RRB Nr. 941/2011
Kantonales Sozialamt, Asylwesen, Gebäudesanierung, gebundene Ausgabe
13 luglio 2011Tedesco3 min
Source zh.ch
Kantonales Sozialamt, Asylwesen, Gebäudesanierung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2011
941. Kantonales Sozialamt, Asylwesen, Gebäudesanierung
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Liegenschaften Römerweg 5 und 21 (Durchgangszentren 1 und 2) auf dem Hardareal in Embrach wurden 1991 zur Unterbringung von Asylsuchenden erstellt. Die Holzelementbauten wurden dabei auf eine Lebensdauer von rund zehn Jahren ausgelegt. Nach 20 Betriebsjahren sind verschiedene Gebäudeteile am Ende der Lebensdauer angelangt. Dies gilt insbesondere für die Dächer, Fenster, Bodenbeläge und Nass- zellen. Um die weitere Nutzung sicherzustellen, ist eine Sanierung der beiden Zentren dringend notwendig. Das Projekt umfasst insbesondere folgende Arbeiten: – Ersatz der Dachhaut, der Fenster und aller Bodenbeläge – Erneuerung der Oberflächen (Wände neu malen oder Plattenbeläge erneuern) – Ersatz aller Sanitärapparate, Armaturen und Küchenapparate
B. Ausgabenbewilligung Bauprojekt Mit RRB Nr. 166/2011 (Sammelantrag 4. Quartal 2010) wurde die Sa- nierung der Liegenschaften für die Phase Vorstudie freigegeben. Die Baukosten betragen gemäss Angaben des Hochbauamtes Fr. 1 800 000 (Kostenschätzung vom 24. Juni 2011; Baukostenindex 01.04.2010, 112.2 Punkte; Basis 1. April 2005: 100 Punkte). Sie setzen sich wie folgt zusam- men: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung KV-Betrag in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 21 Rohbau 1 20 000 22 Rohbau 2 316 000 23 Elektroanlagen 65 000 24 Heizungs- und Lüftungsanlagen 22 000 25 Sanitäranlagen 144 500 27 Ausbau 1 85 000 28 Ausbau 2 703 500 29 Honorare 170 000 6 Reserve 274 000 Total 1 800 000
Diese einmalige Ausgabe von insgesamt Fr. 1 800 000 für den Erneue- rungsunterhalt der beiden Liegenschaften ist zur Erfüllung von gesetz- lich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben (Art. 27 ff. Asylgesetz und Art. 21 Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen) zwingend erforder- lich und gilt deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG). Der Gesamtbetrag von Fr. 1 800 000 für die Gebäudesanierungen ist im Budget 2011 (Fr. 500 000) und im KEF 2011–2014, Planjahr 2012 (Fr. 1 300 000) enthalten und wird dem Buchungskreis Nr. 3500, Kan- tonales Sozialamt, Sachgruppe, 5041 Erneuerungsunterhalt Hochbau, belastet. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten / Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 195 000 10,83% 40 5 850 4 875 10 725 Hochbauten Rohbau 2 377 500 20,97% 40 11 325 9 438 20 763 Hochbauten Ausbau 943 500 52,42% 30 28 305 31 450 59 755 Hochbauten 284 000 15,78% 30 8 520 9 467 17 987 Installationen Total 1 800 000 100,00% 54 000 55 230 109 230 Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 1 800 000 betragen jährlich Fr. 109 230. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusam- mensetzen, und den kalkulatorischen Zinsen von 3% pro Jahr. Es fallen keine zusätzlichen jährlichen betrieblichen und personellen Folgekos- ten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Gebäudesanierungen Römerweg 5 und 21, Embrach, wird zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kan- tonales Sozialamt, eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi