RRB Nr. 972/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Richterswil, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
8 settembre 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. September 2021
972. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Richterswil)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Richterswil haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 zwei Teilrevisionen der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Richterswil beschlos- sen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Einführung der kantonalen Ombudsperson in der Gemeinde (Teilrevision 1), sowie die Einführung der Leitung Bildung in der Gemeinde und die Verringe- rung der Anzahl Mitglieder der Schulpflege (Teilrevision 2).
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Richters- wil am 13. Juni 2021 beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Richterswil, Gemeindeverwaltung, Seestrasse 19, 8805 Richterswil, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, die kantonale Ombudsstelle, Forchstrasse 59, 8032 Zürich (Postfach, 8090 Zürich), sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli