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Decisione

RRB Nr. 941/2024

Rheinau, Schlachthaus, Instandsetzung, Bewilligung

11 settembre 2024Tedesco4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. September 2024

941. Rheinau, Schlachthaus, Instandsetzung (Bewilligung)

Erwägungen

Ausgangslage Das Schlachthaus an der Chorbstrasse 2 und das ehemalige Knecht- haus am Klosterplatz 5 sind Teil einer Gebäudegruppe im Klosterbezirk Rheinau, dem Vorland der Klosterinsel. Die Gebäude stehen unter kan- tonalem Denkmalschutz und sind dem allgemeinen Finanzvermögen (RRB Nrn. 639/2006 und 175/2022, Teilportfolio 3 «Gemeinnütziger Zweck») zugewiesen. Damit der Werterhalt der Immobilien sichergestellt werden kann (§ 40a Abs. 1 lit. e Gesetz über die Organisation des Re- gierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1]) sind Instand- setzungsarbeiten an den beiden Gebäuden notwendig. Das Schlachthaus ist an einen regionalen Metzgereibetrieb vermietet. Der Kanton übernimmt als Vermieter des Gebäudes die Kosten für die Instandsetzung.

Projekt Die Gebäudegruppe ist ein wichtiger Bestandteil des äusseren Kloster- bezirks. Das Schlachthaus schliesst den Strassenraum der Chorbstrasse gegen Osten ab. Mit der Umgestaltung des hinteren Klosterplatzes als Hauptparkplatz für die Klosterinsel erhielt die nordseitige Fassade des Schlachthauses eine neue Bedeutung und einen höheren Stellenwert. Das Gebäude weist einen grossen Unterhaltsstau auf. Die notwendigen Arbeiten an der Fassade sollen mit den zwingenden Instandsetzungs- arbeiten im Innern des Schlachthauses und der Gebäudetechnik kom- biniert werden. Der Schlachtraum einschliesslich Zugang entspricht nicht mehr den heutigen betrieblichen Anforderungen. Die bestehenden Tore sind auf die betrieblich notwendigen 2,10 m zu verbreitern. Die Gatter, die der Leitung des Viehs dienen, sollen durch zwei neue ersetzt werden, damit sie den Vorschriften des Lebensmittelinspektorates und des Ve- terinäramtes entsprechen. Im Innenbereich ist eine neue Fluchttür um- zusetzen, damit die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Im Bereich der veralteten Gebäudetechnik sind Anpassungen an der Elektroinstallation, den Sanitäranlagen und Heizungsanlagen notwen- dig. Die Luftqualität im Schlachtbetrieb ist unzureichend, weshalb die Lüftung erneuert werden muss. Die bestehenden Kühlzellen sind im In- nern instand zu setzen und mit einer neuen Türe zu ergänzen.

Alle Fassaden der Gebäudegruppe werden neu gestrichen. Zudem soll das gesamte Dach kontrolliert und wo notwendig instand gesetzt werden. Ein Teil der Spenglerarbeiten wird durch Kupferbauteile ersetzt. Nach Abschluss der baulichen Massnahmen wird mit dem Metzgerei- betrieb ein neuer, langfristiger Mietvertrag abgeschlossen.

Finanzielles Die Kosten für die baulichen Massnahmen setzen sich wie folgt zu- sammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 32 000 2 Gebäude 891 000 4 Umgebung 8 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 33 000 6 Reserve 96 000 7 Umzüge, Mietzinsausfälle 25 000 9 Ausstattung 10 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 095 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kosten- stand 20. Dezember 2023, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2023, Basis 1939, 1190,9 Punkte). In den Gesamtkosten von Fr. 1 095 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 6. Juli 2023 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 250 000 enthalten. Die Verfügung ist aufzuheben. Bauliche Massnahmen für Bauten des Finanzvermögens gelten finanz- rechtlich nicht als Ausgaben im Sinne von § 34 des Gesetzes über Con- trolling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sondern als Anlage inner- halb des Finanzvermögens (vgl. § 29 Abs. 2 Finanzcontrollingverordnung [FCV, LS 611.2]). Die Zuständigkeit für die Bewilligung baulicher Mass- nahmen für Bauten des Finanzvermögens richtet sich gemäss § 45 Abs. 1 FCV nach den Ausgabekompetenzen für gebundene Ausgaben. Gemäss § 36 CRG in Verbindung mit § 39 FCV ist der Regierungsrat für die Be- willigung von Ausgaben ist der Regierungsrat für die Bewilligung von Ausgaben über 1 Mio. Franken zuständig. Der Betrag für die Instand- setzung des Schlachthauses von Fr. 1 095 000 ist über die Erfolgsrechnung, Konto 3430 0 00000, Baulicher Unterhalt, der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, abzuwickeln. Im Budgetentwurf 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 sind die erforderlichen Mittel eingestellt.

Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (Beträge in Franken) bis 31. Dezember 2024 2025 2026 105 000 990 000 0

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Instandsetzung des Schlachthauses, Chorbstrasse 2, Rheinau, mit Kosten von Fr. 1 095 000 wird bewilligt und über die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, abgewi- ckelt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Kosten × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 6. Juli 2023 über die Kosten von Fr. 250 000 für die Projektierung wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli