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Decisione

RRB Nr. 98/2012

Strassen, Winterthur, Lindstrasse kant. S-5, Projektgenehmigung

1 febbraio 2012Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2012

98. Strassen (Winterthur, Lindstrasse kant. S-5)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 11. Januar 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erneuerung der Lindstrasse, Brücke über die SBB, auf Gebiet der Stadt Winterthur (Objekt Nr. 11 331), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, die Brücke über die SBB-Gleise bei der Lind- strasse zu erneuern und die Mittelabstützung gegen Stützenanprall durch Schienenfahrzeuge zu verstärken. Eine Zustandsuntersuchung hat gezeigt, dass die Brücke nicht mehr der betrieblichen Sicherheit ent- spricht. Die Brücke weist grundsätzlich einen guten Zustand auf, jedoch zeigte eine statische Überprüfung, dass im Fall einer Zugsentgleisung die Mittelabstützung einem Anprall nicht standhalten könnte. Zudem entspricht die Absturzsicherung für die motorisierten Fahrzeuge nicht mehr den geltenden Normen. Auf der Brücke sollen schadhafte Fahrbahn- und Gehwegbeläge ein- schliesslich der Betonplatte bei der Bushaltestelle abgebrochen und neu erstellt werden. Auch bei lokalen Schadstellen wird der Beton ab- getragen. Weiter werden die Fahrbahn- und Gehwegbeläge aufgeraut. Die Konsolköpfe werden aufbetoniert, die Fahrbahnübergänge ange- passt und die Fahrbahn- und Gehwegflächen versiegelt. Der Fahrbahn- rand wird mit hoher Kante erstellt, Gussasphalt in die Fahrbahn- und Gehwegflächen und eine neue Betonplatte bei der Bushaltestelle einge- baut. Das Geländer wird demontiert, gereinigt und neu montiert. Unter der Brücke werden die Zwischenräume bei der Pfeilergruppe der Mit- telabstützung ausbetoniert, die Widerlagerwände gegen eindringendes Wasser behandelt und ein Graffitischutz angebracht. Der Baubeginn ist für Ende Februar 2012 vorgesehen und die Bauar- beiten dauern bis etwa September 2012. Mit Begehrensäusserung vom 25. Februar 2011 hat das Amt für Ver- kehr dem Vorhaben zugestimmt. Das Projekt hat keine Veränderung der Leistungsfähigkeit auf der Lindstrasse zur Folge, weil der bestehen- de Querschnitt der Lindstrasse unverändert bleibt.

Die Stadt Winterthur hat auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet, da mit dem Projekt die Oberfläche nicht verändert wird. Das Vorhaben wurde mit Stadtratsbeschluss vom 15. August 2011 festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Lindstrasse betragen Fr. 1 730 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 246 000, diejenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf voraus- sichtlich rund Fr. 484 000. Davon betragen die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr rund Fr. 155 000 bei der Baupauschale. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführ- te Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Winterthur der Abrech- nung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Erneuerung und den Anprallschutz der Lindstrasse, Brücke über die SBB, in der Stadt Win- terthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Post- fach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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