RRB Nr. 93/2010
Gemeindewesen, Schulgemeinde Dietlikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
27 gennaio 2010Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Januar 2010
93. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Dietlikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Re- gierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Dietlikon haben an- lässlich der Urnenabstimmung vom 27. September 2009 einer Teilrevi- sion ihrer Gemeindeordnung zugestimmt. Mit den Änderungen wird die Anzahl der Schulpflegemitglieder auf Beginn der Amtsperiode 2010–2014 von sieben auf fünf herabgesetzt. Im Weiteren wird bei den Erneuerungs- und Ersatzwahlen künftig – entsprechend dem mit Be- schluss des Kantonsrates vom 14. September 2009 geänderten und am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen § 61 Abs. 2 des Gesetzes über die poli- tischen Rechte (GPR) – immer ein Beiblatt verwendet, wenn leere Wahlzettel verwendet werden. Schliesslich wurde das Quorum für die nachträgliche Urnenabstimmung mit der entsprechenden Bestimmung in der Kantonsverfassung in Einklang gebracht. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Schulgemeinde Dietlikon am 27. September 2009 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege Dietlikon, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie die Bildungsdirektion und an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi