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Decisione

RRB Nr. 990/2012

Regionaler Richtplan Glattal, Teilrichtplan Verkehr, Änderung

26 settembre 2012Tedesco10 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. September 2012

990. Regionaler Richtplan Glattal (Änderung Verkehrsplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat hat den regionalen Richtplan Glattal 1998 neu fest- gesetzt (RRB Nr. 2256/1998). Mit RRB Nr. 1166/2007 wurde der regio- nale Richtplan letztmals geändert. Mit Schreiben vom 11. September 2009 ersucht die Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG) darum, den re- gionalen Verkehrsplan gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2009 den geänderten Verhältnissen anzupassen.

B. Beantragte Änderungen Der Beschluss der ZPG umfasst die folgenden Änderungen: Werkhof – Der geplante Werkhof des kantonalen Tiefbauamtes beim Autobahn- anschluss Volketswil wird nicht mehr benötigt. Das Areal wurde ver- kauft. Die Festlegung wird deshalb entfernt. Tramlinien – Im Verkehrsplan sind im Raum Schwamendingen, Dübendorf und Wallisellen Trasseesicherungen für verschiedene mögliche Tramlinien eingetragen. Diese Festlegungen erfolgten, bevor der Systementscheid über die Glattalbahn getroffen wurde. Im kantonalen Verkehrsplan von 2007 sind die Trassees für die Glattalbahn, die Ringbahn Hard- wald und eine Tramverlängerung Schwamendingen/Altried–Dietli- kon festgesetzt. Die Festlegungen überlagern teilweise die geplanten Tramlinien gemäss regionalem Verkehrsplan. Neben den im kanto- nalen Verkehrsplan festgesetzten schienengebundenen öffentlichen Verkehrsmitteln sind gestützt auf das regionale Gesamtverkehrs- konzept Glattal keine weiteren Trassees für Tramlinien im Raum Schwamendingen/Altried–Wallisellen–Dübendorf mehr zu sichern. Die bisher im regionalen Verkehrsplan festgesetzten Tramlinien Schwamendingen/Altried–Bahnhof Wallisellen (beide Varianten) und Schwamendingen/Altried–Überlandstrasse–Bahnhof Dübendorf wer- den deshalb aus dem regionalen Verkehrsplan entfernt. Das Ka- pitel 4.3.3 «Tramlinien» sowie der Anhang 7.3 «Mögliche Führungen von Tramlinien» werden aus dem Richtplantext entfernt. Die Kapitel «Buslinien» und «Schifffahrtslinien» erhalten neu die Nummern 4.3.3 bzw. 4.3.4.

Anschlussgleise – Im regionalen Verkehrsplan sind verschiedene Anschlussgleise ein- getragen. Im Raum Wallisellen entsprechen die tatsächlichen Ver- hältnisse nicht mehr den regionalen Festlegungen. Das Anschluss- gleis in das Richti-Areal wurde im Zuge der Neuüberbauung des Areals abgebrochen. Das Anschlussgleis Bahnhof Wallisellen–Areale Reishauer/Fietz+Leuthold wurde im Bereich der Industriestrasse ab- gebrochen. Das Anschlussgleis Industriegebiet Herti-Birgi ist mit dem Bau der Glattalbahn abgebrochen worden. Auf der Höhe der Weststrasse ist ein neuer Anschluss an das Bahnnetz vorgesehen. Die bisher geplante Verlängerung des Anschlussgleises zur geplanten Ölumschlaganlage für das Heizkraftwerk Aubrugg wurde ausgeführt. Das Anschlussgleis wird gemäss heutigem Bestand als bestehend dargestellt. Park+Ride-Anlagen, Bike+Ride-Anlagen – Im bisher gültigen regionalen Verkehrsplan sind die Park+Ride-An- lagen (P+R-Anlagen) von regionaler Bedeutung genannt. Neben den Bike+Rail-Abstellplätzen sind in einer Tabelle die Zahl der Abstell- plätze der P+R-Anlagen sowie die jeweiligen Ausbauziele aufge- führt. Die Tabelle hat lediglich hinweisenden Charakter. Mit dem Massnahmenplan Lufthygiene 1996 hat sich der Kanton verpflichtet, mit einem neuen P+R-Konzept aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen den Bedürfnissen von Kundinnen und Kunden in schlecht erschlosse- nen Gebieten Rechnung getragen werden kann. Im Zeitpunkt der Festsetzung des regionalen Richtplans im Jahr 1998 lag dieses Kon- zept noch nicht vor. Deshalb ist im bisher gültigen Text zum Richt- plan festgehalten, dass die in der Tabelle aufgeführten P+R-Anlagen nur hinweisend erwähnt sind und deren Festsetzung erst erfolgen könne, wenn das neue Konzept vorläge. 2000 hat der Regierungsrat ein Konzept betreffend die Finanzierung der regionalen Parkierungs- anlagen mit Beschluss Nr. 134/2000 genehmigt. Die ZPG hat den Richtplantext mit dem Hinweis auf das vom Regierungsrat 2000 ge- nehmigte Konzept ergänzt. Die ZPG hat ausserdem 2008 bei den Verbandsgemeinden eine Um- frage durchgeführt und mit ergänzenden Abklärungen bei einzelnen Gemeinden die in der Tabelle zu den P+R-Anlagen aufgeführten Zahlen zum Bestand und zu den Ausbauzielen überprüft und aktua- lisiert. – Bei den Bahnhöfen Dübendorf und Schwerzenbach ist eine Erhö- hung der Anzahl Parkplätze der bestehenden P+R-Anlagen vorge- sehen. Im Raum Stettbach ist gemäss Beschluss der ZPG eine neue

P+R-Anlage mit 240 Parkplätzen geplant. Die Anlage soll südlich der Umsteigeplattform Stettbach zu stehen kommen und eine beste- hende Anlage mit 95 Parkplätzen in der Zentrumszone Z4 Hochbord ersetzen.

C. Anhörung und öffentliche Auflage nach § 7 PBG Die öffentliche Auflage und Anhörung der Revisionsvorlage fand vom 3. Oktober 2008 bis 1. Dezember 2008 statt. Die Einwendungen aus der öffentlichen Auflage und die Stellungnahmen der Verbandsgemeinden und Nachbarregionen aus der Anhörung sind im Bericht zu den Ein- wendungen und Stellungnahmen aufgeführt. Zu den verschiedenen Anträgen wird darin Stellung genommen. Gegen den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2009 wurde beim Bezirksrat kein Rekurs eingereicht. Die 60-tägige Referen- dumsfrist ist am 8. September 2009 unbenutzt abgelaufen.

D. Beurteilung der beantragten Änderungen Der Beschluss der ZPG gibt zu folgenden Bemerkungen Anlass: Park+Ride-Anlagen Mit der Neufestsetzung des Massnahmenplans Luftreinhaltung 2008 (RRB Nr. 1979/2009) wurde festgestellt, dass das heute vorliegende An- gebot an Park&Ride-Anlagen in den meisten schlecht erschlossenen Gebieten den Zugang mit dem Auto zur Bahn erlaubt. Erweiterungen dieses Angebots können vom Kanton nicht mehr unterstützt werden. Ein weitergehendes Konzept erübrigt sich somit (Massnahmenplan Luftreinhaltung, Neufestsetzung, Anhang 2, Erfolgskontrolle zum Mass- nahmenplan 1996, Ergänzung 2002 und 2004). Das Konzept des Regie- rungsrates aus dem Jahr 2000, das von der ZPG zur Begründung der Ausbauten der Park&Ride-Anlagen in der Region beigezogen wird, ist mit der Neufestsetzung des Massnahmenplans Luftreinhaltung 2008 hinfällig geworden. Dieses Konzept war zudem nicht auf gut erschlos- sene Regionen wie das Glattal ausgerichtet, sondern auf die peripher gelegenen Gebiete des Kantons. Der Standort der neuen P+R-Anlage in Stettbach befindet sich zu- dem im Landwirtschaftsgebiet. Im regionalen Teilrichtplan Siedlung und Landschaft ist das Gebiet mit der Festlegung «ökologische Vernet- zung» belegt. Der Standort Stettbach ist einer der am besten durch den öffent- lichen Verkehr erschlossenen Standorte im Kanton. Er liegt mitten im Agglomerationsgürtel.

Ein Ersatz des bisherigen Standorts der P+R-Anlage einschliesslich der Erweiterung von 95 auf 240 Parkplätze war in den Planungen zur Umsteigeplattform Stettbach im Rahmen der Arbeiten zur Glattalbahn nicht vorgesehen und ist auch nicht anzustreben. Die Glattalbahn und das Busangebot erfüllen in diesem dichten Siedlungsgebiet die Funk- tion als Mittel- und Feinverteiler und als Zubringer zur S-Bahn. Ein Ausbau der P+R-Anlage würde dieses Angebot stark konkurrenzieren. Im Rahmen der Anhörungen der nach- und nebengeordneten Pla- nungsträger zur Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans 2010 und 2011 hat sich die Stadt Dübendorf zudem gegen die für die Erstel- lung einer P+R-Anlage nötige Erweiterung des Siedlungsgebiets im Raum Stettbach gewendet. In Anbetracht der unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Interessen im Raum Stettbach ist es deshalb im heu- tigen Zeitpunkt nicht angezeigt, die von der ZPG beantragte P+R-An- lage Stettbach festzusetzen. Vielmehr erscheint es sinnvoll, im Rahmen einer grenzüberschreitenden Gebietsbetrachtung diese Interessen auf- einander abzustimmen. Die von der ZPG beantragte geplante P+R-An- lage Stettbach ist deshalb von der Festsetzung auszunehmen. Die Ausbauziele für die P+R-Anlagen bei den Bahnhöfen Düben- dorf und Schwerzenbach sind ebenfalls von der Festsetzung auszuneh- men, da im Beschluss der ZPG eine entsprechende Begründung fehlt. Anschlussgleise Das im Beschluss der ZPG als bestehend aufgeführte Anschlussgleis für das Heizkraftwerk Aubrugg in Wallisellen ist mit dem Bau der Glattal- bahn aufgehoben worden und ist deshalb aus der Liste der bestehenden Anschlussgleise zu entfernen. Den übrigen beantragten Änderungen bezüglich Tramlinien, Werk- hof und Anschlussgleisen steht nichts entgegen.

E. Anhörung der ZPG Mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 hat die Baudirektion die ZPG im Sinne einer Anhörung um Stellungnahme zu dem beabsichtigten Antrag an den Regierungsrat zur Ergänzung des regionalen Richtplans ersucht. Die ZPG hat ihrerseits die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Schwerzenbach um Stellungnahme ersucht. Sowohl der Stadtrat Düben- dorf als auch der Gemeinderat Schwerzenbach halten in ihren Stellung- nahmen vom 19. Januar 2012 bzw. vom 10. Februar 2012 an den Fest- legungen gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung der ZPG fest. Der Stadtrat Dübendorf verweist darauf, dass die bestehende P+R-An- lage in Stettbach ein Provisorium auf einem Baugrundstück sei, das

nach dem Abschluss der Quartierplanung überbaut werden soll. Ein Ersatz dafür müsse mit dem Richtplaneintrag sichergestellt werden. Auch am Bahnhof Dübendorf müsse im Sinne einer vorsorglichen Pla- nung eine massvolle Erweiterung der Parkplatzzahl möglich sein, um auf eine verstärkte Nachfrage reagieren zu können. Solange die Weiter- führung der Glattalbahn via Bahnhof Dübendorf zum Flugplatz Düben- dorf und weiter bis nach Dietlikon nicht gesichert sei, könne die Zu- bringerfunktion zur S-Bahn durch das Busangebot allein nicht erfüllt werden, weshalb ergänzend dazu ein ausreichendes P+R-Angebot am Bahnhof Dübendorf notwendig sei. Der Gemeinderat Schwerzenbach begründet das Festhalten am Be- schluss der ZPG damit, dass im Sinne einer vorausschauenden Planung eine massvolle Erweiterung der Anzahl an Parkplätzen möglich sein müsse. Im Einzugsbereich des Bahnhofs würden gegenwärtig verschie- dene Wohnungen entstehen. Weitere Projekte seien geplant. Der Ge- meinderat Schwerzenbach lehnt es deshalb entschieden ab, dass ein späterer Ausbau des P+R-Parkplatzes nicht möglich sein soll, und bean- tragt, die Parkplatzzahl gemäss Beschluss der ZPG festzusetzen. Die Geschäftsleitung der ZPG verweist in ihrem Schreiben vom 15. Februar 2012 auf die 2008 durchgeführten Umfragen und ergänzen- den Abklärungen bei den Verbandsgemeinden und schliesst sich den Stellungnahmen der Gemeinden Dübendorf und Schwerzenbach an.

F. Festsetzung Aus den Vernehmlassungen der beiden Gemeinden und der ZPG sind keine neuen Argumente ersichtlich, die zu einer neuen Beurteilung in Bezug auf die strittigen Festlegungen der P+R-Anlagen führen. Ins- besondere sind keine Gründe ersichtlich, weshalb die Anlagen mit den Zielen des Kantons in Bezug auf die Ansiedlung von neuen P+R-An- lagen bzw. bezüglich der Vergrösserung von bestehenden Anlagen in Übereinstimmung stehen sollen. Der regionale Richtplan Glattal, Teilrichtplan Verkehr, ist deshalb gemäss Beschluss der ZPG vom 24. Juni 2009, aber ohne die geplante P+R-Anlage in Dübendorf/Stettbach und ohne die Ausbauziele für die P+R-Anlagen beim Bahnhof Dübendorf und beim Bahnhof Schwer- zenbach festzusetzen. Das Anschlussgleis Heizkraftwerk Aubrugg in Wallisellen ist aus der Liste der bestehenden Anschlussgleise zu ent- fernen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der regionale Richtplan Glattal, Teilrichtplan Verkehr wird wie folgt geändert: – Entfernung des geplanten Werkhofes des kantonalen Tiefbauamts beim Autobahnanschluss Volketswil; – Entfernung der geplanten Tramlinien Schwamendingen/Altried–Bahn- hof Dübendorf und Schwamendingen/Altried–Bahnhof Wallisellen mit dem entsprechenden Kapitel im Text zum regionalen Richtplan; – Entfernung von bestehenden Anschlussgleisen im Raum Wallisellen, die nicht mehr benötigt und deshalb abgebrochen worden sind; – Festlegung der bestehenden P+R-Anlagen in Bassersdorf, Dietlikon, Dübendorf (Bahnhof und Stettbach), Kloten, Opfikon, Glattbrugg, Rümlang, Schwerzenbach, Wallisellen, ohne die Ausbauziele für die Bahnhöfe Dübendorf und Schwerzenbach; – Festlegung der Veloabstellplätze (bestehend und Ausbauziel) in Bas- sersdorf, Dietlikon, Dübendorf (Bahnhof und Stettbach), Kloten, Opfikon, Glattbrugg, Rümlang, Schwerzenbach, Wallisellen.

II. Der regionale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regions- gemeinden der ZPG und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwick- lung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.

III. Dispositiv I und II sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.

IV. Mitteilung unter Beilage von je einem Exemplar der Vorlage der Teilrevision Verkehrsplan (geänderter Richtplantext, geänderte Richt- plankarte und Erläuterungsbericht) an: – die Zürcher Planungsgruppe Glattal ZPG, Sekretariat, Neuhofstrasse 30, Postfach, 8600 Dübendorf, – die Gemeinde- und Stadträte der Gemeinden bzw. Städte – Bassersdorf, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf, – Dietlikon, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, – Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf , – Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, – Greifensee, Im Städtli 3, Postfach 68, 8606 Greifensee, – Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, – Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, – Nürensdorf, Kanzleistrasse 2, Postfach, 8309 Nürensdorf,

– Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg, – Rümlang, Glattalstrasse 201, Postfach, 8153 Rümlang, – Schwerzenbach, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, – Volketswil, Zentralstrasse 5, 8604 Volketswil, – Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8403 Wallisellen, – Wangen-Brüttisellen, 8306 Brüttisellen, – das Baurekursgericht, – das Verwaltungsgericht, – die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi