Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 974/2021

Gemeindewesen, Schulgemeinde Hinwil, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

8 settembre 2021Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. September 2021

974. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Hinwil)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Hinwil haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 die Totalrevision der Gemeinde- ordnung der Schulgemeinde Hinwil beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassun- gen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Schulgemeinde Hinwil aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Schulgemeinde Hinwil am 13. Juni 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Schulpflege Hinwil, Dürntnerstrasse 10, 8340 Hin- wil, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, so- wie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli