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Covid-19, kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung zufolge fehlender Glaubhaftmachung eines anrechenbaren Arbeitsausfalls; Kostenauferlegung wegen Mutwilligkeit, da ein –abgesehen vom Beurteilungszeitraum – identischer Sachverhalt zwischen den Parteien bereits rechtskräftig vom hiesigen Gericht entschieden wurde.