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Decisione

RRB Nr. 978/2025

Volksabstimmung vom 30. November 2025, Abstimmungszeitung, Genehmigung

24 settembre 2025Tedesco2 min

Source zh.ch

Volksabstimmung vom 30. November 2025, Abstimmungszeitung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. September 2025

978. Kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2025, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 739/2025 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf Sonntag, 30. November 2025, angeordnet:

Erwägungen

1. Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) (Änderung vom 7. April 2025; Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag) (ABl 2025-04-11)

2. A. Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» (ABl 2024-02-23) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 12. Mai 2025 (ABl 2025-06-06)

3. A. Kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» (ABl 2022-09-09) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 30. Juni 2025 (ABl 2025-07-04)

4. Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 31. März 2025; Umsetzung der «Mobilitätsinitiative») (ABl 2025-04-17) Die Staatskanzlei hat mit den vom Regierungsrat beschlossenen Be- leuchtenden Berichten (RRB Nrn. 893/2025, 831/2025, 835/2025 und 836/2025) die Abstimmungszeitung zusammengestellt. Zur Vorlage 1 wurde die von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minder- heitsmeinung hinzugefügt. Zur Vorlage 2 wurden die Stellungnahme des Initiativkomitees (2 A) sowie die von der Geschäftsleitung des Kantons- rates verfasste Minderheitsmeinung (2 B) hinzugefügt. Zur Vorlage 3 wurden die Stellungnahme des Initiativkomitees (3 A) sowie die von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsmeinung (3 B) hinzugefügt. Zur Vorlage 4 wurden die von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsmeinung und die Stellungnahme der Gemeindereferendumsträger hinzugefügt. Die zur Abstimmung gelangenden Rechtsänderungen sind in der Ab- stimmungszeitung enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2025 wird genehmigt.

II. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Abstimmungszeitung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direk- tion der Justiz und des Innern, die Volkswirtschaftsdirektion, die Ge- sundheitsdirektion und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli