OGVE 2016/17 Nr. 54
OGVE 2016/17 Nr. 54
17 aprile 2020Tedesco1 min
OGVE 2016/17 Nr. 54 Art. 54a AG Abstimmungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer handelt wider Treu und Glaube, wenn er in Kenntnis der von ihm behaupteten Informationsmängel zunächst einen Änderungsantrag stellt, aber erst bei Ablehnung dessel
Source ow.ch
Art. 54a AG
Abstimmungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer handelt wider Treu und Glaube, wenn er in Kenntnis der von ihm behaupteten Informationsmängel zunächst einen Änderungsantrag stellt, aber erst bei Ablehnung desselben das Abstimmungsergebnis wegen Informationsmängel anfechtet.
Entscheid des Regierungsrats vom 20. Juni 2017 (Nr. 519).
(Keine Publikation der Erwägungen)