RRB Nr. 952/2023
Strassen, Zürich, Bahnhofplatz, Projektgenehmigung
23 agosto 2023Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023
952. Strassen (Zürich, Bahnhofplatz, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 19. Juni 2023 das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Bahn- hofplatz/HB» (Fahrtrichtung Schlieren) sowie für die Instandsetzung der Nebenfahrbahn zwischen Bahnhofplatz und dem Hauptbahnhofsgebäude (Bau Nr. 20 123), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleich- zeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- pauschale. Der Bahnhofplatz ist als regionale Verbindungsstrasse (RVS 30062 und RVS 30063) und regionale Veloroute klassiert. Diese Verbindungen gel- ten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das vorliegende Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Die Bushaltestelle «Bahnhofplatz/HB» der Trolleybuslinie 31 in Fahrt- richtung Schlieren musste wegen Bauarbeiten der SBB vorübergehend verschoben werden. Im Zuge der Rückversetzung, die im Anschluss an die SBB-Arbeiten zu erfolgen hat, wird die Bushaltestelle hindernisfrei ausgebaut und umgestaltet. Für die Umsetzung der notwendigen bauli- chen Massnahmen muss die Anzahl der Taxistandplätze verringert und deren Anordnung angepasst werden. Zudem wird im Projektperimeter auf der Nebenfahrbahn (kommunale Zuständigkeit) eine Begegnungs- zone mit Tempo 20 signalisiert. Der Baubeginn ist für Herbst 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 7. Juni 2022 Stellung genommen. Der darin ge- äusserte Antrag gilt als bereinigt. Die praktische Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr wird durch das Projekt nicht ver- ändert. Das Vorhaben ist somit vereinbar mit Art. 104 Abs. 2bis der Kan- tonsverfassung (LS 101). Das Auflageverfahren nach § 16 StrG wurde ordnungsgemäss durch- geführt und das Projekt wurde vom 18. November bis 19. Dezember 2022 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen gegen das Projekt drei Einsprachen ein. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 1637 vom 7. Juni 2023 über die Einsprachen entschieden und das Projekt fest- gesetzt. Die Projektfestsetzung ist rechtskräftig. Mit Verfügung Nr. 17570 vom 10. Mai 2023 hat die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsde-
partementes der Stadt Zürich im Einvernehmen mit der Vorsteherin des Sicherheitsdepartementes und dem Vorsteher des Departementes der In- dustriellen Betriebe die Ausgaben bewilligt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle sowie die Instandsetzung der Nebenfahrbahn zwischen Bahnhofplatz und dem Hauptbahnhofsgebäude betragen voraussichtlich Fr. 1 860 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussichtlich Fr. 1 321 000 der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, welchen die Stadt Zürich der Ab- rechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Bahn- hofplatz/HB» sowie die Instandsetzung der Nebenfahrbahn zwischen Bahnhofplatz und dem Hauptbahnhofsgebäude in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli