RRB Nr. 93/2019
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Elgg, Auflösung, Kenntnisnahme
6 febbraio 2019Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Elgg, Auflösung, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Februar 2019
93. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhof Elgg)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Elgg, Hagenbuch, ehemals Hofstetten und ehemals Bertschikon bildeten unter dem Namen «Zweckverband Friedhof Elgg» seit 1961 einen Zweckverband für den Betrieb des gemein- samen Friedhofs in Elgg und die Besorgung des Bestattungswesens (RRB Nr. 2746/1961). Aufgrund der Zusammenschlüsse der Politischen Gemeinden Wiesen- dangen und Bertschikon per 1. Januar 2014 sowie Elgg und Hofstetten per 1. Januar 2018 und im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindege- setzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahl- reichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Friedhof- kommission den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden die Auflösung des Zweckverbandes und die Zusammenarbeit in der Form von An- schlussverträgen zwischen der Politischen Gemeinde Elgg und der Politi- schen Gemeinde Hagenbuch einerseits sowie der Politischen Gemeinde Elgg und der Politischen Gemeinde Wiesendangen anderseits. Die Ge- meinderäte folgten dem Antrag und beantragten ihrerseits den Stimm- berechtigten an der Urne, die Auflösung des Zweckverbandes gutzuheis- sen. Die Stimmberechtigten der drei Verbandsgemeinden stimmten der Vorlage am 25. November 2018 an der Urne zu. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Mitteilung vom 20. Dezember 2018 ersuchte der Zweckverband Friedhof Elgg den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweckverbandes per 31. Dezember 2018.
2. Die Auflösung des Zweckverbandes Friedhof Elgg gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Ak- ten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Elgg ins Gemeinde- archiv zu überführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivge- setz (LS 170.6) zu richten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Elgg, Hagen- buch und Wiesendangen bestehenden Zweckverbandes Friedhof Elgg per 31. Dezember 2018 wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Elgg ins Gemeindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Elgg, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, Hagenbuch, Dorfplatz 1, 8523 Hagenbuch, Wie- sendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen, den Bezirksrat Winter- thur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, sowie an die Gesund- heitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli