Baudenkmäler des Kantons Zürich, Rahmenvereinbarung Architekt/in als Gesamtleiter/in, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022
931. Baudenkmäler des Kantons Zürich, Rahmenvereinbarung
Erwägungen
Architekt/in als Gesamtleiter/in (Vergabe)
Ausgangslage Das kantonale Liegenschaftenportfolio umfasst verschiedene Bau- denkmäler, denen eine grosse kulturhistorische Bedeutung zukommt. Es handelt sich um Schlösser (Schwandegg, Laufen, Greifensee, Grü- ningen oder Kyburg), Ruinen, Denkmäler usw. Sie sind dem Allgemei- nen Verwaltungsvermögen, dem Allgemeinen Finanzvermögen oder dem Portfolio Natur- und Heimatschutzfonds zugeordnet. Der Kanton ist gemäss § 204 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) verpflichtet, die Schutzobjekte zu schonen und sie möglichst ungeschmälert zu erhalten. Für diese kulturhistorisch wertvollen Bau- ten besteht daher der Bedarf nach Architektinnen bzw. Architekten als Gesamtleiterinnen bzw. Gesamtleiter, die eine rasche Beauftragung von geeigneten Planerinnen und Planern für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an verschiedenen Baudenkmälern des Kantons ermöglichen. Zu ihren weiteren möglichen Aufgaben gehören die Beobachtung oder Überwachung von Objekten, kleinere Anpas- sungen und Restaurierungen, Bestandsaufnahmen, Machbarkeitsstu- dien und die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen sowie Wettbe- werbsvorbereitungen. Das Hochbauamt führte ein Planerwahlverfahren durch. Ziel der Ausschreibung war, Rahmenverträge mit zwei Architektinnen bzw. Architekten als Gesamtleiterinnen bzw. Gesamtleiter abzuschliessen, welche die Aufgaben mit architektonischer, denkmalpflegerischer, bau- technischer und organisatorischer Kompetenz durchführen und kos- tenbewusst projektieren und realisieren. Über diese Rahmenverträge können Planerleistungen für höchstens Fr. 5 000 000 (Kostendach) aus- gelöst werden. Diese Honorarsumme wird auf die zwei ausgewählten Planerinnen bzw. Planer aufgeteilt. Es besteht kein Anspruch auf eine Ausschöpfung des Kostendachs. Die Vertragsdauer beträgt fünf Jahre mit einer Verlängerungsoption von zwei Jahren.
Ausschreibung Nach der öffentlichen Ausschreibung des Planerwahlverfahrens am 4. Oktober 2019 gingen 42 Bewerbungen fristgerecht bis zum 1. Novem- ber 2019 ein. Nach der formalen Vorprüfung vom 20. November 2019 wurden 38 Bewerbungen zur Beurteilung zugelassen und von diesen, aufgrund der in den Submissionsunterlagen festgehaltenen Eignungs- kriterien, fünf Anbietende zur Teilnahme ausgewählt und aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Davon reichten alle Anbietenden am 17. Janu- ar 2020 fristgerecht ein Angebot ein. Nach einer vergleichenden Prü- fung aller Aspekte der eingegangenen Vorschläge kam das Beurtei- lungsgremium am 6. März 2020 zum Schluss, dass die Eingaben von fontolliet stöckli zweifel architektur, Zürich, und Ernst Niklaus Fausch Partner AG, Zürich, den in den Submissionsunterlagen formulierten Anforderungen am überzeugendsten zu entsprechen vermögen und die festgelegten Zuschlagskriterien insgesamt am besten erfüllen und ih- nen somit der Zuschlag zu erteilen ist. Das Submissionsergebnis wurde den teilnehmenden Anbietenden bereits mitgeteilt.
Kosten und Finanzierung Nach Abschluss der Rahmenverträge werden Bestellungen für In- standhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an verschiedenen Baudenkmälern des Kantons ausgelöst. Die damit verbundenen Aus- gaben sind jeweils durch entsprechende Projektierungskredite bewilli- gen zu lassen, damit ein Abruf aus den Rahmenverträgen, d. h. der Ab- schluss des Planervertrags für das Einzelprojekt, möglich ist. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgs- und Investitionsrechnung der Leistungsgruppen Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, bzw. Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Leistungen Architekt/in als Gesamtleiter/in für Instandhal- tungs- und Instandsetzungsmassnahmen sowie Anpassungen und Um- bauten an verschiedenen Baudenkmälern des Kantons werden gemäss den Angeboten vom 17. Januar 2020 zu Fr. 5 000 000 an fontolliet stöck- li zweifel architektur, Zürich, und Ernst Niklaus Fausch Partner AG, Zürich, vergeben.
II. Die Beträge gehen zulasten der Erfolgs- und Investitionsrech- nung der Leistungsgruppen Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, bzw. Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
III. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli