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Decisione

RRB Nr. 997/2020

Strassen, Wetzikon, 770 Weststrasse, Sanierung, zusätzliche gebundene Ausgabe

21 ottobre 2020Tedesco5 min

Source zh.ch

Strassen, Wetzikon, 770 Weststrasse, Sanierung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2020

997. Strassen (Wetzikon, 770 Weststrasse, Sanierung, zusätzliche Ausgaben)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 434/2016 hat der Regierungsrat für die Sanierungs- arbeiten eine gebundene Ausgabe von Fr. 11 010 000 bewilligt. Mit Kan- tonsratsbeschluss vom 23. Januar 2017 (Vorlage 5269a) wurde ein Objekt- kredit für die Erstellung eines Radwegs entlang der 770 Weststrasse, Wet- zikon, vom Knoten Medikon bis zum Kreisel Usterstrasse, von Fr. 4 560 000 bewilligt. Während der Ausführung sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzauf- wendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Aus- gabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 4 765 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – Aufgrund der durchgeführten Zustandsaufnahmen an der Zürcher- und der Weststrasse wurde davon ausgegangen, dass nur 20% der be- stehenden Fundation ersetzt werden muss. Die angetroffenen Verhält- nisse waren jedoch schlechter als erwartet, und es muss infolge unge- nügender Tragfähigkeit des Untergrundes die komplette Fundation ersetzt werden. – Aufgrund der durchgeführten Zustandsaufnahmen der Aabachbrücke wurde davon ausgegangen, dass sich die Brücke in einem guten Zu- stand befindet und minimale Sanierungsmassnahmen erforderlich sind. Der Zustand der freigelegten Aabachbrücke ist jedoch deutlich schlechter als erwartet, und es müssen umfangreiche Sanierungsarbei- ten ausgeführt werden. So muss die gesamte Abdichtung mit dem Be- lagsaufbau ersetzt werden. Die Betonoberfläche der Brückenplatte muss infolge des hohen Chloridgehaltes auf der ganzen Fläche auf einer Tiefe von 10 cm ersetzt werden. In der Folge muss auch die ge- samte Brückenabdichtung erneuert werden. – Der Ausbauasphalt bedurfte infolge starker Kontaminierung einer be- sonderen Behandlung und Entsorgung, was aus den vorangegangenen Laboruntersuchungen nicht in diesem Ausmass ersichtlich war.

– Der angetroffene Baugrund im Bereich Zürcherstrasse/Aabachbrücke, auf dem AWESO-Areal und in Bereichen entlang der Weststrasse sind durchgehend belastet und müssen fachgerecht entsorgt werden. Im Kataster sind die betroffenen Parzellen nicht alle als belastet ge- kennzeichnet, weshalb diese Kosten im Projekt nicht enthalten sind. – Die oben beschriebenen Mehrkosten für die Bauarbeiten haben auch Mehrleistungen auf Planerseite zur Folge, die im Projekt nicht enthal- ten sind.

B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 21. August 2020 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 1 820 000 1 820 000 Bauarbeiten 10 764 000 2 936 000 13 700 000 Nebenarbeiten 1 637 000 450 000 2 087 000 Technische Arbeiten 1 349 000 1 379 000 2 728 000 Total 15 570 000 4 765 000 20 335 000 Für die Mehrkosten ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 765 000 zulasten der Investitionsrechnung, Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Der Beitrag der Stadt Wetzikon in der Höhe von Fr. 1 730 000 gemäss RRB Nr. 434/2016 bleibt in der Summe trotz der zusätzlichen Ausgabe unverändert. Dies entspricht einem Anteil von 8,5%. Die zusätzliche Ausgabe ist als Bruttoausgabe zu bewilligen.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 20 335 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 9% 1 720 000 1 720 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 1% 280 000 280 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 4% 810 000 810 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 1% 275 000 275 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 11% 2 255 000 2 255 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 69% 14 055 000 14 055 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50120 00000 5% 940 000 940 000 Verkehrseinrichtungen Total 100% 15 775 000 4 560 000 20 335 000 Das Vorhaben verursacht unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 1 730 000 jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 515 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 66% 12 325 000 46 000 2,5% 308 000 Fahrradanlagen 13% 2 255 000 8 500 2,5% 56 000 Verkehrseinrichtungen 5% 940 000 3 500 5,0% 47 000 Fussgängeranlagen 5% 810 000 3 000 2,5% 20 000 Staatsstrassen Anteil öV 1% 280 000 1 000 2,5% 7 000 Staatsstrassen 1% 275 000 1 000 5,0% 14 000 Beleuchtungsanlagen Zwischentotal 63 000 452 000 Total 100% 16 885 000 515 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-70029, Stadt Wetzikon, 770 Weststrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Fahrradanlagen, Verkehrseinrichtungen, Fussgän- geranlagen, Staatsstrassen Anteil öV und Staatsstrassen Beleuchtungs- anlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2020 und im Bud- getentwurf 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt Wetzikon, 770 Weststrasse, Sanierung wird zur Aus- gabenbewilligung gemäss RRB Nr. 434/2016 und zum Beschluss des Kantonsrates vom 23. Januar 2017 (Vorlage 5269a) eine zusätzliche ge- bundene Ausgabe von Fr. 4 765 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Ver- fügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 20 335 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2014)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli