 1233/2020 verrechnet.

Mit Wirkung ab 1. September 2023 sind im Stellenplan des Amtes für Informatik folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Informatikspezialist/in 20

bb. Finanzierung Die Finanzierung der drei zusätzlichen Stellen per 1. September 2023 für 2023 von Fr. 175 000 wird mittels Kreditresten finanziert. Ab 2024 fallen in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, jährlich Fr. 525 000 an. Die benötigten finanziellen Mittel sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert (betrifft aufgrund der Verrechnung die dezentralen AFI-Kun­ den). Ab 2025 sind sie im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, einzustellen. b. Bereich IKT Governance aa. Stellenbedarf Finanzverwaltung In RRB Nr. 1331/2022 wurde ein Stellenbedarf von 2,4 Stellen für die Finanzverwaltung ausgewiesen (S. 23 f.) Mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wurden 1,4 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in geschaffen. Für die Wahrnehmung der fachlichen Applikationsverantwortung der SAP-Module Controlling und Projektsystem werden per 1. Septem­ ber 2023 0,5 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in benötigt. Zudem sind für die Wahrnehmung der fachlichen Applikationsverantwortung des SAP-Moduls Fakturierung per 1. Januar 2024 weitere 0,5 Stellen erforderlich. Alle zusätzlichen Stellen der Finanzverwaltung sind Auf­ stockungen bestehender Funktionen. Mit Wirkung ab 1. September 2023 sind im Stellenplan der Finanz­ verwaltung folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sind im Stellenplan der Finanzver­ waltung folgenden Stelle zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

bb. Stellenbedarf Personalamt In RRB Nr. 1331/2022 wurde ein Stellenbedarf von 4,45 Stellen für das Personalamt ausgewiesen (S. 24 f.) Mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wurden 1,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA und mit Wirkung ab 1. Juli 2023 1,45 Stellen Informatikspezialist/in mbA geschaffen. Zur Sicherstellung der fachlichen Applikationsverantwortung der Personalamts-Anwendungen benötigt das Personalamt 1,0 Stellen per 1. September 2023 sowie 2,2 Stellen per 1. Januar 2024. Die Stelle per September 2023 betrifft – zusammen mit den bereits bewilligten Stellen per Januar und Juli 2023 – die Anwendungen ProTime (Zeit- und Leis­ tungserfassung), Kompent (Kursadministration), Syrona (Abwesen­ heitsmanagement), swiss+ (Arbeitszeugnistool), Refline und Solique (Metatools für Stellenausschreibungen). Die 2,2 Stellen per Januar 2024 umfassen die Anwendungen SAP HCM und SAP SuccessFactors sowie den Query Manager 4 (HR Ana­ lytics auf dem Altsystem) und die Einführung von People Analytics. Mit Wirkung ab 1. September 2023 sind im Stellenplan des Personal­ amtes folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sind im Stellenplan des Personalamtes folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,2 Informatikspezialist/in mbA 21 Alle zusätzlichen Stellen des Personalamtes sind Aufstockungen be­ stehender Funktionen. cc. Stellenbedarf Steueramt In RRB Nr. 1331/2022 wurde ein Stellenbedarf von 6,5 Stellen für das Steueramt ausgewiesen (S. 24 f.). Mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wurden 2,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA geschaffen, mit Wirkung ab 1. Juli 2023 1,5 Stellen Informatikspezialist/in mbA. Das Steueramt benötigt per 1. September 2023 zur Umsetzung der IKT-Governance auf Ebene Steueramt 1,0 Stellen Digital Services Archi­ tekt/in. Diese Funktion lehnt sich an die Rollenbeschreibung «IKT-Ar­ chitekt/in» aus dem Handbuch IKT-Governance an und betrifft die Steuerung aller Applikationen des Steueramtes.

Per 1. Januar 2024 sind im Steueramt zwei zusätzliche Stellen erforder­ lich: 1,0 Stellen Service Operation Manager/in sowie 1,0 Stellen Service Change Manager/in. Während die erste Stelle hauptsächlich den Betrieb und die Überwachung der Applikationen des Steueramtes sicherstellt, geht es bei der zweiten um die Planung, Realisierung und Einführung von Weiterentwicklungen der Applikationen des Steueramtes. Ergänzend sind im Steueramt per 1. Januar 2024 für die Ersatzbe­ schaffung von Register, Veranlagung und Bezug der Steuern der natür­ lichen Personen, die Zusammenführung der Datenhaltungen des Kan­ tons und der Gemeinden im Steuerbereich, die Ersatzbeschaffung der Online-Steuererklärung und die Anbindung der Applikationen des Steueramtes an das Zürikonto und die E-ID 3,0 Stellen Senior Projekt­ leiter/in, 1,0 Stellen Digital Service Architekt/in und 5,0 Stellen Business Analyst/in erforderlich. Die letzteren sind für die konzeptionelle, fach­ liche Anforderungsdefinition sowie deren Umsetzung zuständig. Alle zusätzlichen Stellen des Steueramtes sind Aufstockungen be­ stehender Funktionen. Mit Wirkung ab 1. September 2023 sind im Stellenplan des Steuer­ amtes folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sind im Stellenplan des Steueramtes folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 11,0 Informatikspezialist/in mbA 21

dd. Stellenbedarf Amt für Informatik Mit RRB Nr. 1331/2022 wurde der Bedarf an 16,0 zusätzlichen Stellen für die technische Applikationsverantwortung im Bereich der SAP- und SAP-nahen Applikationen sowie von 2,0 zusätzlichen Stellen für die übergreifenden und zentralen Aufgaben dargelegt (S. 24f.). Von den be­ nötigten 18,0 Stellen wurden mit RRB Nr. 1331/2022 9,0 Stellen bewilligt. Für den Ausbau der technischen Applikationsverantwortung sind per 1. September 2023 2,0 Stellen als Applikationsmanager/in im Bereich der SAP- und SAP-nahen Applikationen (Schwerpunkt Finanzanwendungen wie Planungs- und Budgetierungstool) zu schaffen. Bei den Stellen han­ delt es sich um eine ordentliche Aufstockung von im Stellenplan des AFI bereits bestehenden Stellen Applikationsmanager/in (2,0 Informa­ tikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21). Die Leistungen werden den nutzen­ den Verwaltungseinheiten gemäss RRB Nr. 1233/2020 verrechnet.

Per 1. Januar 2024 werden im AFI sieben weitere Stellen benötigt: Für den Aufbau und die Führung des kantonsweiten Applikations­ portfolios der Standard-, Fach- und Kantonsapplikationen wurde mit RRB Nr. 1331/2022 eine Stelle als Applikationsmanager/in geschaffen. Wie im RRB Nr. 1331/2022 ausgeführt, wird eine zweite Stelle benötigt, um die Aufgaben vollständig übernehmen zu können. Eine weitere Stelle als Applikationsmanager/in wird per Januar 2024 für die Unterstützung der SAP- und SAP-nahen Applikationen mit Schwerpunkt Change- und Test-Management sowie Betrieb, Support und Weiterentwicklung bestehender Lösungen benötigt. Zudem sind für den Ausbau der technischen Applikationsverantwor­ tung weitere 5,0 Stellen per 1. Januar 2024 erforderlich. Es handelt sich um 3,0 Stellen Applikationsbetreiber/in (Informatikspezialist/in, Lohn­ klasse 20) und 2,0 Stellen Applikationsengineer/in (Informatikspezia­ list/in, Lohnklasse 20) im Bereich der SAP und SAP-nahen Applikationen ebenfalls mit Schwerpunkt Change- und Test-Management sowie Be­ trieb, Support und Weiterentwicklung bestehender Lösungen. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um eine ordentliche Aufstockung. Die Leistungen werden den nutzenden Verwaltungseinheiten gemäss RRB Nr. 1233/2020 verrechnet. Mit Wirkung ab 1. September 2023 sind im Stellenplan des Amtes für Informatik folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sind im Stellenplan des Amtes für Informatik folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 5,0 Informatikspezialist/in 20

ee. Finanzierung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Finanzierung der zusätzlichen Personalaufwände 2023 und ab 2024. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budget 2023 der Leistungsgruppen Nr. 4100, Finanz­ verwaltung, Nr. 4400, Steueramt, Nr. 4500, Personalamt, und Nr. 4610, Amt für Informatik, nicht enthalten und werden über Kreditreste finan­ ziert. Die 2024 benötigten finanziellen Mittel sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der in der Tabelle aufgeführten Leistungsgruppen nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel

finanziert (betrifft für das AFI aufgrund der Verrechnung die dezent­ ralen AFI-Kunden). Ab 2025 sind sie im KEF 2025–2028 in den Leis­ tungsgruppen Nr. 4100, Finanzverwaltung, Nr. 4400, Steueramt, Nr. 4500, Personalamt, und Nr. 4610, Amt für Informatik, einzustellen (betrifft für das AFI aufgrund der Verrechnung die dezentralen AFI-Kunden). Personalaufwand (Beträge in Franken) Organisation Per 1. September 2023 Per 1. Januar 2024 LG Nr. 4100, Finanzverwaltung 29 000 175 000 LG Nr. 4400, Steueramt 58 000 2 100 000 LG Nr. 4500, Personalamt 58 000 560 000 LG Nr. 4610, Amt für Informatik 117 000 1 575 000 Total 262 000 4 410 000

c. IKT Prozessautomatisierung, Amt für Informatik aa. Stellenbedarf Im Rahmen der Digitalisierung werden vermehrt Anforderungen an die Prozessautomatisierungen, wie Robotics, Voice- und Chat-Bots usw. gestellt. Das AFI baut einen kantonsweiten Service für die Prozessauto­ matisierung auf. Für diesen Service ist ein vierköpfiges Team vorgesehen, bestehend aus Applikationsmanager/in, Applikationsbetreiber/in und Applikationsengineer/in. Für den Aufbau des Teams werden per 1. Ja­ nuar 2024 1,0 Stellen Applikationsmanager/in geschaffen. Bei der zu schaffenden Stelle handelt es sich um eine ordentliche Aufstockung von im Stellenplan des AFI bereits bestehenden Stellen Applikationsmana­ ger/in (Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21). Deren Leistungen werden den nutzenden Verwaltungseinheiten gemäss RRB Nr. 1233/2020 verrechnet. Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 ist im Stellenplan des Amtes für In­ formatik folgende Stelle zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

bb. Finanzierung Die zusätzliche Anstellung fällt in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, ab 2024 mit Fr. 175 000 an. Die benötigten finanziellen Mittel sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammel­ positionen, eingestellten Mittel finanziert (betrifft aufgrund der Verrech­ nung die dezentralen AFI-Kunden). Ab 2025 sind sie im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, einzustellen (be­ trifft aufgrund der Verrechnung die dezentralen AFI-Kunden).

5. Volkswirtschaftsdirektion a. Kompetenzzentrum Die digitale Transformation in der Volkswirtschaftsdirektion wird durch die Abteilung Digitalisierung Informatik Logistik geführt. Diese plant und koordiniert zusammen mit den Ämtern, dem AFI und den externen Lieferantinnen und Lieferanten die entsprechenden Vorhaben. Die Abteilung nimmt innerhalb der Direktion die Funktion eines Kom­ petenzzentrums im Bereich der Digitalisierung und digitalen Transfor­ mation wahr. b. Stellenbedarf Für die Bewältigung der Digitalisierungsaufgaben und Transformations­ vorhaben bedarf es zusätzlicher personeller Mittel, die nicht Gegenstand von RRB Nr. 1331/2022 waren. Es bedarf zusätzlich 0,5 Stellen im Be­ reich der Geschäftsarchitektur, die kombiniert und in enger Abstimmung mit der strategischen Initiative IKT-Infrastruktur tätig ist. 2,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA werden in den Funktionen als direktionale Verantwortliche für das Projektmanagement digitale Transformation und Business Continuity Management eingesetzt und erbringen eine zentrale Dienstleistung für alle Ämter und Organisationseinheiten in der Volks­ wirtschaftsdirektion. 1,3 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in werden als Fachapplikationsverantwortliche/r bzw. Product Owner/in für die direktionsweiten Fachapplikationen und als Customer/User Experience Manager/in benötigt. Mit Wirkung ab 1. September 2023 sind im Stellenplan des General­ sekretariats der Volkswirtschaftsdirektion folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sind im Stellenplan des Generalsekre­ tariats der Volkswirtschaftsdirektion folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 1,3 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

Es handelt sich bei sämtlichen Stellen um Stellenaufstockungen, wes­ halb es keiner weiteren Einreihungsüberprüfung bedarf.

c. Finanzen Für die 0,5 Stellen mit Wirkung ab 1. September 2023 fallen 2023 Fr. 29 000 an. Ab 2024 wird für insgesamt 3,8 Stellen mit Kosten von jähr­ lich Fr. 665 000 gerechnet. Die Finanzierung 2023 erfolgt über Kreditreste. Die benötigten finanziellen Mittel sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 5000, Generalsekretariat, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungs­ gruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Ab 2025 sind sie im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 5000, Ge­ neralsekretariat, einzustellen. 6. Gesundheitsdirektion a. Stärkung der Digitalisierung und der digitalen Transformation Zur Stärkung der Digitalisierung und der digitalen Transformation werden zusätzlich 4,4 Stellen für die Gesundheitsdirektion benötigt. Diese personelle Mittel werden in den folgenden Bereichen benötigt: Datenmanagement, IKT-Governance, elektronische Geschäftsverwal­ tung sowie Projektabwicklung. b. Stellenbedarf Die Deckung des Mittelbedarfs im Bereich Datenmanagement für die Direktion, der mit dem RRB Nr. 1331/2022, S. 29f. nicht berücksichtigt werden konnte, ist nach wie vor erforderlich. Mit Besetzung der folgen­ den Stelle können Digitalisierungsprojekte, insbesondere in den Ämtern, vorangetrieben werden: – 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20: Wahrnehmung der Rolle einer bzw. eines Datenverantwortlichen der Direktion mit Fokus auf das Datenmanagement. Zur Umsetzung der IKT-Governance gemäss Handbuch IKT-Gover­ nance, das die in den Direktionen erforderlichen Rollen definiert, sind zusätzliche Stellen notwendig. Diese Rollen sind im Rahmen der Auf­ gabenteilung zwischen dem AFI und der Direktion zwingend zu besetzen. In Ergänzung zur mit RRB Nr. 1331/2022 geschaffenen Stelle zur Wahr­ nehmung der zentralen direktionalen Rollen werden 2,7 Stellen benötigt, um die Erfüllung der Anforderungen spezifisch sicherstellen zu können. Da es sich um zahlreiche Rollen im Umfang eines Teilzeitpensums han­ delt, können diese personell wiederum gebündelt werden, solange da­ durch nicht Rollenkonflikte entstehen. Der zeitliche Bedarf beruht auf der Rollendefinition gemäss Handbuch IKT-Governance:

– 0,4 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 21: Betreuung und Bewirtschaftung eines zentralen IKT-Projektport­ folios der Gesundheitsdirektion. – 1,3 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20: Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung von Fachapplikationen (z. B. Digitalisierung Impfapplikationen), Wahr­ nehmung der technischen und fachlichen Applikationsverantwortung. Die bestehende Geschäftsverwaltung des Generalsekretariats soll durch eine neue Lösung abgelöst werden, welche die Aspekte der über­ greifenden Kollaboration und des Informationsflusses sowie Anforde­ rungen der Geschäftsprozesse und der Berechtigungen zukunftsfähig abbilden kann. Neben der Projektleitung zur Ablösung und Migration sind die Fachverantwortung über die Geschäftsverwaltung sowie die Betreuung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Geschäftspro­ zesse und der Geschäftsverwaltung wahrzunehmen. – 0,5 Stellen Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21: Projektleiter/in GEVER-Ablösung und Fachverantwortung. Es handelt sich um eine Stellenaufstockung. Um die digitale Transformation innerhalb der Gesundheitsdirektion und im Gesundheitswesen des Kantons zu beschleunigen, sollen be­ stehende Vorhaben (z. B. elektronisches Patientendossier) vorangetrieben und neue initiiert werden. Hierfür sind Mittel im Bereich Projektleitung/ Organisation sowie Datenmanagement notwendig. 1,2 Stellen sind dazu erforderlich: – 0,4 Stellen Informatikspezialist/in, Lohnklasse 19: Projektleiter/in bestehende und neue Digitalisierungsvorhaben. – 0,8 Stellen Organisator/in, Lohnklasse 20: Ausbau der digitalen Transformation im Bereich eHealth und Daten­ management (Aufbereitung von Abfragen, Controlling und Reporting, Verbesserungen und Erweiterung usw.). Zur Deckung des Bedarfs an personellen Mitteln gemäss den voran­ stehenden Ausführungen sind im Stellenplan des Generalsekretariats der Gesundheitsdirektion mit Wirkung ab 1. September 2023 folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

Zur Deckung des Bedarfs an personellen Mitteln gemäss den Aus­ führungen sind im Stellenplan des Generalsekretariats der Gesundheits­ direktion mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 0,4 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 1,8 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,8 Organisator/in 20 0,4 Informatikspezialist/in 19 Bei sämtlichen Stellen handelt es sich um Stellenaufstockungen. c. Finanzen Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 von Fr. 29 000 sind im Budget 2023 der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekretariat, nicht enthalten, können aber intern kompensiert werden. Die benötigten finanziellen Mittel für 2024 von Fr. 770 000 werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Ab 2025 sind die Mittel in den KEF 2025–2027, Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekre­ tariat, oder in den zugeteilten anderen Leistungsgruppen der Gesund­ heitsdirektion einzustellen. 7. Bildungsdirektion a. Digitalisierungsstrategie Die Digitalisierungsstrategie der Bildungsdirektion hat zum Ziel, in den nächsten Jahren den Anspruchsgruppen in der Bildung wichtige Fachleistungen über ein kantonales Portal digital anzubieten und intern möglichst medienbruchfrei zu arbeiten. Sie stützt sich dabei auf die kan­ tonalen Standardisierungsbestrebungen der Systemlandschaft ab, um Verlässlichkeit, Anschlussfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu gewähr­ leisten. Das Vorgehen ist sowohl mit den Ambitionen der Leitsätze «ge­ meinsam digital unterwegs» als auch mit der kantonalen IKT-Strategie abgestimmt. In RRB Nr. 1331/2022 wurde ausgeführt, dass ein Umset­ zungsplan mit vier Massnahmenpaketen besteht (S. 32f.). Das IKT-Projektportfolio der Bildungsdirektion mit gegenwärtig über 30 Projekten und Vorhaben ist in Abstimmung mit dem kantonalen IKT- Programm, den strategischen Initiativen des Kantons und der Digitali­ sierungsstrategie der Bildungsdirektion nahe an den Geschäftsfeldern und zusammen mit den Ämtern der Bildungsdirektion anzugehen und umzusetzen.

b. Stellenbedarf Um die Anforderungen gemäss den eingangs erwähnten Beschlüssen des Regierungsrates zu erfüllen, die digitale Transformation in der Bil­ dungsdirektion voranzubringen und die IKT-Projekte gemäss Projekt­ portfolio Fachapplikationen umzusetzen, werden in der Bildungsver­ waltung zusätzlich zu den bereits mit RRB Nr. 1331/2022 geschaffenen 2,5 Stellen weitere 1,5 Stellen benötigt: – 0,75 Stellen Projektleiter/in (Organisator/in, Lohnklasse 20): Leitung von Projekten bei der digitalen Transformation und der da­ mit verbundenen Weiterentwicklungen von direktionalen oder amts­ spezifischen Fachapplikationen zur Sicherstellung der Direktions- und Amtsleistungen. – 0,75 Stellen Business Analyst/in (Organisator/in, Lohnklasse 19): Anforderungserhebung und Testfalldefinition in Projekten, Prozess­ analyse von bestehenden Prozessen, Prozessmodellierung für neue oder geänderte Prozesse, Entwicklung von digitalen Dienstleistungen. Verbindungsglied zwischen den amtsinternen Fachbereichen und der Abteilung Finanzen und Informatik im Generalsekretariat der Direk­ tion sowie der IKT-Grundversorgung (AFI). Die Einreihung dieser Funktionen wurde mittels vereinfachter Funk­ tionsanalyse überprüft und vom Personalamt als nachvollziehbar er­ achtet. Zur Deckung des personellen Mittelbedarfs gemäss den voranste­ henden Ausführungen sind im Stellenplan der Bildungsverwaltung mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,75 Organisator/in 20 0,75 Organisator/in 19

c. Finanzen Für die 1,5 Stellen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 fallen Personal­ kosten von jährlich Fr. 262 500 an. Die benötigten finanziellen Mittel sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, nicht enthalten und werden über die von der Finanz­ direktion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Ab 2025 sind sie im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, einzustellen.

8. Baudirektion a. Einführung Building Information Modeling aa. Vorhaben Das Building Information Modeling (BIM) BIM@BD soll, wie in RRB Nr. 1331/2022, S. 37f., ausgeführt, rasch eingeführt werden, damit die Baudirektion von den Möglichkeiten der digitalen Kollaboration und den neuen IT-Modellen profitieren kann. Mit einer Stelle im Immobilienamt werden zur Einführung der BIM- Methodik die notwendige Unterstützung sichergestellt und verschiedene Aufgaben abgedeckt: so beispielsweise Prozessanalyse von bestehenden Prozessen sowie Prozessmodellierung und Lösungsvorschläge für neue und geänderte Prozesse, Entwicklung von digitalen Dienstleistungen, Koordination von Spezialistinnen und Spezialisten sowie Unterstützung von Führungskräften im Bereich «Arbeiten in der digitalen Verwaltung» oder die Einführung und Koordination amtsspezifischer Fachapplika­ tionen sowie Verankerung und die Operationalisierung der neuen Arbeits- und Organisationsformen in sämtlichen amtsspezifischen Prozessen. bb. Stellenbedarf Der Stellenplan des Immobilienamtes ist mit Wirkung ab 1. Septem­ ber 2023 um folgende Stelle zu erweitern. Dabei handelt es sich um eine mit RRB Nr. 1331/2022 nicht berücksichtigte Stelle. Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20 Das Personalamt, Fachstelle Lohn, hat die Einreihung der Stelle ge­ prüft und erachtet diese als nachvollziehbar. cc. Finanzen Die benötigten finanziellen Mittel von Fr. 58 000 sind im Budget 2023 der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, nicht enthalten und wer­ den nach Möglichkeit kompensiert. Die benötigten finanziellen Mittel von Fr. 175 000 sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der Leistungs­ gruppe Nr. 8700, Immobilienamt, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammel­ positionen, eingestellten Mittel finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel sind im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immo­ bilienamt, einzustellen.

b. Erweiterung des Competence Centers Projektmanagement aa. Vorhaben In RRB Nr. 1331/2022 wurde für die Erweiterung des Competence Centers Projektmanagement (CC PM) in der Baudirektion ein Stellen­ bedarf von 2,0 Stellen ausgewiesen (S. 40f.). Es wurde eine Stelle Infor­ matikspezialist/in mbA mit Wirkung ab 1. Juli 2023 geschaffen. Die Erfahrungen des CC PM haben gezeigt, dass für eine Sicherstel­ lung eines professionellen Projektmanagements im Kanton Zürich und die Erweiterung des CC PM neue Stellen notwendig sind. Mit einer zu­ sätzlichen Stelle können die Tätigkeiten sichergestellt und zusätzlich Leistungserweiterungen in den folgenden Bereichen erbracht werden: fachliche Entwicklung, Aus- und Weiterbildung, Beratung und Quali­ tätssicherung, Veranstaltungen und Kommunikation, Projektmanage­ menttool. Das CC PM leistet einen Beitrag zu einer gemeinsamen Projektsprache und einer einheitlichen Projektvorgehensweise mit der Projektmanage­ ment-Methode HERMES. Es ergeben sich vielseitige Synergien, indem Lösungen einmal entwickelt, aber mehrfach angewendet werden. bb. Stellenbedarf Im Stellenplan des Generalsekretariats der Baudirektion sind mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen zu schaffen. Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20 Es handelt sich um eine Stellenaufstockung. cc. Finanzen Die benötigten finanziellen Mittel von Fr. 175 000 sind in der Erstein­ gabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel sind im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, einzustellen. c. Gebäudeleitsystem-Cockpit aa. Vorhaben Damit kantonale Gebäude bzw. deren technische Anlagen zeitgemäss, sicher und effizient betrieben werden können, wird ein Gebäudeleitsys­ tem-(GLS-)Cockpit aufgebaut. Das GLS-Cockpit fasst die technischen Anlagen mehrerer Gebäude zusammen. Überwachung und Steuerung sowie Darstellung und Meldungen funktionieren so bei allen erfassten Gebäuden immer gleich. Alarme werden zusammengefasst und über

ein System verarbeitet. Mit einem zentralen GLS-Cockpit kann eine Betreiberorganisation alle von ihr betreuten Liegenschaften gesamthaft und einheitlich überwachen, analysieren lassen und bei Bedarf von extern zugreifen, sodass die Anwesenheit vor Ort weitgehend entfällt. In RRB Nr. 1331/2022 wurde für den Aufbau und den Betrieb des Gebäudeleitsystem-Cockpit (GLS) in der Baudirektion ein Stellenbedarf von 5,0 Stellen ausgewiesen (S. 42f.) Mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wurden 3,0 Stellen Informatikspezialist/in geschaffen. bb. Stellenbedarf im Immobilienamt Im Stellenplan des Immobilienamtes sind mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in 16 Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um neue Stellen. Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt geprüft und als nach­ vollziehbar erachtet. cc. Finanzen Die benötigten finanziellen Mittel von Fr. 350 000 sind in der Erst­ eingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilien­ amt, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zen­ tral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel sind im KEF 2025– 2028 in der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, einzustellen. d. Kantonsapplikation Geografisches Informationssystem aa. Vorhaben In RRB Nr. 1331/2022 wurde für die Kantonsapplikation Geografisches Informationssystem (GIS) in der Baudirektion ein Stellenbedarf von 6,0 Stellen ausgewiesen (S. 45f.) Mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wurden 2,0 Stellen Informatikspezialist/in und 1,0 Stellen Ingenieur/in sowie mit Wirkung ab 1. Juli 2023 1,0 Stellen Informatikspezialist/in geschaffen. Die GIS-ZH-Plattform ist eine Kantonsapplikation gemäss Ziff. 14 der IKT-Strategie. Damit ist festgelegt, dass diese Plattform verwaltungsweit allen Direktionen zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird und für GIS- Aufgaben verwaltungsweit verbindlich einzusetzen ist. Die Abteilung Geoinformation des Amtes für Raumentwicklung als fachlich zustän­ dige Stelle steht deshalb in der Verantwortung, das Potenzial des GIS- ZH in allen Direktionen zu erschliessen und die Nutzung auch in allen Direktionen und Fachämtern auszubauen. Konkret bedeutet dies, dass die Abteilung Geoinformation einen wesentlichen Beitrag leisten muss, um die «räumliche Digitalisierung» in allen Direktionen voranzutreiben.

bb. Stellenbedarf Der Stellenplan des Amtes für Raumentwicklung ist mit Wirkung ab 1. Januar 2024 um folgende Stellen zu erweitern. Dabei handelt es sich um die gemäss RRB Nr. 1331/2022 nicht berücksichtigten Stellen. Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 19 1,0 Informatikspezialist/in 18 Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um neue Stellen. Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt geprüft und als nach­ vollziehbar erachtet. cc. Finanzen Die benötigten finanziellen Mittel von Fr. 350 000 sind in der Erst­ eingabe zum Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raum­ entwicklung, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirek­ tion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, ein­ gestellten Mittel finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel sind im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raument­ wicklung, einzustellen. e. Umsetzung Geschäftsorganisationshandbuch aa. Stellenbedarf In RRB Nr. 1331/2022 wurden für die Umsetzung des Geschäftsorga­ nisationshandbuchs in der Baudirektion ein Stellenbedarf von 2,0 Stellen ausgewiesen (S. 49f.) Eine befristete Stelle Informatikspezialist/in wurde auf den 1. Januar 2023 in eine unbefristete Stelle umgewandelt. Im Stellenplan des Generalsekretariats der Baudirektion sind mit Wirkung ab 1. September 2023 folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20 Bei der zu schaffenden Stelle handelt es sich um eine neue Stelle. Die Einreihung der Stelle wurde vom Personalamt geprüft und als nach­ vollziehbar erachtet. bb. Finanzen Die benötigten finanziellen Mittel von Fr. 58 000 sind im Budget 2023 der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, nicht enthalten und werden nach Möglichkeit kompensiert. Die benötigten finanziellen Mittel von Fr. 175 000 sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 der Leistungs­ gruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Die benötigten finan­ ziellen Mittel sind im KEF 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, einzustellen.

D. Zusammenfassender Überblick über den Stellenbedarf

Per 1. September 2023 Per 1. Januar 2024 Organisation Stellen für Stellen für Stellen für Stellen für Total strategische direktionale strategische direktionale Stellen Initiativen Vorhaben Initiativen Vorhaben Staatskanzlei 0,5 0,0 1,0 1,6 3,1 Direktion der Justiz 1,5 0,0 1,0 2,1 4,6 und des Innern Sicherheitsdirektion 1,0 0,0 2,0 1,4 4,4 Finanzdirektion 2,0 7,5 2,0 21,7 33,2 Volkswirtschafts­ 1,0 0,5 1,0 3,3 5,8 direktion Gesundheitsdirektion 1,0 0,5 1,0 3,9 6,4 Bildungsdirektion 1,0 0,0 1,0 1,5 3,5 Baudirektion 1,0 2,0 1,0 5,0 9,0 Total 9,0 10,5 10,0 40,5 70,0 Für die Stellen wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von jährlich Fr. 175 000 pro Stelle gerechnet. Die Kosten für 2023 belaufen sich auf Fr. 525 000 für die strategischen Initiativen und Fr. 612 500 für direktionale Vorhaben. Die Kosten für 2024 belaufen sich auf Fr. 3 325 000 für die strategi­ schen Initiativen sowie Fr. 8 925 000 für die Direktionen und die Staats­ kanzlei.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan der Staatskanzlei wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,8 Informatikspezialist/in 20 0,8 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 19

II. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Direktion der Justiz und des Innern wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 22 1,1 Informatikspezialist/in 20

III. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Sicherheitsdirektion wird mit Wirkung ab 1. Januar 2024 mit folgenden Stellen ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,4 Informatikspezialist/in mbA 21

IV. Der Stellenplan der Kantonspolizei wird mit Wirkung ab 1. Januar 2024 mit folgenden Stellen ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

V. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in mbA 21 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

VI. Der Stellenplan des Steueramtes wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 11,0 Informatikspezialist/in mbA 21

VII. Der Stellenplan des Personalamtes wird mit folgenden Stellen er­ gänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 2,2 Informatikspezialist/in mbA 21

VIII. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Informatikspezialist/in mbA 21 3,0 Informatikspezialist/in 20 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 4,0 Informatikspezialist/in mbA 21 5,0 Informatikspezialist/in 20

IX. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Volkswirtschafts­ direktion wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 1,3 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

X. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Gesundheitsdirektion wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 0,4 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 1,8 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,8 Organisator/in 20 0,4 Informatikspezialist/in 19

XI. Der Stellenplan der Bildungsverwaltung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2024 mit folgenden Stellen ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,75 Organisator/in 20 0,75 Organisator/in 19

XII. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Baudirektion wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20

XIII. Der Stellenplan des Amtes für Raumentwicklung wird mit Wir­ kung ab 1. Januar 2024 mit folgenden Stellen ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 19 1,0 Informatikspezialist/in 18

XIV. Der Stellenplan des Immobilienamtes wird mit folgenden Stellen ergänzt: a) mit Wirkung ab 1. September 2023 Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20 b) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in 16

XV. Im Sinne der Erwägung B, Ziff. 1c und 1d, werden mit Wirkung ab 1. September 2023 folgende Stellen bewilligt: Direktion der Justiz und des Innern: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Sicherheitsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Finanzdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Volkswirtschaftsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Gesundheitsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Bildungsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Baudirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,5 Informatikspezialist/in mbA 21

XVI. Im Sinne der Erwägung B, Ziff. 1b, werden mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen bewilligt: Staatskanzlei: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 Direktion der Justiz und des Innern: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 Sicherheitsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 Finanzdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 Volkswirtschaftsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 Gesundheitsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 Bildungsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 Baudirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20

XVII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli