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Haftung des Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH, keine Exkulpationsgründe. Reduktion der Schadenhöhe, da Beiträge für das Quartal im Zeitpunkt des Konkurses noch nicht fällig und eine höhere Jahreslohnsumme von mehr als 10 % aber unter Fr. 20‘000.—keine wesentliche meldepflichtige Änderung darstellt.