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Decisione

RRB Nr. 96/2022

Gemeindeordnung Sekundarschulgemeinde Bülach, Genehmigung

26 gennaio 2022Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Januar 2022

96. Gemeindeordnung (Sekundarschulgemeinde Bülach)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Bülach haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Bülach beschlos- sen. Die Gemeindeordnung enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz und sieht in Art. 40 vor, dass sie am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Aufgrund der späten Einreichung der Unterlagen durch die Sekundarschulgemeinde ist es nicht mehr möglich, die Gemeindeordnung vor diesem Datum zu genehmigen. Die Genehmigung des Regierungs- rates ist zwar Voraussetzung für das Inkrafttreten der Gemeindeordnung, aber eine rückwirkende Inkraftsetzung ist möglich. Vorliegend sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Zulässigkeit einer rückwirkenden In- kraftsetzung der Gemeindeordnung auf den 1. Januar 2022 sprechen. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Bülach aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Bülach am 28. November 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Sekundarschulpflege Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli