Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. September 2025
919. Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen,
Erwägungen
Vernehmlassung Mit Schreiben vom 25. Juni 2025 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) er- öffnet. Die eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat mit der Annah- me der WBK-S-Motion 23.3966 «Landesausstellung» am 13. März 2024 den Auftrag erteilt, Rahmenbedingungen für eine nächste Landesaus- stellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen. Der Bundesrat ist nach Prüfung zum Schluss gekommen, dass für die Förderung von künftigen Landesausstellungen eine eigenständige gesetzliche Grund- lage in der Form eines Spezialgesetzes geschaffen werden muss. Gleich- zeitig hat der Bundesrat kommuniziert, angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes keine finanzielle Unterstützung für eine Landesausstellung in den 2030er-Jahren bereitzustellen. Das LaFG verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Förde- rung künftiger Landesausstellungen festzulegen. Es regelt die Prüfung und Auswahl von Projektgesuchen sowie die mögliche Bundesförderung. Die Einzelheiten würden in einer Verordnung geregelt, sobald und so- fern sich der Bundesrat für eine Mitfinanzierung ausspricht. Gestützt darauf wäre den eidgenössischen Räten ein entsprechender Finanzie- rungsbeschluss zu unterbreiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, 3003 Bern (unter Beilage des Fragebogens, Zu- stellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info.dsre@seco. admin.ch): Mit Schreiben vom 25. Juni 2025 haben Sie uns eingeladen, zum Ent- wurf des Bundesgesetzes über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Grundsätzlich unterstützen wir die Vorlage, da sie die Rolle des Bun- des bei künftigen Landesausstellungen klärt. Auf der Grundlage der Er- fahrungen aus der «Expo.02» werden klare Voraussetzungen für künf- tige Landesausstellungen geschaffen, sei dies hinsichtlich des Verfahrens und des Einbezugs von Anspruchsgruppen, aber auch hinsichtlich der
Organisation, Aufsicht und Kontrolle. Ausserdem bleibt die Mitfinan- zierung von Landesausstellungen für Bund und Kantone freiwillig, wo- mit sich aus der Vorlage selbst keine direkten finanziellen Verpflichtun- gen für den Kanton Zürich ergeben. Wir bedauern jedoch, dass der Bundesrat auf eine finanzielle Unterstützung einer Landesausstellung in den 2030er-Jahren verzichten will. Dieser Entscheid steht im Wider- spruch zur gemeinsamen Positionierung von Bund und Kantonen vom 29. Juni 2022, wonach die Durchführung einer Landesausstellung be- grüsst wird und eine Landesausstellung «bottom-up» entstehen soll (vgl. stellung.html). Mit dieser Positionierung hat der Bundesrat Investitionen bei den Initiativen ausgelöst, die jeweils von Städten und Gemeinden aller Landesteile, von einzelnen Kantonen, aber auch von zahlreichen privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partnern substanziell finan- ziert wurden. Die Initiativen haben in den letzten Jahren ihre Konzep- te konkretisiert, Vorarbeiten ohne Bundesgelder finanziert, Umfragen initiiert, Machbarkeitsstudien erarbeitet und weitgehende Vorbereitun- gen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft getroffen, weshalb ihnen nun ohne finanzielle Unterstützung des Bundes ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe droht. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass der Bundesrat auf seinen Entscheid zurückkommt. Die Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass es ohne finanzielle Unterstützung des Bundes nicht möglich ist, eine Landesausstellung durchzuführen (vgl. erläuternder Bericht, S. 7). Ohne bundesseitige finanzielle Unterstützung einer Landesausstellung würde den aktuellen Initiativen ausserdem für die nächsten 15 Jahre jegliche Perspektive entzogen und es würden mehr als zehn Jahre Arbeit und Investitionen in Millionenhöhe verlorengehen. Im Übrigen verweisen wir auf den beiliegenden Fragebogen zur Ver- nehmlassungsvorlage.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli