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Decisione

RRB Nr. 964/2013

Anfrage Res Marti, Zürich, betreffend Ausbildungsengpässe "Deutsch als Zweitsprache", Beantwortung

3 settembre 2013Tedesco5 min

Source zh.ch

Anfrage Res Marti, Zürich, betreffend Ausbildungsengpässe "Deutsch als Zweitsprache", Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 189/2013

Sitzung vom 3. September 2013

964. Anfrage (Ausbildungsengpässe «Deutsch als Zweitsprache») Kantonsrat Res Marti, Zürich, hat am 17. Juni 2013 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss § 29 der Verordnung über die sonderpädagogischen Mass- nahmen müssen Lehrpersonen für den Aufnahmeunterricht einen Lehr- gang «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) absolviert haben. Diese Be- stimmung wird heute in vielen Fällen nicht eingehalten. Ausserdem werden Ressourcen eingesetzt, um integrativ im Team- teaching oder separativ Kinder mit Migrationshintergrund in «Deutsch als Zweitsprache» zu unterstützen – auch hier oftmals von Lehrperso- nen ohne entsprechende Spezial-Ausbildung. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass DaZ von dazu qualifizier- ten Lehrpersonen unterrichtet werden soll, gerade damit für die soge- nannten «Risikoschülerinnen und -schüler», die in der Pisa-Studie schlecht abgeschnitten hatten, möglichst viel aus diesen Lektionen herausholen zu können?

2. Wie viele Lehrpersonen unterrichten heute DaZ, ohne über die ent- sprechende Ausbildung zu verfügen? Wie hoch ist der Anteil der DaZ- Lehrpersonen, welche nicht über die entsprechende Ausbildung ver- fügen? Wie sieht die Prognose bzw. der Bedarf an DaZ-Lehrpersonen für die Zukunft aus?

3. Wie viele Personen absolvieren jährlich die DaZ-Ausbildung an der Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH)?

4. Trifft es zu, dass von der PHZH interessierte Lehrpersonen aus Ka- pazitätsgründen von der DaZ-Ausbildung ausgeschlossen werden mussten? Wie viele interessierte Personen mussten von der Ausbildung ausgeschlossen werden?

5. Welche Massnahmen wurden oder werden ergriffen, um die bestehen- den Engpässe in der Ausbildung von DaZ-Lehrpersonen zu beheben? Wäre es möglich, einen halbjährlichen Kurs anzubieten bzw. zwei Studiengänge anzubieten?

6. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um die Quali- tät des DaZ-Unterrichtes zu gewährleisten bzw. auszubauen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Res Marti, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Der Unterricht in «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) ist eine indivi- duelle Unterstützung auf allen Stufen der Volksschule für Kinder, die noch unzureichend Deutsch sprechen. Die Kinder sollen in diesem Un- terricht so gefördert werden, dass sie sprachlich in der Lage sind, am Unterricht in der Regelklasse vollumfänglich teilzuhaben und erfolg- reich zu lernen. Zu Frage 1: Gemäss § 29 der Verordnung über die sonderpädagogischen Mass- nahmen vom 11. Juli 2007 (VSM; LS 412.103) benötigen Lehrpersonen, die DaZ im Aufnahmeunterricht oder an Aufnahmeklassen unterrich- ten, ein Lehrdiplom als Regelklassenlehrperson sowie den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs in DaZ als Zusatzausbildung. Zu Frage 2: Die Zahl der DaZ-Lehrpersonen, die kommunal angestellt sind, wird durch den Kanton nicht erhoben. Der Bildungsdirektion liegen nur Schät- zungen vor. Danach verfügen rund 900 Lehrpersonen über die verlangte zertifizierte Ausbildung (CAS) in DaZ oder eine als gleichwertig aner- kannte Qualifikation. Rund 300 bis 400 Lehrpersonen verfügen noch nicht über eine Zusatzausbildung. Zurzeit erhalten rund 18 000 Schülerinnen und Schüler DaZ-Unter- richt. Bei einem Wochenpensum von zehn Lektionen werden dafür rund 1000 DaZ-Lehrpersonen benötigt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Bedarf in nächster Zeit bestehen bleibt oder infolge der steigenden Schülerzahlen noch zunimmt. Die Zahl der DaZ-Lehrpersonen hängt auch wesentlich davon ab, wie gross die Unterrichtspensen dieser Lehr- personen sind. Es ist deshalb anzustreben, dass die kleinen Pensen ver- grössert werden können. Bei einer jährlichen Fluktuationsrate der DaZ- Lehrpersonen von 10% ergibt sich für die Zusatzausbildung ein Bedarf von jährlich rund 100 Plätzen. Zu Frage 3: Gemäss einer Vereinbarung des Kantons mit der Pädagogischen Hoch- schule Zürich (PHZH) werden 2011 bis 2014 zehn Lehrgänge CAS DaZ mit je 30 Teilnehmenden angeboten. Pro Jahr werden in der Regel je- weils drei Lehrgänge gestaffelt ausgeschrieben und begonnen. Die Lehr- gänge richten sich an Lehrpersonen, die schon DaZ unterrichten oder von einer Gemeinde dafür vorgesehen sind. Sie sind berufsbegleitend angelegt, umfassen rund 300 Lernstunden (Präsenzzeit und Selbststu-

dium) und laufen jeweils über anderthalb Jahre. Damit können sich jähr- lich 90 DaZ-Lehrpersonen an der PHZH qualifizieren. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Lehrpersonen, die einen gleichwertigen Lehr- gang an einer andern Pädagogischen Hochschule absolvieren. Zu Frage 4: Lehrpersonen, die sich für einen Lehrgang CAS DaZ an der PHZH anmelden und die gestellten Bedingungen erfüllen, werden in der Reihen- folge ihrer Anmeldungen aufgenommen. Zurzeit übersteigt die Nachfrage das Angebot. Überzählige Anmeldungen kommen auf eine Warteliste und werden bei der Durchführung eines nächsten Lehrgangs berück- sichtigt, bevor die öffentliche Ausschreibung erfolgt. Gegenwärtig be- finden sich 52 Personen auf dieser Warteliste. Zu Frage 5: Die Durchführung der Lehrgänge CAS DaZ an der PHZH (vgl. die Beantwortung der Frage 3) wird die Zahl der DaZ-Lehrpersonen, die nicht über eine erforderliche Zusatzausbildung verfügen, verringern. Der Kanton unterstützt diese obligatorische Zusatzausbildung, indem er die Hälfte der Kosten trägt. Die andere Hälfte übernehmen in der Regel die Gemeinden, in denen die teilnehmenden DaZ-Lehrpersonen ange- stellt sind. Zu Frage 6: Die Bildungsdirektion hat 2012 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Fragen rund um den DaZ-Unterricht zu klären. Darin mitgewirkt haben Vertretungen der Gemeinden, der Schulpraxis und der PHZH. Die Vor- schläge der Arbeitsgruppe betreffen die Zuteilungskriterien für den DaZ- Unterricht, Verbesserungen im DaZ-Anfangsunterricht für neu zugewan- derte Kinder ohne Deutschkenntnisse, zusätzliche Angebote in der Aus- und Weiterbildung, eine Überprüfung des Lehrmittelangebots für den DaZ-Unterricht sowie eine bessere Information der Gemeinden, der Schulleitungen und der Lehrpersonen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe werden gegenwärtig geprüft. Zusätzlich wird im Rahmen des laufenden Schulversuchs «Fokus Starke Lernbeziehungen» erprobt, ob eine wirk- same Sprachförderung im Sinne des DaZ-Unterrichts auch im Regel- klassenunterricht möglich ist.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi