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Auskunftsbegehren; Verbleib des Pensionskassenguthabens; Überweisung an Stiftung Auffangeinrichtung BVG und Falschauskunft derselben; vorprozessuales Verhalten der Beklagten ist als mutwillig zu qualifizieren; Kosten- und Entschädigungspflicht trotz Obsiegens.