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Kantonales Integrationsprogramm 2014-2017, Umsetzung von Massnahmen, Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur, Genehmigung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2017

95. Kantonales Integrationsprogramm 2014–2017, Umsetzung von Massnahmen (Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 682/2013 nahm der Regierungsrat das von der Direk- tion der Justiz und des Innern erarbeitete Integrationsprogramm für den Kanton Zürich (KIP) zur Kenntnis (vgl. zum detaillierten Inhalt des KIP RRB Nr. 1364/2012). Das KIP ist Bestandteil der Programmvereinba- rung zwischen dem Kanton Zürich und dem Bund vom 4. Oktober 2013 und damit verbindlich festgelegt.

2. Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden zur Umsetzung des KIP Im Zentrum des KIP stehen Leistungsvereinbarungen mit den Gemein- den. Damit sollen die spezifischen Integrationsleistungen möglichst pra- xisnah und bedarfsgerecht erbracht werden. Die zur Verfügung stehen- den Integrationsmassnahmen werden im KIP beispielhaft aufgeführt und mit den Gemeinden bilateral ausgehandelt. Die am Integrationsprogramm teilnehmenden Gemeinden werden in drei Typen eingeteilt:

1. Die Städte Zürich und Winterthur, die über ein eigenes Gemeindeinte- grationsprogramm und ein Kompetenzzentrum verfügen;

2. die Fokusgemeinden, die entweder wegen ihrer zentralen Lage, ihrer Anzahl Migrantinnen und Migranten oder aufgrund einer spezifischen Problematik einen Schwerpunkt auf die Integrationsförderung legen;

3. Initiativgemeinden, die trotz geringer Ausländerzahl aus eigener Initia- tive Projekte zur Förderung der Integration aufbauen wollen. Die kantonale Steuerung und Koordination der kommunalen Integra- tionsarbeit richten sich zu einem wesentlichen Teil nach dieser Typisie- rung. Zudem sind die Leistungen auf die fünf im KIP festgelegten Förder- bereiche zu verteilen. Dabei liegt die Priorität bei bestehenden Massnah- men, die sich bewährt haben. In den Leistungsvereinbarungen wird schliesslich auch die Berichter- stattung über die Umsetzung der Massnahmen und die Zielerreichung ge- regelt. Diese Informationen sind die Grundlage für das Controlling im Rahmen der vom Kanton Zürich mit dem Bund abgeschlossenen Pro- grammvereinbarung.

3. Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur Mit der Stadt Winterthur wurde auf der Grundlage der Programmver- einbarung für 2014–2017 am 3. Dezember 2013 eine Leistungsvereinba- rung abgeschlossen. Winterthur erhält danach einen Beitrag von insge- samt 2,024 Mio. Franken (jährlich Fr. 506 000). Winterthur bildet nicht nur wegen seiner Grösse einen Sonderfall, sondern auch weil die Stadt auf- grund der demografischen Verhältnisse bei der spezifischen Integration wichtige Grundlagenarbeit leistet und zahlreiche Angebote zur Verfü- gung stellt. Im Vordergrund der Leistungsvereinbarung stehen daher Mass- nahmen, welche die Stadt in ihrem Bereich als notwendig erachtet und die mit Unterstützung des Kantons umgesetzt werden sollen. Vorausset- zung für eine Mitfinanzierung ist die Einhaltung der vom Bund und vom Kanton vorgegebenen Standards in den einzelnen Förderbereichen. Der grosse Umfang der vereinbarten Massnahmen ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung vom 3. Dezember 2013. Grundlage für diese Ver- einbarung waren insbesondere die folgenden zwei Eckwerte: – Die Integrationsleistungen der Stadt Winterthur dürfen nicht im Wider- spruch zu den strategischen Zielen der Programmvereinbarung sowie des KIP und der daraus abgeleiteten Massnahmen stehen, – in diesem Rahmen soll die bisherige Integrationsarbeit der Stadt Win- terthur unterstützt und vorangebracht werden. Beide Voraussetzungen werden mit der Vereinbarung vom 3. Dezem- ber 2013 erfüllt. Im Zentrum stehen Leistungen im Bereich der Erstinfor- mation und Beratung, der Sprachförderung und der sozialen Integration. Die Fachstelle für Integrationsfragen beurteilt die Leistungsvereinbarung als wesentliches Element für die Umsetzung der im KIP vorgesehenen Massnahmen.

4. Finanzierung, Budget und Planung Mittelherkunft Mit Abschluss der Programmvereinbarung erhöhte der Bund ab 2014 seine Beiträge für die spezifische Integrationsförderung von jährlich 2,5 Mio. Franken (2013) auf 6,5 Mio. Franken unter der Bedingung, dass der Kanton (einschliesslich der Gemeinden) dafür Mittel im mindestens gleichen Betrag einsetzt. Der Kanton verlangt von den Gemeinden als Richtwert eine Kostenbeteiligung von mindestens 45%, 55% werden durch Bundes- und Kantonsmittel finanziert. Die Stadt Winterthur (ebenso wie die Stadt Zürich) hat vertraglich zu- gesichert, ihre Integrationsleistungen in grösserem Umfang als die übri- gen Gemeinden zu finanzieren. Daher kann hier zugunsten der kleineren Gemeinden von einer paritätischen Mitfinanzierung abgewichen werden.

Für die Umsetzung der Leistungsvereinbarung vom 3. Dezember 2013 be- trug die Kostenbeteiligung der Stadt Winterthur für 2014–2016 68,6%. Die Stadt Winterthur setzte dafür Mittel von insgesamt rund 3,324 Mio. Franken (jährlich 1,108 Mio. Franken) ein. Die vollständig aus den Bun- desbeiträgen beigesteuerten Mittel des Kantons betrugen insgesamt 1,518 Mio. Franken (jährlich Fr. 506 000). Gebundene Ausgaben Der Bund macht zur Verwendung seiner Gelder Vorgaben. So müssen mindestens 20% in Massnahmen zur Information und Beratung (KIP Pfeiler 1) fliessen, und davon muss wiederum mindestens die Hälfte für den Bereich «Erstinformation und Integrationsförderbedarf» eingesetzt werden. Weitere 40% der Gesamtinvestition müssen in den Bereich Bil- dung und Arbeit (KIP Pfeiler 2) investiert werden. Es stehen dann noch 40% der Gelder zur Verfügung, um Akzente über alle Förderbereiche (KIP Pfeiler 3) hinweg zu setzen. Der Kanton hat damit weder hinsichtlich der Höhe, des Zeitpunkts der Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände des Einsatzes der Mit- tel eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit, weshalb nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) e con- trario von einer gebundenen Ausgabe auszugehen ist.

5. Gesuch um zusätzliche Beiträge für 2017 Mit Eingabe vom 2. März sowie einer Ergänzung vom 9. November 2016 ersucht die Stadt Winterthur bei der Direktion der Justiz und des Innern für 2017 um einen zusätzlichen Beitrag von Fr. 165 000. Der Kan- tonsbeitrag für 2017 würde dadurch Fr. 671 000 betragen. Gleichzeitig be- absichtigt die Stadt Winterthur, das Gesamtkostendach der Leistungs- vereinbarung für 2017 durch zusätzliche städtische Gelder um Fr. 48 000 auf Fr. 213 000 zu erhöhen. Die Stadt würde damit ihren Finanzierungs- anteil für die gesamte Programmphase von Fr. 1 107 858 auf Fr. 1 155 858 erhöhen. Mit den beantragten zusätzlichen Mitteln sollen folgende ergänzende Leistungen erbracht werden: Der Bedarf nach zielgruppenspezifischer Information und Beratung steigt immer mehr an (2015: 3000 Beratungen, 2016: rund 3500 Beratun- gen). Auch verändert sich der Informationsbedarf mit den neuen Her- kunftsländern der Migrantinnen und Migranten, die in die Schweiz kom- men. Mit den zusätzlich beantragten Geldern werden die Personalmittel der Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten aufgestockt, damit weitere Beratungssprachen angeboten werden können.

Auch der Bedarf an interkulturellem Dolmetschen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Waren es 2015 noch 2400, werden es 2016 be- reits 2650 Vermittlungen sein. Es soll daher eine Sekretariatsstelle geschaffen werden, die sowohl den stark vermehrten Koordinationsbedarf bei der Terminvermittlung der Beratungsstelle als auch bei der Vermittlung von interkulturellen Dolmetschenden abdecken kann. Aufstellung über die geplante Verwendung der zusätzlichen KIP- Mittel im Detail (Beträge in Franken) Vorhaben Kanton Stadt Bemerkungen/Begründungen Sekretariat 65 000 0 Administrative Aufgaben wurden bisher 50%-Stelle durch die Fachstellenleitung erledigt. Fachstellenleitung 0 23 000 Leitungsaufgaben: Wiederaufstockung der +10% Stelle auf 80% nach der Kürzung 2014 Vermittlungsstelle 0 0 Saldoneutral dank Mehreinnahmen durch IKD +10% zusätzliche Vermittlungen Beratungsstelle 50 000 0 Grössere Nachfrage durch grössere Zuwan- derung aus dem arabischen Raum. Zusätz- liche Beratungssprachen Farsi, Arabisch, Kurdisch und Tamil, Beraterinnen und Bera- ter werden im Stundenlohn entschädigt. Bedarfsevaluation 50 000 0 Analyse zum wirkungsvollen Einsatz von Erstinformation individuellen Begrüssungsgesprächen Zusätzliche 0 25 000 Kommunikationskanäle Website und App Kommunikations- ausbauen, Publikation von Statistiken und massnahmen Umsetzungsstand Leitbild Total 165 000 48 000

Auf der Grundlage der Prüfung des Gesuchs durch die Fachstelle für Integrationsfragen erscheint das Zusatzgesuch als gerechtfertigt: – Der Bedarf nach zielgruppenspezifischer Information und Beratung nimmt stetig zu. Mit den beschriebenen Massnahmen kann den Heraus- forderungen und Veränderungen adäquat begegnet werden. – Die Stadt Winterthur trägt massgeblich zur paritätischen Mitfinanzie- rung des KIP bei. Ihr Beitrag an das KIP ist höher als derjenige ande- rer Gemeinden. Dies hat dem Kanton überhaupt ermöglicht, den Bun- desbeitrag in der aktuellen Höhe zu erhalten und von kleineren Ge- meinden einen geringeren Finanzierungsanteil einzufordern.

– Durch die beantragte Erhöhung des Kantonsbeitrags um Fr.165 000 für 2017 sinkt der Anteil der Stadt Winterthur 2017 auf 63,3%. Ihr Fi- nanzierungsanteil liegt damit aber immer noch deutlich über dem An- teil der meisten anderen Gemeinden. Deshalb wird auf eine paritäti- sche Finanzierung der Erhöhung verzichtet. – Seit 2014 wurde der Kantonsbeitrag an verschiedene andere Gemein- den erhöht. Die Erhöhung des Beitrags an die Stadt Winterthur ist in An- betracht der integrationspolitischen Bedeutung der Stadt angemessen. – Die im Rahmen der Programmvereinbarung verfügbaren Bundesmit- tel sind noch nicht vollständig ausgeschöpft, weshalb der Kanton die von der Stadt Winterthur beantragten zusätzlichen Mittel vollständig durch Bundesmittel decken kann. Aus diesen Gründen soll die beantragte Erhöhung des Kantonsbeitrags im Rahmen der Leistungsvereinbarung vom 3. Dezember 2013 für 2017 um Fr. 165 000 bewilligt werden. Ausgabenbewilligung Aufgrund des Betrags der Ausgabe hätte der Regierungsrat die ent- sprechende Ausgabe vor Abschluss der Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur vom 3. Dezember 2013 bewilligen müssen. Während bei der Stadt Zürich die entsprechende Ausgabenbewilligung für die Leis- tungsvereinbarung erging (vgl. RRB Nr. 26/2014), unterblieb dies bei der Stadt Winterthur bisher aufgrund einer unzutreffenden kreditrechtlichen Qualifizierung der Ausgabe. Das Gesuch der Stadt Winterthur um zusätz- liche Mittel soll genutzt werden, um gleichzeitig auch die Bewilligung für die auf der Grundlage der Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winter- thur vom 3. Dezember 2013 für 2014–2017 vorgesehenen Beiträge von 2,024 Mio. Franken einzuholen. Budget und Planung Als entscheidender Schritt zur Umsetzung des KIP und damit zur Er- füllung der Pflichten aus der Programmvereinbarung sind daher sowohl die Ausgabe von 2,024 Mio. Franken als auch die für 2017 zusätzliche Aus- gabe von Fr. 165 000 zu bewilligen. Zur Unterstützung der von ihr erbrach- ten Integrationsleistungen soll der Stadt Winterthur ein Betrag von ins- gesamt 2,189 Mio. Franken ausgerichtet werden (Fr. 506 000 für 2014– 2016, Fr. 617 000 für 2017). Die Ausgabe wird durch Bundesmittel be- stritten und ist daher für die Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für In- tegrationsfragen, saldoneutral. Der Betrag ist im Budget 2017 und im KEF 2017–2020 in der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integra- tionsfragen, enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen der Umsetzung des KIP durch die Fachstelle für Integrationsfragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Leistungsvereinbarung vom 3. Dezember 2013 zwischen dem Kan- ton Zürich und der Stadt Winterthur zur Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms 2014–2017 wird ge- nehmigt.

II. Der Stadt Winterthur werden Beiträge für die Umsetzung der Leis- tungsvereinbarung vom 3. Dezember 2013 als gebundene Ausgabe von ins- gesamt Fr. 2 189 000 (Fr. 2 024 000 und für 2017 zusätzlich eine Ausgabe von Fr. 165 000) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, zugesichert.

III. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Stadtkanzlei, Postfach, 8403 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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