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RRB Nr. 97/2015

Schweizerische Konferenz der BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, Kostenbeitrag

4 febbraio 2015Tedesco2 min

Source zh.ch

Schweizerische Konferenz der BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, Kostenbeitrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Februar 2015

97. Schweizerische Konferenz der BVG- und Stiftungs-

Erwägungen

aufsichtsbehörden, Kostenbeitrag Die Konferenz der regionalen und kantonalen BVG- und Stiftungsauf- sichtsbehörden wurde 1970 als Verein gegründet und umfasst die BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden sämtlicher 26 Kantone. Zweck ist die schweizweite Abstimmung der Aufsichtstätigkeit. Die jährliche General- versammlung findet – nach 1997 – am 25./26. Juni 2015 wiederum im Kan- ton Zürich statt. Mit Eingabe vom 8. Januar 2015 ersucht Roger Tischhauser, Direktor der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), um finan- zielle Unterstützung der Konferenz. Bei dieser gesamtschweizerischen Zusammenkunft mit rund 100 Teilnehmenden übernimmt der gastge- bende Kanton traditionellerweise die Kosten für das abendliche Rahmen- programm am ersten Tag. Dieses findet in Rheinau und im Schloss Lau- fen am Rheinfall statt. Gemäss ständiger Praxis für die Gewährung von Kongressbeiträgen kann dem Gesuch entsprochen werden. Es soll je- doch anstelle der Kostenübernahme des Gesamtprogrammes von rund Fr. 15 000 ein Beitrag von Fr. 12 000 ausgerichtet werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich wird für die Organisation der Generalversammlung der regionalen und kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, die am 25./26. Juni 2015 in Win- terthur stattfindet, ein Beitrag von Fr. 12 000 gewährt.

II. Der Beitrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungs- rat und Staatskanzlei, Konto Beiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.

III. Mitteilung an Roger Tischhauser, BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich, Neumühlequai 10, 8090 Zürich, die Direktion der Justiz und des Innern sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi