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Decisione

RRB Nr. 960/2021

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2021, 3. Serie

1 settembre 2021Tedesco20 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2021

960. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2021, 3. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auf‌lagen ver- bunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf‌lagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2021 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst: RRB Nr. 105/2021 Unterstützung 2021–2025 von Kongressen, Fr. 1 000 000 Veranstaltungen usw. RRB Nr. 207/2021 Beiträge 2021, 1. Serie Fr. 1 846 000 RRB Nr. 476/2021 Unterstützung von Organisationen nicht Fr.   200 000 ­anerkannter Religionsgemeinschaften bei der Tragung ihrer Mietkosten während der Coronapandemie RRB Nr. 680/2021 Beiträge 2021, 2. Serie Fr. 2 273 000 RRB Nr. 792/2021 Unterstützung von Organisationen und Kultur- Fr.   578 000 schaffenden im Bereich Kinder- und Jugend­ kultur während der Coronapandemie Total Fr. 5 897 000

Die Finanzdirektion hat zu weiteren Gesuchen die erforderlichen Stel- lungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berück- sichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu ent- scheiden:

1. Direktion der Justiz und des Innern / Bildungsdirektion ([Ausland-]Adoptionen in den Kantonen Zürich und Thurgau, 1973–2002) Gesuchsteller/in Direktion der Justiz und des Innern, Staatsarchiv; Bildungsdirektion, Amt für Jugend und Berufsberatung Vorhaben In den vergangenen Jahren haben Vorstösse auf Bundesebene und in mehreren kantonalen Parlamenten verstärkt auf die Missbräuche bei der überwiegend privat organisierten Vermittlung von (ausländi- schen) Adoptivkindern aufmerksam gemacht. In Erfüllung eines Pos- tulats hat das Bundesamt für Justiz 2018 die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) beauftragt, die Praxis der Schweiz im Zusammenhang mit Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka zwischen 1973 und 1997 zu untersuchen. Der Bericht der ZHAW vom Februar 2020 deckte zahlreiche, auch schwerwiegende Unregelmässigkeiten auf. In der Studie wird darauf hingewiesen, dass für eine umfassende historische Aufarbeitung der Situation in der Schweiz weitere Forschungsprojekte notwendig sind. Von den 30 051 (davon 16 444 internationalen) zwischen 1979 und 2002 in der Schweiz ausgesprochenen Adoptionen fielen 4909 auf den Kan- ton Zürich und 978 auf den Kanton Thurgau. Deshalb soll ein gemein- sames Projekt durchgeführt werden, in dem die (Ausland-)Adoptio- nen der beiden Kantone zwischen 1973 und 2002 einzeln und mit vergleichenden Fragestellungen untersucht werden. Ziel des Projek- tes ist es, eine genaue Vorstellung der Adoptionspraxis zu erhalten. Dazu werden u. a. der rechtliche Kontext und Rahmen in den Kan- tonen sowie die Zuständigkeiten beim jeweiligen Kanton und in den Gemeinden, Fragen betreffend der Herkunftsländer, Aufsichtspraxis der Kantone, Motivationen von leiblichen Eltern und Adoptiveltern, Selektionsaspekte und Fallstudien beleuchtet. Das Forschungsvor- haben wird in mehreren Stufen organisiert: Ein aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone Zürich und Thurgau gebildeter leitender Projektausschuss wird ein Projekt-Begleitteam zusammenstellen, dem auch Betroffene angehören. Dieses Gremium wird in Absprache mit dem Projektausschuss die Ausschreibung mit den inhaltlichen und formalen Anforderungen an das Forschungsprojekt ausarbei- ten. Das Projektende ist für 2024 vorgesehen. Das Ergebnis des Forschungsprojektes richtet sich an ein breites in- teressiertes Publikum in den beiden Kantonen und darüber hinaus an Betroffene und Fachpersonen. Die Resultate sollen in einem an- sprechend gestalteten und gedruckten Buch (rund 250 Seiten) publi- ziert werden. Auf einer parallel erarbeiteten Webseite werden weiter- führende Informationen (u. a. Interviews, Materialien, Porträts usw.) zum Thema öffentlich zugänglich gemacht.

Kosten Fr. 600 000 Hinweis In den Kosten nicht enthalten sind Eigenleistungen der beteiligten Staatsarchive von insgesamt Fr. 60 000. Beantragter Beitrag Fr. 486 900 Weitere Finanzierung Kanton Thurgau Fr. 113 100 Gewährter Beitrag Fr. 486 000 Bedingungen – Auf‌lagen Der Gemeinnützige Fonds ist jährlich einmal über den Fortgang des Vorhabens zu informieren.

2. Förderverein für Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften Kanton Zürich (Aufbauphase II) Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 2017. Er fördert und unterstützt die Grün- dung, den Aufbau und die Finanzierung von Genossenschaften und anderen Organisationen, welche die Nachbarschaftshilfe mit Zeit- gutschriften und vergleichbare Aktivitäten im Kanton Zürich zum Ziel haben. Der Verein erhielt mit RRB Nr. 175/2018 einen Starthilfebei- trag von Fr. 339 000. Vorhaben Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften beruht auf der Idee, dass Menschen anderen, insbesondere älteren Menschen freiwillig im All- tag helfen und im Gegenzug zu einem späteren Zeitpunkt ähnliche Leistungen beanspruchen können. Im Kanton Zürich sollten ursprüng- lich bis 2020 acht Genossenschaften oder Vereine für Nachbarschafts- hilfe mit Zeitgutschriften nach dem Modell «KISS» (Keep it simple and small) aufgebaut werden. Der gesuchstellende Förderverein hat das Ziel nicht ganz erreicht: Zurzeit bestehen fünf Genossenschaften und zwei Vereine. Mit einem Ergänzungsprojekt sollen daher in der Aufbauphase II vier Neu- gründungen gefördert und nachrangig die bereits bestehenden Or- ganisationen unterstützt werden. Kosten Fr. 730 000 Beantragter Beitrag Fr. 275 000 Weitere Finanzierung Standortgemeinden Fr. 250 000 Stiftungen/Private Fr. 205 000 Gewährter Beitrag Fr. 275 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Aus- nahme von § 4 Abs. 2 VGF, wonach nur eine einmalige Unterstüt- zung eines Projektes möglich ist, und von § 2 Abs. 3 VGF, wonach einer juristischen Person nur alle vier Jahre ein Beitrag gewährt wer- den kann. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da sich der Aufbau der Genossenschaf- ten aufgrund der Coronasituation verzögert und damit auch ver- teuert hat. Der Aufbau von lokal und regional verankerten Zeitvor- sorge-Systemen entspricht einem grossen Bedürfnis.

3. Trägerverein Neues Zürcher Orchester (NZO) (Anschaffung von historischen Klassik-Bögen) Gesuchsteller/in Das Orchester besteht seit 1990, der Trägerverein seit 1997. Die Fach- stelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unterstützt das NZO regelmässig mit Projektbeiträgen, zuletzt im Frühjahr 2021 mit einem Beitrag von Fr. 4000. Vorhaben Das Orchester ermöglicht vielen jungen Musikschaffenden (auch Absolventinnen und Absolventen der Zürcher Hochschule der Künste) ein erstes professionelles Engagement und somit erste Erfahrun- gen als Berufsmusikerin bzw. Berufsmusiker. Zwar sollen die jungen Musikerinnen und Musiker nicht zu Spezialis- tinnen und Spezialisten für eine Musikepoche ausgebildet werden, es ist aber hilfreich, wenn die Streicherinnen und Streicher neben den konventionellen Bögen aus dem 19. Jahrhundert (für die Romantik sehr geeignet) und allenfalls den Barock-Bögen auch das Spiel mit historischen Klassik-Bögen kennenlernen. Das Orchester hat in den vergangenen Jahren regelmässig solche Bögen hinzumieten müs- sen, da es verhältnismässig viele Werke der Klassik einstudiert. Um die musikalische Qualität der Aufführungen zu steigern und den Strei- cherinnen und Streichern das Spiel mit dem Klassik-Bogen vermit- teln zu können, plant das Orchester den Kauf von 24 Bögen. Kosten Fr. 71 200 Beantragter Beitrag Fr. 40 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   5 000 Stadt Zürich Fr. 20 000 Sponsoren/Private Fr.   6 200 Gewährter Beitrag Fr. 40 000 Bedingungen Die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 20 000. Fällt der städti- sche Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmäs- sige Kürzung. Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die geplante Anschaffung von historischen Klassik-Bögen ist sinnvoll und notwendig, um eine beachtliche Steigerung der musikalischen und klanglichen Qualität zu erreichen.

4. ETH Zürich Foundation (Digitale Edition der Notizen von Max Frisch) Gesuchsteller/in Die ETH Zürich Foundation wurde 2003 gegründet. Sie ist eine un- abhängige, gemeinnützige Schweizer Stiftung, welche die Lehre und Forschung an der ETH Zürich unterstützt. Das Max Frisch-Archiv ist eine eigenständige wissenschaftliche Einrichtung der Max Frisch- Stiftung mit Sitz in Zürich (der ETH-Bibliothek zugeordnet). Vorhaben Das Archiv umfasst aus dem Nachlass von Max Frisch unter ande- rem mehr als 100 Notizhefte und weitere Notizblöcke, Ringbücher und lose Zettel. Die insgesamt über 6000 Seiten sind grösstenteils schwer leserlich und unveröffentlicht. Ziel des Projektes ist die Digitalisie- rung des Max Frisch-Archivs der ETH Zürich. Die Transkription und die geplante Kontextualisierung sollen eine noch umfassendere Ana- lyse der Werke von Max Frisch ermöglichen und zu neuen Forschungs- ergebnissen führen. In der ersten Phase des Projektes sollen die technischen Lösungswege geprüft, ein Workflow entwickelt sowie das Personal rekrutiert werden. In der zweiten Phase erfolgt die Transkription, Kodierung und Kommentierung der Notizhefte durch wissenschaftliche Fachpersonen sowie Doktorandinnen und Dokto- randen. Die Migration aufs Web ist in der dritten Phase des Projektes geplant. Vorgesehen ist ebenfalls ein Schulprojekt, das die Werke von Max Frisch in neuer Weise in den Schulen des Kantons Zürich und im weiteren deutschsprachigen Raum vermitteln soll. Kosten Fr. 1 200 000 Beantragter Beitrag Fr.   400 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   440 000 Stadt Zürich Fr.     20 000 Stiftungen/Private Fr.   340 000 Gewährter Beitrag Fr.   240 000 Bedingungen – Auf‌lagen Die Zentralbibliothek Zürich ist aufgrund ihres technischen und per- sonellen Knowhows im Bereich der Digitalisierung bei der Projekt- realisierung beizuziehen. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die geplante Digitalisierung der Notizen von Max Frisch ist sinnvoll und notwendig, um der Wissenschaft und der interessierten Öffentlich- keit einen Einblick in das Denken des berühmten Schriftstellers zu ermöglichen. Eine Kürzung des ersuchten Beitrags ist im Sinne von § 4 Abs. 1 lit. c VGF angesichts des Beitrags der Standortgemeinde sowie der finanziellen Mittel der ETH Zürich Foundation gerechtfertigt.

5. Genossenschaft Lindenbaum (Neubau Werkgebäude) Gesuchsteller/in Die Genossenschaft Lindenbaum mit Sitz in Pfäffikon ZH besteht seit 1929. Sie ermöglicht lern-, wahrnehmungs- und leicht körperbeein- trächtigten jungen Menschen eine erstmalige beruf‌liche Ausbildung. Zudem ermöglicht sie mit internem Wohnen eine arbeitsagogische und sozialpädagogische Betreuung. Vorhaben Ziel des Vorhabens ist der Ausbau und die Professionalisierung der Ausbildungsbedingungen für die Gastronomie, Hauswirtschaft und Hauswartung, für die ein grosser Bedarf besteht. Aufgrund der Nach- frage an Ausbildungsplätzen wurde das Angebot von 24 auf 57 Plätze erweitert. Dafür wurden Container gekauft und die Nutzung vieler Räume optimiert. Es handelt sich dabei jedoch um Übergangslösun- gen und Provisorien. Mit einem Neubau entstehen im Erdgeschoss langfristig nutzbar eine neue Kundenwäscherei und Ausbildungs-, Lager- und Werkräume für die Abteilung Gebäudeunterhalt. Im Ober- geschoss sind fünf Wohnungen für externe Vermietung oder interne Nutzung geplant. Kosten Fr. 8 750 000 Beantragter Beitrag Fr.   500 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   950 000 Sponsoren Fr.   500 000 Hypothek Fr. 6 800 000 Gewährter Beitrag Fr.   500 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die regionale Bedeutung sowie der regionale Bezug zum Kanton Zürich sind gegeben. Die einzelnen Arbeitsbereiche sind praktisch konzi- piert. Die veranschlagten Kosten sind angemessen. Ein Beitrag von Fr. 500 000 ist gerechtfertigt, da für Jugendliche mit Behinderung ein grosser Bedarf an Ausbildungs- und Berufsschulplätzen besteht.

6. Verein Raum für Neues (Ausstellung «Auf der Suche nach der Wahrheit») Gesuchsteller/in Der Verein mit Sitz in Zürich besteht seit 2012. Er bezweckt die Schaf- fung und den Unterhalt einer Ausstellungs- und Podiumsplattform für zeithistorische, gesellschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Themen in Zürich. Vorhaben Zürich gilt als Medienhauptstadt der Deutschschweiz (u. a. weil hier die wichtigsten Zeitungen herausgegeben werden und Radio und Fernsehen Studios betreiben). Ziel des Vorhabens ist die Präsentation einer Wanderausstellung, die ihre Besucherinnen und Besucher ermächtigt, sich im Spannungs- feld von Information und Desinformation in den sozialen Medien bes- ser orientieren zu können. Sie richtet sich an die breite Öffentlich- keit, insbesondere an Schulklassen ab der Oberstufe und an Jugend- liche in Ausbildung. Kernteile der Ausstellung sind einerseits ein Newsroom (der sich an das Konzept der Escape-Games anlehnt) und anderseits aktuelle Medienphänomene wie Fake News, Verschwö- rungstheorien oder die Konstruktion von alternativen «Realitäten». Hinzu kommt ein Überblick zur Schweizer Pressegeschichte. Ergänzt wird die jeweilige Ausstellung durch einen Regional- bzw. Kantons- teil, in dem Ausschnitte aus Interviews mit renommierten Medien- schaffenden aus der Region gezeigt werden. Es ist vorgesehen, dass das Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft der Uni- versität Zürich im Projekt mitarbeitet und den Ausstellungsteil über Fake News mitgestaltet. Kosten Fr. 859 000 Beantragter Beitrag Fr. 118 800 Weitere Finanzierung Gemeinden Fr. 269 000 Andere Kantone Fr. 391 200 Stiftungen/Private Fr.   80 000 Gewährter Beitrag Fr. 118 000 Bedingungen Andere Kantone haben sich mit einem Beitrag von mindestens Fr. 350 000 am Vorhaben zu beteiligen. Fällt dieser Beitrag geringer aus, erfolgt am Zürcher Beitrag eine anteilmässige Kürzung. Auf‌lagen Der Verein wird ersucht, die Ausstellung an einem zweiten Stand- ort im Kanton zu zeigen. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es för- dert die Medienkompetenz, die für die Teilhabe am öffentlichen Leben sowie für demokratische Prozesse wichtig ist.

7. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Institut für Pflege (Förderung der Gesundheitskompetenz junger Erwachsener mit Hörbeeinträchtigung) Gesuchsteller/in Das Institut für Pflege der ZHAW engagiert sich für die Professionali- sierung und Verbesserung der Versorgungssysteme im Gesundheits- wesen. Vorhaben Gehörlose junge Erwachsene sind vermehrt mit sexuellen Über- griffen konfrontiert; das Risiko sexueller Ausbeutung ist ebenfalls erhöht. Ihre eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten können zu Defiziten in der Allgemeinbildung oder zu einem Fehlen von wich- tigen Gesundheitsinformationen (auch im Bereich der Sexualität) füh- ren. Ziel des Vorhabens ist, im Sinne eines Pilotprojektes die Ge- sundheitskompetenz bei 18- bis 28-jährigen Lernenden mit Hör- beeinträchtigung zu verbessern. Zuerst werden das psychosoziale Wohlbefinden und der Zusammenhang mit dem Sexualverhalten von Lernenden mit einer Hörbeeinträchtigung mit Befragungen erfasst. Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen neue Lehr- und Lernhilfen bzw. -materialien erstellt und ein Konversationsagent (Anwendung von künstlicher Intelligenz, um mit Menschen zu kommunizieren) als Prototyp entwickelt werden, der den Betroffenen wichtige Ge- sundheitsinformationen vermitteln kann. Anhand der Studienergeb- nisse werden Lehrvideos zu den Themen Gesundheitskompetenz, Selbstwirksamkeit und sexuelle Selbstbestimmung erstellt. Diese Medien sind in erster Linie für den Gebrauch durch die Betroffenen und das Gesundheitspersonal vorgesehen. Kosten Fr. 236 390 Beantragter Beitrag Fr.   97 675 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   22 248 Sponsoren/Stiftungen Fr. 116 467 Gewährter Beitrag Fr.   50 000 Bedingungen – Auf‌lagen Der Beitrag des Gemeinnützigen Fonds darf ausschliesslich für den Projektteil Konversationsagent verwendet werden. Der Bildungsdirektion und der Gesundheitsdirektion sowie dem Ge- meinnützigen Fonds ist ab Erstellung des Prototyps über eine Zeit- dauer von fünf Jahren jährlich Bericht über den Einsatz des Kon- versationsagenten zu erstatten. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Aus- nahme von § 3 Abs. 1 lit. a und f VGF, wonach über den Gemeinnüt- zigen Fonds keine wissenschaftlichen Projekte gefördert und keine Beiträge an Vorhaben, für die ein Anspruch auf einen Staatsbeitrag besteht, geleistet werden dürfen. Im Sinne von § 5 Abs. 3 VGF ist eine Ausnahme bzw. eine Beitragsleistung von Fr. 50 000 an den Projekt- teil Konversationsagent gerechtfertigt. Von diesem können zahlreiche Menschen mit Hörbeeinträchtigung profitieren.

8. Schifffahrts-Genossenschaft Greifensee (Elektrifizierung des MS HEIMAT) Gesuchsteller/in Die Schifffahrts-Genossenschaft Greifensee (SGG) besteht seit 1890. Sie bezweckt den Betrieb der Schifffahrt auf dem Greifensee. Vorhaben Die SGG besitzt das Motorschiff MS HEIMAT (Baujahr 1933). Es wird auf der Strecke Maur–Uster eingesetzt. Das jährliche Passagiervo- lumen beträgt rund 55 000 Personen. Die MS HEIMAT wurde in den Jahren 2015 bis 2017 totalrevidiert (über den damaligen Lotteriefonds wurde mit RRB Nr. 1182/2015 ein Beitrag von Fr. 430 000 ausge- richtet). Im Rahmen der Sanierung wurde auch der Motor general- überholt, aber nicht mit Partikelfilter usw. nachgerüstet. Eine 2020 erstellte Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass eine Vollelektrifizie- rung der MS HEIMAT möglich ist. Die kurze Strecke über den Grei- fensee gewährt beste Voraussetzungen für den elektrischen Be- trieb des Schiffes (kurze Einsatzdauer, Möglichkeit zum Nachladen zwischen den Kursfahrten). Die SGG hat sich entschlossen, das Schiff von einem derzeit mit Diesel betriebenen auf einen vollelektrischen Antrieb mit Batterien umzurüsten. Zurzeit ist noch in Abklärung, wel- ches Batteriemanagementsystem verwendet werden soll. Der Bund beabsichtigt eine Mitfinanzierung des Projektes, macht diese aber abhängig vom Ergebnis einer noch laufenden ergänzenden Mach- barkeitsstudie. Das Projekt umfasst den Einbau einer neuen Brand- schutzanlage, den Einbau eines neuen Betriebssystems (Konverter, Steuerungen, Anbindung an das Bordsystem für Steuerung, Licht) und bauliche Anpassungen am Schiff. Die Kosten belaufen sich (ab- hängig von der gewählten Variante) auf höchstens Fr. 730 000. Kosten Variante A (ohne Bundesbeitrag) Fr. 700 000 Variante B (mit Bundesbeitrag), zusätzliche Fr. 730 000 Machbarkeitsstudie Beantragter Beitrag Fr. 500 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   60 000 Variante A Standortgemeinden Fr. 100 000 (ohne Bundesbeitrag) Sponsoren Fr.   40 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   60 000 Variante B Standortgemeinden Fr.   65 000 (mit Bundesbeitrag) Bund Fr. 260 000 Die Leistung des Gemeinnützigen Fonds wird sich bei dieser Variante auf Fr. 345 000 verringern. Gewährter Beitrag Fr. 500 000 Bedingungen –

Auf‌lagen – Der Beitrag des Gemeinnützigen Fonds verringert sich auf Fr. 345 000, sofern der Bund sich mit Fr. 260 000 am Projekt be- teiligt. – Die SGG hat die Umrüstung sowie die dabei gemachten Erfah- rungen im Betrieb umfassend zu dokumentieren und die Volks- wirtschaftsdirektion und die Baudirektion darüber nach Abschluss des Projektes zu informieren. – Durch die Revisionsarbeiten dürfen die Pflichten der SGG aus der Eidgenössischen Personenbeförderungskonzession (Konzessions-­ Nr. 5817), die Pflichten gemäss Personenbeförderungsgesetz (SR 745.1) sowie die vertraglich vereinbarten Leistungen mit dem Zürcher Verkehrsverbund nicht tangiert werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Dem Projekt kommt für die Elektromobilität im öffentlichen Verkehr (öV) Leuchtturmcharakter zu, da die MS HEIMAT das erste Schiff in der Schweiz ist, das auf Vollelektrifizierung umgerüstet wird. Im Rahmen der Klimaziele des Kantons Zürich muss auch der öV seinen Aus- stoss an Treibhausgasen verringern. Kursschiffe haben eine lange Betriebsdauer. Es ist daher wertvoll, wenn im Rahmen von Pilotpro- jekten Erfahrungen mit der Umrüstung auf alternative Antriebe und mit dem Betrieb von batterieelektrischen Schiffen gewonnen wer- den. Ein ökologischer Nutzen entsteht einerseits durch die Einspa- rung von CO2, anderseits durch die Verringerung des Ausstosses an Stickoxiden in der Nähe des Naturschutzgebietes Greifensee.

9. Verein Historischer Triebwagen 5 (Sanierung, Ergänzungsbeitrag) Gesuchsteller/in Der Verein Historischer Triebwagen 5 mit Sitz in Wädenswil besteht seit 2002. Er bezweckt, den Triebwagen AB3 4/4 5 (ehemals Südost- bahn SOB) zu restaurieren und für Sonderfahrten betriebsfähig zu erhalten. Vorhaben Mit Beschluss Nr. 412/2017 gewährte der Regierungsrat dem Ver- ein einen Beitrag von Fr. 300 000, gebunden u. a. an die Auf‌lage, dass der sanierte Triebwagen vom Standort Wald aus zum Einsatz kom- men muss. Mit Gesuch vom Frühjahr 2021 machte der Verein geltend, gegenüber dem ursprünglichen Budget würden sich Mehrkosten von rund Fr. 100 000 ergeben (vor allem durch die umfassendere Sanierung der Drehgestelle im Betrag von Fr. 92 768). Im Frühjahr 2021 fehlten dem Verein noch rund Fr. 185 000, um die Sanierungsarbeiten ab- schliessen und den Fahrbetrieb im Frühjahr 2022 aufnehmen zu kön- nen. Nachdem feststand, dass sich die anderen infrage kommenden Kantone nicht am Vorhaben beteiligen würden, im Gegenzug eine private Spendenaktion gut lief, erklärte sich die Finanzdirektion bereit, dem Regierungsrat einen zusätzlichen Beitrag von Fr. 25 000 zu beantragen, sofern die restliche Finanzierung der Gesamtkosten sichergestellt sei. Der Verein legte der Finanzdirektion inzwischen den entsprechenden Nachweis vor.

Kosten Fr. 185 000 Beantragter Beitrag Fr.   50 000 Weitere Finanzierung Sponsoren/Privatpersonen Fr. 135 000 Gewährter Beitrag Fr.   25 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Aus- nahme von § 4 Abs. 2 VGF, wonach nur eine einmalige Unterstützung eines Projektes möglich ist. Im vorliegenden Fall kann aufgrund von § 5 Abs. 3 VGF im Sinne einer Ausnahme ein nochmaliger Beitrag bewilligt werden.

10. Verein Uetikon an den See (Publikation «Sozialgeschichte Chemie Uetikon») Gesuchsteller/in Der Verein Uetikon an den See wurde 2009 gegründet. Er setzt sich für die angemessene Berücksichtigung von Interessen der Zürcher Bevölkerung bei der Gestaltung des Ufergeländes in Uetikon und in den Nachbargemeinden sowie bei der Nutzung und Neugestaltung des Fabrikareals in Uetikon am See ein. Vorhaben Die Chemische Fabrik Uetikon (CFU) hatte als grösste und älteste Chemiefabrik in Zürich stets eine regionale Ausstrahlung. Mit der vorliegenden Buchpublikation sollen erstmals die Sozialgeschichte sowie die Beziehungsgeschichte der CFU zur Gemeinde Uetikon am See aufgearbeitet und veröffentlicht werden. Das Vorhaben stützt sich unter anderem auf eine breite Analyse historischer Dokumente, statistische Daten und Fotos aus den Archiven von Gemeinden, Schu- len, dem Uetiker Museum, dem Staatsarchiv des Kantons Zürich so- wie aus dem Schweizerischen Wirtschaftsarchiv und dem Bildarchiv der ETH. Die Publikation von rund 130 Seiten erscheint beim Verlag Hier und Jetzt in einer Auf‌lage von 150 Exemplaren. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 28.30. In Ergänzung zur Buchpublikation wird eine Videodokumentation mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen erstellt. Kosten Fr. 237 890 Beantragter Beitrag Fr.   30 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   45 890 Standortgemeinden Fr.   32 000 Stiftungen/Private Fr. 120 000 Sponsoren Fr.   10 000 Gewährter Beitrag Fr.   30 000 Bedingungen – Auf‌lagen –

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publikationen. Mit dem geplanten Buch- projekt können die Firmengeschichte der Chemischen Fabrik Uetikon aus einer interessanten und innovativen Perspektive aufgearbeitet sowie die langfristigen, teilweise in die Gegenwart reichenden Prä- gungen von Dorf und Bevölkerung thematisiert werden. Die Publi- kation wird als sinnvoll und unterstützungswürdig erachtet.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:

1. Direktion der Justiz und des Innern / Bildungsdirektion ([Ausland-]Adoptionen in den Kantonen Zürich und Thurgau, 1973–2002) Fr. 486 000

2. Förderverein für Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften Kanton Zürich (Aufbauphase II) Fr. 275 000

3. Trägerverein Neues Zürcher Orchester (Anschaffung von historischen Klassik-Bögen) Fr. 40 000

4. ETH Zürich Foundation (Digitale Edition der Notizen von Max Frisch) Fr. 240 000

5. Genossenschaft Lindenbaum (Neubau Werkgebäude) Fr. 500 000

6. Verein Raum für Neues (Ausstellung «Auf der Suche nach der Wahrheit») Fr. 118 000

7. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Pflege (Förderung der Gesundheitskompetenz junger Erwachsener mit Hörbeeinträchtigung) Fr. 50 000

8. Schifffahrts-Genossenschaft Greifensee (Elektrifizierung des MS HEIMAT) Fr. 500 000

9. Verein Historischer Triebwagen 5 (Sanierung, Ergänzungsbeitrag) Fr. 25 000

10. Verein Uetikon an den See (Publikation «Sozialgeschichte Chemie Uetikon» Fr. 30 000 Total Fr. 2 264 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auf‌lagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auf‌lagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auf‌lagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszah- lung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser ak- zeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auf‌lage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auf‌lage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinanzie- rung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auf‌lage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Disposi- tiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auf‌lagen gemäss Dis- positiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge ge- mäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swiss- los Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanz- kommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungs- rates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli