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Decisione

RRB Nr. 931/2025

Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste, Vernehmlassung

17 settembre 2025Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. September 2025

931. Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

Erwägungen

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 20. Juni 2025 unterbreitete das Eidgenössische De- partement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Ent- wurf zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (SR 784. 101.1) sowie der Verordnung über Fernmeldeanlagen (SR 784.101.2) und der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (SR 784.104). Die Vorlage sieht im Bereich des Notrufs die Einführung einer Echtzeittextfunktion vor, womit die Notdienste von Polizei, Feuer- wehr und Sanität vor allem für Menschen mit einer Hörbehinderung zugänglicher werden sollen. Dazu müssen insbesondere die Mobilfunk- netze als auch die Alarmzentralen modernisiert werden. Ferner soll die Kategorie der Hilfs- und Beratungsdienste geschaffen und eine Kurz- nummer für die Opferhilfe eingeführt werden. Zudem sollen die Vor- gaben der genannten Verordnungen zeitgemäss ausgestaltet und der technischen Realität angepasst werden, wie zum Beispiel bei der Stand- ortidentifikation von Notrufen aus Fahrzeugen. Nach heutigem Kenntnisstand entstehen der Kantonspolizei Kosten für die Konfiguration der Systeme zur Einführung der Echtzeittext- funktion, die der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kan- tonspolizei, belastet werden und im Budgetentwurf 2026 sowie im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029, ab Planjahr 2027, verfügbar gemacht werden können.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an tp-secretariat@bakom.admin.ch): Mit Schreiben vom 20. Juni 2025 haben Sie uns zur Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784. 101.1) sowie der Verordnung über Fernmeldeanlagen (SR 784.101.2) und der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (SR 784.104) eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und teilen Ihnen mit, dass wir die vorgeschlagenen Än- derungen grundsätzlich begrüssen. Dazu haben wir die folgenden Be- merkungen:

In Bezug auf die dreistellige Telefonnummer für die Opferhilfe gehen wir davon aus, dass keine Verbindungsnachweise auf der Rechnung der anrufenden Person erscheinen. Dies ist insbesondere im Kontext von häuslicher Gewalt von grosser Bedeutung, da Betroffene häufig einer umfassenden Kontrolle durch ihre Partnerinnen bzw. Partner unterlie- gen. Bezüglich Art. 30 E-FDV regen wir an, dass die Gewährleistung der Leitweglenkung und der Standortidentifikation sowohl bei der Mobil- funktelefonie als auch der Internettelefonie eingefordert wird, soweit dies technisch möglich ist. Die vorgesehene Einführung von Echtzeittext wird für den Telekom- munikationssektor mit Mehrkosten verbunden sein. Dabei ist es wichtig, im Austausch mit den betroffenen Unternehmen sicherzustellen, dass die von diesen zu tätigenden Investitionen in einem angemessenen Ver- hältnis zum Nutzen und zur Wirtschaftskraft der betroffenen Unter- nehmen stehen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli