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Decisione

RRB Nr. 923/2014

Strassen, Winterthur, Linsentalstrasse RVS 31037, Projektgenehmigung

3 settembre 2014Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2014

923. Strassen (Winterthur, Linsentalstrasse RVS 31037)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 8. Juli 2014 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Umsetzung einer Tempo-30-Zone auf der Linsental- strasse im Abschnitt Tösstalstrasse bis Stadtgrenze, Winterthur (Objekt Nr. 11 437), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, auf der Linsentalstrasse im Abschnitt Tösstal- strasse bis Stadtgrenze eine Tempo-30-Zone einzurichten. Von der Mass- nahmen sind zusätzlich auch die kommunale Seemerrütistrasse und der kommunale Sennhofweg betroffen. Das neue Regime wird durch das Anordnen von Eingangstoren, Erstellen von Gehwegüberfahrten sowie durch entsprechende Signalisation und Markierung umgesetzt. Im Zuge der baulichen Massnahmen ist zugleich die Erneuerung des Belages vorgesehen. Der Baubeginn ist für den Herbst 2014 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich rund zwei Monate. Mit Schreiben vom 19. Februar 2013 und 14. Mai 2014 stimmte das AFV dem Vorhaben aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse und der klar untergeordneten verkehrlichen Bedeutung der Linsental- strasse ohne Auflagen zu. Auf die Leistungsfähigkeit dieser Strasse hat das Vorhaben keinen nennenswerten Einfluss. Das Vorhaben wurde durch die Stadtpolizei öffentlich aufgelegt. In- nerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen das Projekt ein- gegangen. Mit Verfügung vom 24. Juni 2014 wurde das Projekt durch den Stadtingenieur festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die geplanten Massnahmen an der Linsental- strasse im Abschnitt Tösstalstrasse bis Stadtgrenze betragen voraussicht- lich rund Fr. 180 000. Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspau- schale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraus- sichtlich rund Fr. 125 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Umsetzung einer Tempo-30-Zone auf der Linsen- talstrasse im Abschnitt Tösstalstrasse bis Stadtgrenze in der Stadt Winter- thur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Postfach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi