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Decisione

RRB Nr. 970/2024

Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2024, Ergebnisse, Publikation

25 settembre 2024Tedesco1 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2024, Ergebnisse, Publikation

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024

970. Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2024;

Erwägungen

Ergebnisse, Publikation Am 22. September 2024 fand die kantonale Volksabstimmung über fol- gende Vorlage statt: Bildungsgesetz (Änderung vom 26. Februar 2024; Stipendien für vor- läufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer) (ABl 2024-03-01) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 22. Septem- ber 2024 werden gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2024- 09-27).

II. Gegen diese Volksabstimmung kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schrift- lich Einsprache erhoben werden.

III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli