Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 961/2020

Bericht 2020 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie der AXPO Holding AG, Kenntnisnahme

30 settembre 2020Tedesco15 min

Source zh.ch

Bericht 2020 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie der AXPO Holding AG, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. September 2020

961. Axpo Holding AG, Bericht 2020 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie

A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG-­ Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jähr- lich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fach- direktion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategi- schen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG-Richtlinie 10.2). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1196/2016 die Eigentümer- strategie für die Beteiligung an der Axpo Holding AG (Axpo Holding) festgelegt. Dabei formulierte er strategische und wirtschaftliche Ziele sowie Erwartungen an die Axpo Holding. Mit Beschluss Nr. 1016/2018 nahm der Regierungsrat den ersten, mit Beschluss Nr. 915/2019 den zwei- ten Bericht der Baudirektion über die Umsetzung der Eigentümerstrate- gie für die Axpo Holding zur Kenntnis. Die Berichterstattungen hielten fest, dass die Strategie der Axpo Holding den strategischen Zielen des Kantons entspricht, die Massnahmen des Kantons bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden und keine zusätzlichen Massnahmen vonseiten des Kantons angezeigt sind. Vorliegend wird zum dritten Mal zur Umsetzung der Eigentümerstrategie Bericht erstattet. Der Kanton hält zusammen mit den kantonseigenen Elektrizitätswer- ken des Kantons Zürich (EKZ) an der Axpo Holding eine Minderheits- beteiligung von 36,75% der Aktien. Entsprechend der Beteiligung haben im neunköpfigen Verwaltungsrat der Axpo Holding drei vom Regierungs- rat und von den EKZ gemeinsam vorgeschlagene Persönlichkeiten Ein- sitz. Die Axpo Holding und ihre Tochtergesellschaften bilden zusammen den Axpo-Konzern.

B. Berichterstattung

1. Umfeld Die Strompreise im europäischen Markt haben sich seit dem Tiefpunkt von 2016 auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter erholt. Wegen der auf drei Jahre abgesicherten Strompreise wirkt sich diese Entwicklung aller- dings erst ab dem kommenden Jahr positiv auf das Ergebnis aus. Die mit- telfristige Preisentwicklung ist jedoch weiterhin ungewiss. Insbesondere ist die aufgrund der Corona-Epidemie verordnete Stilllegung weiter Teile der Wirtschaft im Frühling 2020 verbunden mit einem zumindest kurz- fristig starken Rückgang der Stromnachfrage und der Stromgrosshandels- preise. Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die Axpo sind zurzeit noch nicht absehbar. Neben tendenziell tiefe- ren Erlösen für das laufende Geschäftsjahr zeichnet sich auf der Kosten- seite keine Entspannung ab. 2019 haben die eidgenössischen Räte ent- schieden, das Maximum für die Wasserzinsen vorerst auf der bestehen- den Höhe von Fr. 110 pro Kilowatt Bruttoleistung zu belassen. Die Was- serzinsen sind für die Kantone, insbesondere die Gebirgskantone, eine gewichtige Einnahmequelle und belaufen sich auf rund 550 Mio. Franken jährlich. Bei den gegenwärtigen ökonomischen und regulatorischen Rah- menbedingungen wird kaum in neue, nicht subventionierte Kraftwerke investiert und auch bei bestehenden Kraftwerken werden die Instand- haltungs- und Erneuerungsmassnahmen weiterhin auf das Notwendige beschränkt. Mit der Anpassung der Verordnung vom 7. Dezember 2007 über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SR 732.17) auf Anfang 2020 wurde die der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Fondsrendite reduziert. Daraus resultieren tendenziell höhere Zahlungen der Kraftwerksbetreiber an die Fonds. Im Herbst 2019 bekräftigte der Bundesrat seine Absicht, den Strom- markt mit einer Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) vollständig zu öffnen, gleichzeitig die Versorgungs- sicherheit zu stärken und die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Dabei sollen Investitionsanreize in die einheimischen erneuerbaren Energien, insbesondere die Wasserkraft geschaffen werden. Der Regie- rungsrat unterstützte in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung die vollständige Marktöffnung und verlangte die Festlegung der zur Sicher- stellung der langfristigen Versorgungssicherheit erforderlichen Mass- nahmen (RRB Nr. 31/2019). Die Auswertung der Vernehmlassung zum StromVG hat insgesamt ergeben, dass die volle Marktöffnung mehrheitlich unterstützt wird. In verschiedenen Stellungnahmen wurden stärkere Investitionsanreize für die Nutzung der einheimischen erneuerbaren Energien gefordert. Der

Bundesrat plant, die Botschaft zum revidierten StromVG Anfang 2021 an das Parlament zu überweisen. Zudem hat der Bundesrat im April 2020 eine Revision des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0) in die Vernehmlassung gegeben. Der Entwurf sieht eine Ver- längerung der Förderung der Stromerzeugung aus einheimischen erneuer- baren Energien vor. Die zukünftige Förderung soll im Wesentlichen mit- tels einmaliger Investitionsbeiträge erfolgen. Im März 2019 hat die EU mit dem Gesetzespaket «Saubere Energie für alle Europäer» (Clean Energy Package) den Rechtsrahmen für die zukünftige Energiepolitik festgelegt, um die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen zu können und bis Mitte des Jahr- hunderts eine klimaneutrale Wirtschaft aufzubauen. Insbesondere soll dabei die Integration eines zunehmenden Anteils von Strom aus erneu- erbaren Energien vereinfacht werden. Gleichzeitig soll der Elektrizitäts- markt der EU noch stärker vernetzt und verbraucherfreundlicher gestal- tet sowie die Stromversorgungssicherheit in Krisensituationen gewähr- leistet werden. Wegen des fehlenden Stromabkommens mit der EU kann die Schweiz ihre Interessen dabei nicht einbringen. Die EU macht ein Stromabkommen von der Lösung der institutionellen Fragen (in den Be- reichen Rechtsanpassung, Überwachung, Streitbeilegung, Beihilfen) ab- hängig. Die EU-Kommission hat im März 2020 einen Gesetzesentwurf für den «Green Deal», der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll, in die öffentliche Konsultation gegeben.

2. Entwicklung beim Axpo-Konzern Die Axpo erzielte im Geschäftsjahr 2018/2019 ein markant besseres Er- gebnis als in den vorangegangenen Jahren. So stieg das Betriebsergeb- nis (EBIT) vor Sondereinflüssen von 348 Mio. Franken im Vorjahr auf 542 Mio. Franken. Dies vor allem wegen des guten Ergebnisses des Ge- schäftsbereichs Handel und Vertrieb, höherer Stromabsatzmengen so- wie profitabler Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien im Ausland, einschliesslich Erlösen beim Verkauf von Windparks. Daneben entwickelte sich auf der Finanzseite die Rendite der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds erfreulich. Die Erholung des Strompreises konnte das Geschäftsjahr 2018/2019 noch nicht positiv beeinflussen, da die Axpo die Preise beim Verkauf auf drei Jahre absichert. Entsprechend wirkten sich in diesem Geschäftsjahr noch die tieferen Strompreise der voran- gegangenen Jahre aus. Die Axpo erzielte mit dem Handelsgeschäft ihr bislang bestes Ergeb- nis. Erfolgreich war sie dabei auch bei der Vermarktung von erneuerba- ren Energien mittels langfristiger Abnahmeverträge (Power Purchase Agreement [PPA]) für Strom aus erneuerbaren Energien. Die Axpo baute

daneben ihre Stellung bei Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien weiter aus: Im Juli 2019 übernahm sie das französische Photovoltaikunternehmen Urbasolar. Die Axpo-Tochter Volkswind errichtete im abgelaufenen Geschäfts- jahr vier Windparks in Frankreich und konnte diese nach erfolgreicher Inbetriebnahme verkaufen. In der Schweiz erzeugte die Axpo im abgelaufenen Geschäftsjahr mit ihren Kraftwerken rund 25 000 Gigawattstunden Strom (rund 40% des in der Schweiz erzeugten Stroms). Daneben erhöhte die Axpo die Leis- tungsfähigkeit ihres Netzes durch weitere Spannungserhöhungen von 50 auf 110 Kilovolt. Die Axpo erhöhte den Personalbestand und weist per Ende Septem- ber 2019 4958 Vollzeitstellen aus (gegenüber 4441 im Vorjahr). Seit An- fang Mai 2020 liegt die operative Führung beim neuen CEO Christoph Brand. Er folgt auf Andrew Walo, der die Axpo Ende September 2019 verliess. Von Oktober 2019 bis Ende April 2020 übernahm Verwaltungs- ratspräsident Thomas Sieber interimistisch die operative Führung des Konzerns.

3. Jahresabschluss 2018/2019 Der Axpo-Konzern erzielte 2018/2019 ein operatives Ergebnis (EBIT) von 850 Mio. Franken bzw. 542 Mio. Franken ohne Sondereinflüsse (Vor- jahr 348 Mio. Franken bzw. 191 Mio. Franken ohne Sondereinflüsse). Das Unternehmensergebnis erhöhte sich von 131 Mio. Franken im Vor- jahr auf 865 Mio. Franken. Die Gesamtleistung (Gesamtumsatz) der Axpo 2018/2019 blieb mit 4856 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 22,4% im Vorjahr auf 28,4%. Das Eigenkapital nahm von 4979 Mio. Franken im Vorjahr auf 5900 Mio. Franken zu. Die Revisionsstelle bestätigte, dass die Axpo-Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2018/2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Sep- tember 2019 sowie von dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Re- porting Standards (IFRS) vermittelt und dem schweizerischen Gesetz ent- spricht. Die Revisionsstelle bestätigt, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstel- lung der Konzernrechnung besteht. Die Generalversammlung folgte am 17. Januar 2020 dem Antrag des Verwaltungsrates, auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Letztmals wurde für das Geschäftsjahr 2012/2013 eine Dividende aus- bezahlt.

4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der Eigentümerstrategie für die Beteiligung an der Axpo Holding strategische Ziele des Kantons mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Aktionär fest.

4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elek- trizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Kanton folgende Ziele mit seiner Beteiligung an der Axpo Holding: – Der Axpo-Konzern erneuert und erweitert seine Stromnetze bedarfs- gerecht und sorgt für einen zuverlässigen Betrieb. – Der Axpo-Konzern sorgt für einen sicheren Betrieb und einen ange- messenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Der Axpo-Konzern bietet der nationalen Netzgesellschaft (Swiss- grid) entsprechend den Möglichkeiten seines Kraftwerkportfolios und gegen marktwirtschaftliche Entschädigung Regelenergie und Regel- leistung an. Beurteilung: Der Axpo-Konzern hat seine Stromnetze und seine Kraft- werke sicher und zuverlässig betrieben. Mit dem fortlaufenden Umbau der Spannung des Hochspannungs-Verteilnetzes von 50 auf 110 Kilo- volt kann die Netzeffizienz gesteigert und die Versorgungssicherheit in der Nordostschweiz gewährleistet werden. Die Axpo will in den nächs- ten drei Jahren rund 100 Mio. Franken jährlich für die Modernisierung und Instandhaltung der Verteilnetze investieren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) beurteilte den sicherheitstechni- schen Zustand der Schweizer Kernkraftwerke (KKW) 2019 als gut. Es hat alle meldepflichtigen Vorkommnisse der tiefsten Stufe (Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) auf der internatio- nalen Ereignisskala zugeordnet. Am 6. August 2019 hatte eine Störung im Unterwerk Beznau zur Folge, dass die Leistung der KKW Beznau 1 und 2 verringert werden musste. Dabei verlief im Block 1 die Leistungs- reduktion nicht wie erwartet. Die Folge war eine Reaktorschnellabschal- tung, die normal verlief. Nach der Beurteilung des ENSI hatte dieses Er- eignis eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit. Der Swissgrid stand jederzeit ausreichend Regelenergie und Regelleistung zur Verfügung, obwohl die Teilnahme an diesbezüglichen Kooperationen mit dem Aus- land wegen des fehlenden Stromabkommens gefährdet ist.

Weiter verfolgt der Kanton mit seiner Beteiligung an der Axpo Hol- ding folgende wirtschaftliche Ziele: – Die Axpo Holding entscheidet nach marktwirtschaftlichen Grundsät- zen und strebt eine möglichst hohe Wertschöpfung an, insbesondere auch im Inland. Vorrang hat die Aufrechterhaltung der Marktfähig- keit des Unternehmens. Im mehrjährigen Durchschnitt wird eine marktübliche Dividende erwartet. Die Axpo Holding soll ihre Tätig- keiten ohne neues Kapital der Eigentümer weiterführen. Beurteilung: Die Axpo Holding erzielte nach Jahren mit erheblichen Verlusten nun schon drei Jahre in Folge wieder einen Gewinn. Bei der Verwendung des Gewinns liegt der Vorrang bei der Aufrechterhaltung der Marktfähigkeit des Unternehmens, entsprechend ist die Generalversamm- lung am 13. Januar 2020 dem Antrag des Verwaltungsrates gefolgt und verzichtete wie in den letzten Jahren auf die Ausschüttung einer Divi- dende. – Aufgrund der unsicheren Entwicklung der politischen Rahmenbedin- gungen ist die Abhängigkeit des Axpo-Konzerns von den Strommarkt- preisen zu verringern. Die bereits eingeleitete Diversifikation in Rich- tung Dienstleistungen – insbesondere in Bereichen, in denen der Kon- zern bereits heute über die entsprechenden Kompetenzen verfügt (z. B. im Handelsbereich) – ist fortzuführen. Beurteilung: Die strompreisunabhängigen Tätigkeiten im Ausland (Ent- wicklung von Windparks, Handelsdienstleistungen, massgeschneiderte Energielösungen) wurden erfolgreich betrieben und weiter ausgebaut. Dabei konnte die Marktposition beim Energiehandel und Verkauf mass- geschneiderter Energieprodukte weiter gestärkt werden. In der Schweiz entwickelte sich das strompreisunabhängige Geschäft mit der IT-Dienst- leisterin und Axpo-Tochtergesellschaft Avectris AG weiter positiv durch Gewinnung von neuen Kundinnen und Kunden und Übernahmen. – Der Axpo-Konzern pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit anderen Schweizer Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Insbesondere prüft er Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Verbund (mit den Kantonswerken und der Centralschweizerischen Kraftwerke AG [CKW]), damit Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die Axpo Holding ist gut vernetzt in der Schweizer Strom- branche. Inbesondere mit der eigenen Tochter CKW werden Synergien bereits genutzt. Neue, nennenswerte Kooperationsmöglichkeiten, insbe- sondere mit den Kantonswerken ergaben sich im laufenden Geschäfts- jahr keine.

– Bei der Beteiligung des Axpo-Konzerns an der Swissgrid handelt es sich in erster Linie um eine finanzielle Beteiligung. Eine massgebliche Ausweitung der Beteiligung ist im Sinne einer ausgewogenen Vertre- tung der Regionen im Swissgrid-Aktionariat nicht anzustreben. Beurteilung: Die Beteiligung an der Swissgrid wurde nicht weiter aus- gebaut.

4.2 Vorgaben an die Axpo Holding (Ziff. 3 der Eigentümer- strategie) Finanzielle Ziele: Der Axpo-Konzern – stellt die Kapitalmarktfähigkeit sicher und strebt langfristig mindes- tens ein A-Rating an, – erwirtschaftet eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigen- tümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – richtet im mehrjährigen Durchschnitt eine marktübliche Dividende aus, – erwirtschaftet einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Finan- zierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegangener finan- zieller Verpflichtungen, – stellt die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Verpflich- tungen sicher, – sorgt für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegen- über Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügt über ein angemessenes Eigenkapital. Beurteilung: Das Rating verschiedener Schweizer Banken für die Axpo Holding liegt wie im vorhergehenden Geschäftsjahr zwischen A– und BBB und damit über dem für die Kapitalmarktfähigkeit als minimal geltenden Rating von BBB–. Das Geschäftsjahr 2018/2019 konnte mit einem guten Unternehmensergebnis von 865 Mio. Franken (Vorjahr 131 Mio. Fran- ken) abgeschlossen werden. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 329 Mio. Franken (Vorjahr 474 Mio. Franken) und Nettoinvestitionen von 418 Mio. Franken (Vorjahr 198 Mio. Franken) resultierte ein Free Cash Flow von 273 Mio. Franken (Vorjahr 276 Mio. Franken). Die Gesamt- liquidität des Konzerns betrug Ende Geschäftsjahr 4,5 Mrd. Franken (Vor- jahr 5,0 Mrd. Franken). Die Eigenkapitalquote stieg gegenüber dem Vor- jahr um 6% auf 28,4%, und die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mrd. Franken auf 20,8 Mrd. Franken. Auf die Aus- zahlung einer Dividende wurde weiter zugunsten der Stärkung der Liqui- dität und der Kapitalmarktfähigkeit verzichtet. Fazit: Die Axpo verfügt über eine solide Bilanz mit ausreichender Li- quidität. Die finanziellen Ziele konnten trotz markanter Verbesserung gegenüber den Vorjahren nicht vollständig erreicht werden (keine Divi- dende, Rating unterhalb der Vorgabe).

Rechnungslegung: Die Konzernrechnung des Axpo-Konzerns vermittelt ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Gesetz. Beurteilung: Die Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit den angepassten IFRS erstellt und entspricht dem schweizerischen Recht. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Risikomanagement: Der Axpo-Konzern stellt ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führt ein internes Kontrollsystem. Beurteilung: Die Axpo Holding verfügt über einen seit mehreren Jah- ren bestehenden Risikomanagementprozess und führt ein internes Kon- trollsystem. Die Risiken werden halbjährlich identifiziert und nach der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie nach ihren Auswirkungen bewertet. Bei der Beurteilung der Risiken werden neben den rein finan- ziellen Risiken auch Umwelt- und Reputationsrisiken berücksichtigt. Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Per- sonal, Kommunikation, Kooperationen und Beteiligungen sowie Ge- schäftsfelder und Infrastruktur. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2018/ 2019 keine Abweichungen festgestellt.

4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt: So soll der NOK-Grün- dungsvertrag durch eine zeitgemässe Vereinbarung abgelöst werden. Mit Beschluss vom 12. Februar 2020 unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat den diesbezüglichen Antrag (Vorlage 5600).

4.4 Beteiligungcontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling bilden der jährliche Ge- schäftsbericht mit Jahresrechnung der Axpo Holding sowie den Aktionä- ren zusätzlich gegebene, vertrauliche Informationen zu den finanziellen Zielen, zum Risikomanagement und zu den strategischen und finanziel- len Risiken. Weiter findet mit der Vertretung im Verwaltungsrat gemein- sam mit den EKZ ein regelmässiger Austausch statt. Zusätzlich treffen sich die Axpo Holding und alle Aktionäre zweimal jährlich. Damit wird

sichergestellt, dass – obwohl die Aktionäre nicht mehr direkt im Verwal- tungsrat vertreten sind – weiterhin ein institutionalisierter, regelmässiger Austausch mit dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung stattfindet. Für den Kanton nimmt jeweils eine Vertretung der Finanzdirektion und der Baudirektion an diesen Treffen teil.

5. Risikobeurteilung Die Axpo Holding führt ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Ein erhebliches Risiko für den Axpo-Kon- zern als grossen Erzeuger von Strom aus Wasserkraft und Kernenergie stellen die seit einigen Jahren tiefen Grosshandelspreise dar. Nach posi- tiven Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr dürften sich im Ge- schäftsjahr 2019/2020 die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie negativ auf das Ergebnis des Axpo-Konzern auswirken. Die im Zuge der Corona-Pandemie gesunkenen Kurse an den Wertpapierbörsen wirken sich negativ auf die Wertentwicklung des Stilllegungsfonds und des Ent- sorgungsfonds der Kernanlagen aus. Tiefere Strompreise wirken sich auf- grund der Absicherungsstrategie der Axpo vor allem auf das mittelfris- tige Ergebnis aus. Weiterhin unsicher ist die Entwicklung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen (u. a. Revision StromVG be- treffend zukünftiges Marktdesign, vollständige Marktöffnung oder Strom- abkommen mit der EU). Die Axpo Holding ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Für die Verbindlichkeiten von Aktiengesellschaften haftet nach Obligationen- recht nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 620 Abs. 1 OR). Bei einem Konkurs der Axpo Holding müsste der in den Büchern des Kantons und der EKZ erfasste Wert der Beteiligung (derzeit Buchwert der Aktien von je rund 68 Mio. Franken) abgeschrieben werden. Der Kanton kann nicht zu einer zusätzlichen Kapitaleinlage verpflichtet werden.

6. Fazit Das wirtschaftliche Umfeld für die im liberalisierten Markt tätigen Stromerzeuger bleibt herausfordernd. Nach einem positiven Geschäfts- verlauf 2018/2019 ist aufgrund der Corona-Pandemie mit einem anspruchs- vollen Geschäftsjahr 2019/2020 zu rechnen. Das politische Umfeld ist weiterhin unsicher (Revision StromVG, Revision EnG, Stromabkommen mit der EU). Oberste strategische Ziele der Axpo Holding sind weiter- hin der sichere Betrieb der eigenen Kraftwerke und Netze sowie die nach- haltige Sicherung der Profitabilität, der Liquidität und der Kapitalmarkt- fähigkeit. Die bisher verfolgte Strategie der Axpo Holding entspricht den

strategischen Zielen des Kantons. Die Massnahmen des Kantons sind be- reits bzw. werden umgesetzt. Mit Beschluss vom 12. Februar 2020 bean- tragte der Regierungsrat dem Kantonsrat die Ablösung des NOK-Grün- dungsvertrags durch eine zeitgemässe Vereinbarung (Vorlage 5600). Zu- sätzliche Massnahmen des Kantons sind keine angezeigt.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Vom Bericht 2020 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigen- tümerstrategie für die Axpo Holding AG wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Verwaltungsrat der Axpo Holding AG sowie an die Finanz- direktion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli