RRB Nr. 990/2019
Universität Zürich Irchel, Zwischennutzung als Provisorium für die Kantonsschulen, Auftrag
30 ottobre 2019Tedesco8 min
Source zh.ch
Universität Zürich Irchel, Zwischennutzung als Provisorium für die Kantonsschulen, Auftrag
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Oktober 2019
990. Universität Zürich-Irchel (Zwischennutzung als Provisorium für die Kantonsschulen; Auftrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage
1.1 Situation Universität Zürich-Irchel, erste Bauetappe Das Institut für Chemie der Universität Zürich wird von der ersten Bau- etappe im Irchel in die fünfte Etappe, die sich im Bau befindet, verlegt. Der schrittweise Umzug des Instituts ist für 2021 vorgesehen. Anschlies- send würde ein grosser Teil der ersten Bauetappe, die zwingend instand gesetzt werden muss, für drei Jahre leer stehen. Es stünden rund 31 000 m² Geschossfläche in den Gebäuden Y32, Y33, Y34 und Y12 zur Verfügung. Aufgrund der anstehenden Vorhaben der Universität und der fehlenden Flächen in anderen Bereichen ist zu vermeiden, dass es zu einem Leer- stand kommt.
1.2 Situation der Kantonsschule Zürich Nord Die Gesamtinstandsetzung der 1975 erstellten Kantonsschule Zürich Nord, mit einer Hauptnutzfläche von rund 16 400 m², ist dringend erforder- lich. Verschiedene Bauteile und Installationen sind schadhaft und können nur mit grossem Aufwand funktionstüchtig gehalten werden. Die Ge- bäudehülle und der Ausbau haben das Ende ihrer Lebensdauer grössten- teils erreicht. Auch gesetzliche und räumliche Anforderungen der Schule werden nur noch teilweise erfüllt. Mit Beschluss Nr. 921/2017 hat der Re- gierungsrat eine gebundene Ausgabe für die Projektierung der Gesamt- instandsetzung der Kantonsschule Zürich Nord bewilligt. Diese umfasst die Erneuerung der Gebäudehülle (Dach und Fassade), der Gebäudetech- nik, die energetischen Verbesserungen (Minergie), die Ertüchtigung des Brandschutzes und der Erdbebensicherheit, die Umsetzung der Behin- dertengerechtigkeit sowie Nutzungsverbesserungen. Die Kantonsschule ist ein Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung, was die Komplexität der Instandsetzung erhöht. Die neuste Planung zeigt auf, dass die umfassende Instandsetzung zeit- lich und kostenmässig nur in einem vertretbaren Rahmen umgesetzt wer- den kann, wenn die rund 2300 Schülerinnen und Schüler sowie die Mit- arbeitenden der Schule in ein Provisorium verlegt werden.
1.3 Situation der Kantonsschulen Rämibühl Die Gesamtinstandsetzung der 1970 erstellten Kantonsschulen Rämi- bühl (Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium, Realgymna- sium und Literargymnasium) mit einer Hauptnutzfläche von rund 19 750 m² ist ebenfalls dringend erforderlich. Zu diesem Zweck hat die Bildungs- direktion im November 2018 erste Vorstudien in Auftrag gegeben. Die Gesamtinstandsetzung umfasst die Erneuerung der Gebäudehülle (Dach und Fassade), der Gebäudetechnik, energetische Verbesserungen (Miner- gie), die Ertüchtigung des Brandschutzes und der Erdbebensicherheit sowie Nutzungsverbesserungen. Bei den Gebäuden handelt es sich um Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung. Die Gesamtinstandsetzung der Kantonsschulen Rämibühl steht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Auslagerung des Literar- gymnasiums in das Bildungszentrum für Erwachsene in Riesbach (vgl. die Ausführungen in RRB Nr. 910/2019). Diese Verlagerung kann erst er- folgen, wenn das Polizei- und Justizzentrum fertiggestellt ist und die Mili- tärkaserne für den Einzug des Bildungszentrums für Erwachsene in- stand gesetzt und umgebaut wurde. Die Planung zeigt auch hier auf, dass die Instandsetzung zeitlich und kostenmässig nur in einem vertretbaren Rahmen umgesetzt werden kann, wenn die rund 1950 Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeitenden der Schule in ein Provisorium verlegt werden.
1.4 Situation der Kantonsschulen Freudenberg und Enge Eine weitgehende Instandsetzung der 1959 erstellten Kantonsschulen Freudenberg und Enge mit einer Hauptnutzfläche von rund 13 250 m² ist auch zwingend. Diese umfasst die Erneuerung der Fenster, der Gebäude- technik, energetische Verbesserungen (Minergie) und vor allem die Behe- bung sicherheitsrelevanter Mängel im Bereich Brandschutz/Entfluchtung. Auch bei diesen Gebäuden handelt es sich um Schutzobjekte von kanto- naler Bedeutung. Die Planung zeigt auch hier auf, dass die Instandsetzung zeitlich und kostenmässig nur in einem vertretbaren Rahmen umgesetzt werden kann, wenn die rund 2140 Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeitenden der Schule in ein Provisorium verlegt werden.
1.5 Provisorien bei den Kantonsschulen Das Hochbauamt hat für das Provisorium für die Gesamtsanierung der Kantonsschule Zürich Nord einen Variantenvergleich durchgeführt und dabei den Neubau eines Provisoriums auf dem Areal der Kantons- schule Zürich Nord, die Miete von Flächen im Glattpark Opfikon und die Zwischennutzung in der ersten Bauetappe der Universität Zürich-Irchel
miteinander verglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Instandsetzung bei laufendem Schulbetrieb mit einem Provisorium im oder in der Nähe des Schulareals als Mietlösung keine taugliche Möglichkeit darstellt, da dies lange dauern und damit sehr teuer würde. Zudem würde der Schul- betrieb über längere Zeit erheblich gestört.
2. Ergebnisse der Nutzungsstudie am Standort Irchel Die Baudirektion und die Bildungsdirektion beauftragten zusammen mit der Universität pool Architekten, Zürich, mit der Durchführung einer Nutzungsstudie, einschliesslich Kostenschätzung, für die Umnutzung der Flächen im Irchel (Gebäude Y32, Y33, Y34 und Y12) für ein Provisorium für die genannten Kantonsschulen. Als Grundlage wurde das Raumpro- gramm der Kantonsschule Zürich Nord verwendet. Die Nutzungsstudie zeigt auf, dass das Raumprogramm in den Räum- lichkeiten der Gebäude Y32, Y33, Y34 und Y12 möglich ist. Bei der Um- nutzung für ein Provisorium müssen folgende wesentliche bauliche Mass- nahmen durchgeführt werden: – Entfernen und neu Erstellen der Wände, feste Trennwände in Leicht- bau, Glasfront im Bereich der Mediathek, neue Türen in Korridoren, Ersatz der Brandschutzfronten – Verkehrsflächen: bestehender Kunststeinbelag in Haupterschliessung, Korridore und Klassenzimmer neu mit Hartbeton oder Linoleum – Anstrich auf roher oder bestehender Wand – Akustikelemente im Klassenzimmer – Anpassungen im Bereich der Gebäudetechnik – Ersatz der Steuerung der Gebäudeautomation – Einbau zusätzlicher Nasszellen – Einbau von Lavabos in den Kernbereichen und Räumen für Chemie, Biologie und Bildnerisches Gestalten Gemäss einer ersten Grobkostenschätzung ist mit folgenden Kosten zu rechnen (Genauigkeit ±25%): BKP-Nr. Arbeitsgattung Provisorium in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 2 781 000 2 Gebäude 20 005 000 3 Betriebseinrichtung 2 100 000 4 Umgebung 195 000 5 Baunebenkosten 7 734 000 6 Reserve 3 475 000 9 Ausstattung 1 310 000 Total 37 600 000
Um den Turnhallenbedarf (Ersatzflächen für gestaffelte Instandset- zungen der Kantonsschulen Zürich Nord, Rämibühl, Freudenberg und Enge) abzudecken, ist der Neubau eines Turnhallenprovisoriums mit zwei Sporthallen auf dem Irchel, angrenzend an die Sportbauten UZH Y30, geplant. Zusätzlich können die Hallen des Akademischen Sportverbands Zürich (ASVZ) auf dem Campus Irchel mit genutzt werden. Zusätzlich fallen Kosten von rund 19 Mio. Franken bei der Universität für die vorgezogene Sanierung der Altlasten, vor allem Asbest, an.
3. Umsetzung der Ergebnisse der Nutzungsstudie Die Nutzungsstudie zeigt auf, dass die Nutzung des Irchels mit den Ge- tonsschule Zürich Nord eignet. Allerdings sind die Kosten mit 37,6 Mio. Franken für ein einziges dreijähriges Provisorium sehr hoch. Deshalb soll das Provisorium auf dem Irchel durch mehrere Schulen genutzt werden. Aus den Zustandsanalysen ergibt sich die Notwendigkeit, alle grossen Stadtzürcher Kantonsschulen (Zürich Nord, Rämibühl, Freudenberg und Enge) instand zu setzen. Ein einziges Provisorium für alle genannten Kan- tonsschulen wäre die kostengünstigste Variante. Die Bildungsdirektion ersuchte deshalb die Universität, die erwähnten Gebäude in der ersten Bauetappe der Universität Zürich-Irchel für eine Nutzungsdauer von min- destens neun Jahren als Provisorium für die Kantonsschulen zur Verfü- gung zu stellen. Der Universitätsrat stimmte am 26. August 2019 dieser Zwischennutzung durch die Kantonsschulen zu. Der zeitliche Ablauf für die Zwischennutzung der ersten Bauetappe der Universität Zürich-Irchel ist wie folgt vorgesehen, wobei sowohl im zeitlichen als auch im projektbezogenen Ablauf noch Änderungen nötig werden können. Das Provisorium muss bis Mitte 2023 erstellt sein: Vorhaben Zeitraum Erstellen Provisorium auf dem Irchel (Y32, Y33, Y34, Y12) Mitte 2021 bis Mitte 2023 Gesamtinstandsetzung Kantonsschule Zürich Nord Mitte 2023 bis Mitte 2026 Gesamtinstandsetzung Kantonsschulen Rämibühl Mitte 2026 bis Mitte 2029 Instandsetzung Kantonsschulen Freudenberg und Enge Mitte 2029 bis Mitte 2032 Neben den wirtschaftlichen Vorteilen dieser Lösung können sich aus der räumlichen Nähe der Provisorien zur Universität weitere bildungsbe- zogene Vorteile ergeben. So wäre ein verstärkter Austausch zwischen den betroffenen Kantonsschulen und der Universität, insbesondere in natur- wissenschaftlichen Fächern, möglich.
Die Kreditanträge für die Gesamtinstandsetzung der Kantonsschu- len Zürich Nord und Rämibühl sowie die Instandsetzung der Kantons- schulen Freudenberg und Enge werden dem Regierungsrat separat bean- tragt. Es liegen dazu noch keine verlässlichen Kostenschätzungen vor. Für die Gesamtinstandsetzung der Kantonsschule Zürich Nord, einschliess- lich des Provisoriums, sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2020–2023 insgesamt Fr. 76 100 000, davon 4 000 000 im Bud- getentwurf 2020, in der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwal- tungsvermögen, eingestellt. Für die vorgezogene Sanierung der Altlasten der ersten Bauetappe der Universität Zürich-Irchel sind im KEF 2020–2023 insgesamt Fr. 27 420 000, davon Fr. 4 170 000 im Budgetentwurf 2020, in der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion und die Bildungsdirektion werden beauftragt, die Planung der Zwischennutzung der ersten Bauetappe der Universität Zü- rich-Irchel durch die Kantonsschulen gemäss den Erwägungen weiter- zubearbeiten und dem Regierungsrat die entsprechenden Anträge zu unterbreiten.
II. Die Universität wird eingeladen, die vorzeitige Instandsetzung der ersten Bauetappe der Universität Zürich-Irchel in Koordination mit der Planung der Zwischennutzung gemäss Dispositiv I weiterzubearbeiten.
III. Mitteilung an die Universität Zürich, Rektorat, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli